Verfolgungsjagd mit 25 km/h: 14-Jähriger stellt sich
WDR. 00:42 Min.. Verfügbar bis 24.07.2027.
Ein Roller mit zwei Personen tuckert im Schlosspark Nordkirchen vor einem Mannschaftswagen der Polizei davon. "Bleiben Sie stehen. Ist doch peinlich!", tönt es aus den Lautsprechern. Das Video der wohl langsamsten Verfolgungsjagd NRWs hatte Anfang Juli im Internet für Klicks und Lacher gesorgt.
Bei dem 14-Jährigen Rollerfahrer selbst führte es wohl zu einem Umdenken. Obwohl es ihm gelang der Polizei im Park zu entwischen, stellte er sich nach Veröffentlichung des Videos mit einem Anwalt der Polizei.
Flucht war keine Straftat
Mit dem spektakulären Fluchtmanöver beging der Rollerfahrer eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahren ohne Versicherungsschutz hingegen ist eine Straftat. Der Roller war den Beamten nämlich aufgefallen, weil er mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs war.
Auf riskante Manöver, um die Jugendlichen zu stellen, verzichtete die Polizei aus Sicherheitsgründen. Das Kennzeichen mit dem hinterlegten Namen des Besitzers hatten sie schon aufgenommen. Die erfolgreiche Flucht wäre für die Jugendlichen also sowieso von kurzer Dauer gewesen, wie die Polizei mitteilte.
Jugendliche ab 14 Jahren gelten als strafmündig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie für ihre Taten verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Unsere Quellen:
- Kreispolizeibehörde Coesfeld
Sendung: WDR 2, WDR 2 für das Münsterland, 24.07.2026, 15.30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Münsterland, 24.07.2026, 18.09 Uhr