Zu sehen ist das Taxameter eines Taxis, das den Fahrpreis anzeigt.

Die Mindestpreis-Regelung für Mietwagenunternehmen ist teilweise aufgehoben.

Verwaltungsgericht Köln Kein Mindestpreis für eine Taxi-Alternative

Stand:

Die Stadt Köln darf einem Mietwagenunternehmen keinen Mindestpreis im Verhältnis zu Taxitarifen vorschreiben.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Festsetzung von Mindestpreisen für Fahrten von Mietwagen mit Fahrern durch den Oberbürgermeister der Stadt Köln voraussichtlich rechtswidrig ist. Damit hat das Gericht den Eilanträgen des Mietwagenunternehmens Drivewave und der Vermittlungsplattform Bolt stattgegeben. Laut Gericht unterschieden sich Fahrten mit Mietwagen "systematisch grundlegend von Taxiverkehren". Es sei nicht zulässig, diese beiden Dienstleistungen rechtlich zu verknüpfen.

Ab sofort dürfen Drivewave und Bolt ihre Preise wieder frei bestimmen. Aber nur diese beiden Unternehmen - für Uber beispielsweise gelte diese Regelung nicht, bestätigte eine Sprecherin des VG Köln dem WDR. Mit Wau Cab hatte ein weiteres Mietwagenunternehmen einen Antrag gestellt. Dieser sei wegen Verfristung unzulässig.

Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, bezeichnete die Entscheidung in einer Mitteilung als "wichtiges Signal": "Am Ende sollten Verbraucherinnen und Verbraucher von mehr Auswahl und bezahlbarer Mobilität profitieren, nicht von politisch erhöhten Preisen", sagte Hahn.

Entscheidung zu Uber in Köln steht aus

Demnächst werden zwei weitere Verfahren von anderen Mietwagenunternehmen und Plattformen beim VG Köln verhandelt: In einem Verfahren klagen zwei Gesellschaften, die zu Uber gehören. Im anderen Verfahren klagt die Safedriver Ennoo CGN GmbH. Wann diese Verfahren entschieden werden, steht noch nicht fest.

Seit dem 1. Juni mussten Mietwagenunternehmen in Köln einen Mindestpreis für Fahrten verlangen. Dieser durfte höchstens 20 Prozent günstiger sein als der Taxitarif für die gleiche Strecke. Grundlage war eine Allgemeinverfügung der Stadt Köln.

Stadt Köln will Beschwerde prüfen

Das Verwaltungsgericht kritisierte in seiner Entscheidung vom Freitag, dass Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester "ohne hinreichende Beteiligung des Rates" über die Verfügung entschieden habe. Zudem gelte das von der Stadt Köln festgelegte Mindestbeförderungsentgeld über das Stadtgebiet hinaus. Dazu sei die Verwaltung aber nicht befugt.

Die Stadt kann Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Darüber würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Auf dpa-Anfrage sagte die Stadt, man wolle zunächst die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts prüfen. Sobald diese vorliege, werde man über das weitere Vorgehen entscheiden.

Kein Mindestpreis für Mietwagenunternehmen in Köln

WDR 24.07.2026 00:39 Min. Verfügbar bis 24.07.2027 WDR Online

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Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version haben wir geschrieben, dass die Stadt Köln dem Anbieter Uber keine Mindestpreise vorschreiben dürfe. Die Entscheidung gilt aber nur für Unternehmen, über deren Anträge gegen die Regelung das Verwaltungsgericht entschieden hat. Eine Entscheidung zu Uber steht noch aus. Wir haben das im Beitrag entsprechend korrigiert.

Unsere Quelle:

Sendung: WDR.de, Kein Mindestpreis für ein Mietwagenunternehmen in Köln, 24.07.2026, 18.29 Uhr

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