Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen: Wie groß ist die Gefahr? | Aktuelle Stunde
Bildquelle: picture alliance/ R42233 Min. 47 Sek.. Verfügbar bis 23.02.2028.
Der Bahnübergang bei Alpen liegt auf freiem Feld - kein Baum, kein Strauch stört die Sicht auf die Gleise. Trotzdem fuhr in der vergangenen Woche ein 18-Jähriger über die Schienen, als sich gerade ein Zug näherte. Der Zugführer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, der junge Mann starb.
Es war bereits der zweite Unfall an diesem Bahnübergang innerhalb einer Woche. Eine Schranke gibt es dort nicht, auch kein Blinklicht. Dass es zu Kollisionen mit Zügen kommt, wundert Anwohner Heiko Richter nicht. "Hier wird ständig zu schnell gefahren", sagte er dem WDR, sowohl Pkw als auch Traktoren würden oft nicht einmal anhalten, "sie fahren einfach drüber, ohne links und rechts zu gucken".
Hennef: Unfälle an beschrankten Übergängen
In Hennef im Rhein-Sieg-Kreis kam es im vergangenen Jahr zu drei tödlichen Unfällen an Bahnübergängen, die sogar mit Halbschranken gesichert sind. Jedes Mal waren es Fußgänger, die trotz geschlossener Schranke über die Gleise gehen wollten - und von einem Zug erfasst wurden. "Wir müssen hier die Menschen vor sich selber schützen", sagt Kreispolizistin Stephanie Spengler.
Routine macht unvorsichtig
Unfall am Bahnübergang
Bildquelle: Christoph Hensgen/WDROftmals seien es die Routinen im Alltag, die Menschen an solch gefährlichen Verkehrspunkten einfach drauflos laufen lässt, meint Polizistin Spengler: Zeitdruck, Ungeduld, der Bus, den man erwischen will. "Mancher denkt: ich sehe doch, da kommt kein Zug." Oft sei es auch eine Art Gruppendynamik: "Alle gehen rüber, man wird sich nicht der Gefahr bewusst."
An Strecken, auf denen Züge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 Stundenkilometern fahren, ist laut Gesetz an Bahnübergängen eine technische Sicherung vorgeschrieben. Das kann das sogenannte Andreaskreuz sein, meist mit Blinklicht, das vor anfahrenden Zügen warnen soll. An vielen Übergängen gibt es eine Halbschranke oder eine Vollschranke.
Wo muss man am Bahnübergang anhalten?
Grundsätzlich sollen sich Autofahrer mit mäßiger Geschwindigkeit und bremsbereit einem Bahnübergang nähern. Leuchtet die Ampel rot, blinkt ein Licht oder ist die Schranke geschlossen, müssen Fahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung vor dem Andreaskreuz anhalten. Für Fußgänger ist das Gesetz etwas unscharf formuliert: Sie sollen "in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang" warten.
Laut Eisenbahn-Bundesamt gibt es bundesweit 8.761 aktiv gesicherte Bahnübergänge - das sind nach Angaben der Deutschen Bahn rund 62 Prozent aller Übergänge. Etwa 5.800 Bahnübergänge seien unbeschrankt. Immerhin: Bundesweit ist die Zahl der Unfälle laut Bahn in den vergangenen 30 Jahren um 75 Prozent gesunken.
In NRW zeigte sich im letzten Jahr ein anderer Trend. Nach jüngsten Zahlen der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung kam es 2025 in NRW 44 Mal zu Unfällen an Bahnübergängen, 61 Menschen wurden dabei verletzt, 13 getötet. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Zahlen deutlich erhöht: 2024 gab es 27 Unfälle, dabei wurden 23 Menschen verletzt und fünf getötet.
Unfälle meist trotz Schranke
Eine Untersuchung des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) ergab, dass die allermeisten Unfälle - mehr als drei Viertel - an Bahnübergängen passieren, die mit Ampeln oder sogar Schranken gesichert sind. Meist würden Autofahrer diese Sicherung versehentlich oder auch bewusst umgehen, sagt Kirstin Zeidler, Leiterin der Abteilung Unfallforschung beim GDV.
"Manchem dauert möglicherweise die Wartezeit zu lange. Andere denken vielleicht, sie kennen die Stelle ja und können die Gefahr einschätzen." Kirstin Zeidler, Unfallforscherin beim GDV
Vollschranken und Sensoren: Wie können Unfälle vermieden werden?
Wirksam verhindern ließen sich solche Unfälle nur durch Über- oder Unterführungen von Bahngleisen - für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer, sagt Zeidler. Eine baulich sehr aufwändige Lösung, die aber sicherstellt, dass Züge und andere Verkehrsteilnehmende keinen Kontakt miteinander haben. Eine gute Alternative sei die Vollschranke, die die gesamte Straßenbreite sperrt und ein Umfahren erschwert.
"Sehr sinnvoll" sei auch die elektronische Überwachung des Schienenraums, sagt die Unfallforscherin: Kommt es beispielsweise zum Stau des Autoverkehrs, signalisieren Sensoren dem herannahenden Zug ein Hindernis auf den Schienen. Der Zugführer kann rechtzeitig die Bremsen ziehen. Und schließlich helfe auch eine Ampel mit herkömmlicher Blitzeranlage. "Die Menschen wissen dann: Hier werde ich ertappt, wenn ich die Gleise trotz Rotlicht überquere."
Empfindliche Strafen
Bei geschlossener Schranke heißt es warten
Bildquelle: Julian Stratenschulte / dpaWas viele Menschen offenbar nicht wissen: Wer Gleise trotz Verbot überquert, riskiert einiges. Steht die Ampel dabei auf rot, sind ein Monat Fahrverbot plus zwei Punkte in Flensburg plus mindestens 240 Euro Bußgeld fällig. Ist die Schranke - auch Halbschranke - geschlossen, drohen drei Monate Führerscheinentzug, zwei Punkte und 700 Euro Strafe. Wer als Fußgänger oder Radfahrer eine geschlossene Schranke ignoriert und dabei erwischt wird, muss 350 Euro Strafe zahlen.
Unsere Quellen:
- Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Versicherer (GDV)
- Studie des Gesamtverband der Versicherer
- Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat
- Jahresbericht 2024 des Eisenbahn-Bundesamts
- Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage am 29.04.2021
- Kraftfahrtbundesamt
- Bußgeldkatalog beim Bundesjustizministerium
Sendung: WDR 5, Morgenecho, 23.02.2026, 7:05 Uhr