Der Brüsseler Platz in Köln

Die Stadt Köln wird wegen des ungelösten Lärm-Problems am Brüsseler Platz zu einem Zwangsgeld verdonnert.

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Partylärm am Brüsseler Platz Gericht verdonnert Köln zu Zwangsgeld

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Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt: Weil die Stadt dem Lärm am Brüsseler Platz nicht Herr wird, muss sie zahlen.

Es ist eines der langwierigsten Streitthemen in Köln - und beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Entscheidung getroffen, die unanfechtbar ist. Die Stadt Köln muss eine Strafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil sie den Lärm auf dem Brüsseler Platz nicht ausreichend eindämmen kann. Das Geld fließt in die Justizkasse des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zuerst hatte das Kölner Verwaltungsgericht das Zwangsgeld erhoben. Dagegen hatte die Stadt Ende Juli aber Beschwerde eingelegt - ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigt. Von der Stadtverwaltung heißt es nun, sie werde "den heutigen Beschluss des OVG auswerten und prüfen, welche weiteren wirksamen Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der Gerichtsentscheidung des VG Köln zur Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz ergriffen werden können."

Gericht rügt Stadt Köln, weil Maßnahmen nicht ausreichen

In dem lange dauernden Streit wurde die Stadt verpflichtet, den Lärmpegel zu reduzieren, doch die Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Alkoholverbot, haben bislang nicht ausgereicht. Wie das Gericht sagt, lagen die Lärmwerte immer noch über der Grenze von 60 Dezibel.

Seit mehr als 20 Jahren streiten sich am Brüsseler Platz Anwohner, Gastronomen und feiernde Besucher über den Lärm, der oft bis tief in die Nacht andauert.

Gastro-Sperrstunde am Brüsseler Platz aufgehoben

Bereits zuvor hatten Gerichte entschieden, dass die Stadt Köln wirksame Maßnahmen gegen den Lärm auf dem Platz ergreifen muss. Welche Maßnahmen dafür notwendig sind, ist allerdings umstritten. Diskutiert wurden unter anderem Sperrungen oder eine Einzäunung des Platzes in den Nachtstunden. Seit März 2026 gilt täglich ab 21 Uhr ein strenges Alkoholverbot auf dem Platz und in den angrenzenden Straßen.

Zwischenzeitlich hatte die Stadt Köln auch eine Sperrstunde für die Außen-Gastronomien am Brüsseler Platz verhängt - die galt ab 22 Uhr. Anfang August wurde diese wieder aufgehoben, weil ein Gastronom gegen die verkürzten Öffnungszeiten geklagt hatte. Damit dürfen jetzt alle genehmigten Außenterrassen wieder bis 24 Uhr geöffnet bleiben.

Stadt Köln muss Zwangsgeld wegen Partylärm zahlen

WDR 17.08.2026 27 Sek. Verfügbar bis 16.08.2028

Unsere Quellen:

  • Oberverwaltungsgericht Köln
  • Nachrichtenagentur dpa

Sendung: WDR.de, Stadt Köln muss Zwangsgeld wegen Partylärm zahlen, 17.08.2026, 12:40 Uhr

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