Ein Feuerwehrauto vor einem brennenden Haus. Die Drehleiter ist ausgefahren und mehrere Feuerwehrleute sind in dem Korb.

In diesem Mehrfamilienhaus ist der Brand ausgebrochen.

Bildquelle: WDR

Urteil in Kleve Brandstifter aus Goch kommt in Psychiatrie

Stand:

Weil er seine Wohnung anzündete, wurde der 35-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie das Gericht das Strafmaß begründet.

Im Fall des damals 34-Jährigen, der seine Wohnung in Goch in Brand setzte, hat das Landgericht Kleve nun ein Urteil gesprochen. Der Mann bekommt wegen versuchten Mordes an seiner Vermieterin eine Haftstrafe von acht Jahren und wird zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Sollte sich nach Ablauf der Strafe zeigen, dass der Verurteilte weiter eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, kann auch eine längere Unterbringung in der Psychiatrie möglich sein.

Täter war vermindert schuldfähig

Wegen einer psychischen Erkrankung, die ihm ein Sachverständiger attestierte, und einer langjährigen Suchterkrankung befand das Gericht, dass Dennis H. zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig war. So war er während der Tat alkoholisiert. Auch ein Geständnis des 35-Jährigen zum Prozessauftakt wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus.

Trotzdem sah das Gericht mehrere Mordmerkmale erfüllt. Zudem ist der Mann bereits mehrere Male einschlägig vorbestraft gewesen.

Auslöser war Streit mit Vermieterin

Am 28. Januar dieses Jahres legte Dennis H. ein Feuer in seiner eigenen Wohnung im ersten Obergeschoss und im Flur. Dafür kaufte er Benzin als Brandbeschleuniger an einer nahgelegenen Tankstelle. Von der Stichflamme zog sich H. ebenfalls Verletzungen an Armen und Gesicht zu.

Der Tat soll ein Streit mit seiner Vermieterin vorausgegangen sein. H. hatte seine Wohnung bereits gekündigt, wollte die Miete dann aber doch verlängern. Die Vermieterin lehnte ab, auch weil das Verhältnis zwischen ihr und ihrem Mieter angespannt gewesen sei. Schließlich seien ihm "die Sicherungen durchgebrannt", sagte H. in seinem Geständnis.

Haus nicht bewohnbar

Eine Tötungsabsicht hätte er nicht gehabt, sagte er. Verletzungen bei seiner 70-jährigen Vermieterin hätte er allerdings in Kauf genommen. Die Frau habe sich von ihren Verletzungen und von der Rauchvergiftung erholt, hatte ihr Lebensgefährte während des Prozesses vor Gericht erzählt. Das Haus sei weiterhin unbewohnbar.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Kleve
  • Bisherige WDR-Berichterstattung

Brandstifter aus Goch muss in Psychiatrie

WDR 17.08.2026 00:40 Min. Verfügbar bis 16.08.2028 WDR Online

Download

Sendung: WDR.de, Brandstifter aus Goch muss in Psychiatrie, 17.08.2026, 14:45 Uhr

Weitere Beiträge aus dem Kreis Kleve

1 / 2