Für manche unvorstellbar, für Uschi und Robert Mertens ist der eigene Hof der ideale Ruheort.
WDR. 01:46 Min.. Verfügbar bis 16.07.2028.
Für Robert (83) und Uschi (81) Mertens aus dem Kreis Steinfurt erfüllt sich ein lang ersehnter Wunsch. Der Gemeinderat in ihrem Heimatort Laer hat am Mittwochabend beschlossen, die Beisetzung von Asche auch außerhalb von Friedhöfen zu erlauben.
Ausnahme gilt nur für Beisetzung von Asche
Bisher waren solche privaten Bestattungen schlicht verboten. Das Land NRW erlaubt eine Bestattung von Asche auf privaten Grundstücken allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch die Familie Mertens. Der Sohn hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Bestattung auf dem eigenen Grundstück beantragt.
Ratsentscheidung erfüllt einen Herzenswunsch
Uschi und Robert Mertens sind seit über 55 Jahren verheiratet und leben gemeinsam auf dem Hof in Laer. An der Hofeinfahrt steht ein eingezäunter Bildstock aus Sandstein mit einer Jesus- und einer Marienfigur - typisch für viele ländliche Anwesen im Münsterland. Nach ihrem Tod wollen sie, dass hier ihre Asche vergraben wird. So haben sie es bereits schriftlich bestimmt.
An diesem Bildstock auf ihrem Hof möchten die Mertens bestattet werden.
Für die Familie Mertens erfüllt sich damit ein Herzenswunsch. "Ich freue mich. Natürlich nicht darüber, dass ich sterbe, sondern dass ich hier noch alles ein bisschen beaufsichtigen kann", sagt Uschi Mertens lachend. Sie weiß, dass die Familie oft viel zu tun habe. Da komme man seltener zum Friedhof. Aber bei einem Grab auf dem Grundstück erinnere man sich im Vorbeigehen "da liegt Papa, da liegt Mama."
"Mein Sohn sagt auch, wenn man da vorbeigeht und ihr liegt da, dann kann man auch mal 'Hallo' sagen." Robert Mertens (83)
Private Bestattung wird nicht zum Regelfall
Trotz der neuen Möglichkeit wird es in Laer aber auch in Zukunft wohl nur sehr wenige private Begräbnisse geben. Nicht jeder darf einfach beschließen, auf dem Privatgrundstück beigesetzt zu werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig ein aufwändiges Regelwerk verabschiedet, nachdem eine Bestattung auf dem privaten Grundstück möglich sein kann.
Diese Voraussetzungen müssen u.a. für eine private Bestattung erfüllt sein
- Die verstorbene Person muss eindeutig den Wunsch geäußert haben, privat bestattet zu werden.
- Es muss ein Antrag bei der Gemeinde Laer gestellt werden, dem alle Grundstückseigentümer zustimmen.
- Die langfristige Pflege der Ruhestätte muss geregelt und gewährleistet sein, auch bei Eigentümerwechsel.
- Die Asche darf nicht in einer klassischen Urne, sondern muss direkt im Erdboden beigesetzt werden.
- Die Gemeinde entscheidet im Einzelfall über eine Genehmigung und kann dafür zusätzliche Bedingungen wie Zugang oder Pflege des Grabes festlegen.
Unsere Quellen:
- Eindrücke des WDR-Reporters vor Ort
- Ratssitzung in Laer
- Gespräch mit Ehepaar Mertens
- Bürgermeister von Laer, Manfred Kluthe (parteilos)
Sendung: WDR 2 Münsterland, Lokalzeit, 16.07.2026, 7.31 Uhr
