Die angeklagten Frauen mit Übersetzerin und Verteidiger im Kölner Landgericht.
Bildquelle: WDR/Markus SchmitzDie Frauen müssen wegen versuchter Anstiftung zum Mord jeweils für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. So lautet das Urteil, das das Kölner Landgericht heute gefällt hat. Die Mutter und ihre Tochter wollten weiter auf Mallorca leben. Doch offenbar hat der Ehemann und Vater des gemeinsamen Sohnes, ein Unternehmer aus Köln, gestört - laut Gericht sollte er "aus dem Weg geräumt werden".
Richterin: "Streit um Geld und Sorgerecht"
Wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung sagte, hatten die jetzt 62-jährige Mutter und ihre 36 Jahre alte Tochter geplant, den Mann, der auch einen Wohnsitz auf Mallorca hat, töten zu lassen. Hintergrund war vor allem ein Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen sechsjährigen Sohn.
Der Streit wurde auch vor dem Familiengericht geführt. Um den Plan zu verwirklichen, hatten die Frauen laut Gericht einen italienischen Restaurantbesitzer auf Mallorca angesprochen, der einen Auftragsmörder engagieren sollte. Von dem entscheidenden Gespräch gibt es sogar einen Mitschnitt.
"Ich will ihn tot sehen"
In diesem Gespräch geht der Gastronom zum Schein auf die Pläne der Frau ein. Er sagte, er könne "einen Kolumbianer besorgen, der eine Pistole hat". Die Schwiegermutter des potentiellen Opfers sagte in dem Gespräch, dass sie ihren Schwiegersohn "tot sehen" wolle. Sie hatte 5.000 Euro zur Verfügung, um den Auftragskiller zu bezahlen. Doch statt einen Killer zu beauftragen, gab der Gastronom dem Mann, der umgebracht werden sollte, einen Tipp.
"Sollte nur einen Denkzettel bekommen"
Der Kölner Unternehmer flog, nachdem er die Information über die Pläne bekommen hatte, nach Köln und zeigte seine Frau und deren Mutter an. In dem Prozess sprachen die Frauen nur davon, dass der Mann einen "Denkzettel" bekommen sollte - in Form einer schweren Körperverletzung. Nun bleiben die Frauen in Haft, der Sohn lebt beim Vater.
Verteidigung sprachlos über Urteil
Der Prozess hat 13 Verhandlungstage gedauert. Ein Verteidiger sagte nach der Urteilsbegründung, er habe den Eindruck, dass das Urteil bereits nach dem ersten Prozesstag feststand. Es seien viele Punkte nicht berücksichtigt worden. Selbstverständlich werde man gegen die Entscheidungen Rechtsmittel einlegen.
Unserer Quellen:
- Beobachtungen des WDR-Reporters vor Ort
- Landgericht Köln
Sendung: WDR.de, Haftstrafen nach versuchter Mord-Anstiftung an Kölner, 08.09.2026, 16:30 Uhr
