Präsentation über Neubaupläne der Mühlenkreiskliniken

Landrat Ali Doğan bei einer Podiumsdiskussion zu den Mühlenkreiskliniken in Lübbecke.

Bildquelle: Brümmelhorst/WDR

Klinik-Streit in Lübbecke Landrat kündigt Berufung gegen Urteil an

Stand:

Das Amtsgericht Lübbecke hat am Dienstag (1. September) eine Unterlassungsklage des Landrates von Minden-Lübbecke gegen den Chef einer Bürgerinitiative abgewiesen. Es geht um Meinungsfreiheit und Fakten.

Der Streit zwischen Landrat Ali Doğan und dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative für den Erhalt der Krankenhäuser Lübbecke und Rahden, Klaus Peitzmeier, geht damit in die nächste Runde.

Gericht weist Unterlassung zurück

Das Amtsgericht Lübbecke hatte den Antrag des Landrats auf Unterlassung einer Aussage von BI-Chef Peitzmeier am Dienstag (1. September) zurückgewiesen. Nach Angaben von Gerichtssprecher Maximilian Schebitz sah der Vorsitzende Richter Frank Westermann die umstrittenen Äußerungen Peitzmeiers noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Doğan hat nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Lübbecke angekündigt. Damit dürfte der Fall in zweiter Instanz vor dem Landgericht Bielefeld landen.

Wofür gibt es Fördergelder?

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht eine konkrete Aussage zur geplanten Zukunft des Krankenhauses Lübbecke. Peitzmeier hatte dem Landrat wiederholt vorgeworfen, bei der Frage nach einer möglichen Förderung für eine Sanierung nicht die Wahrheit zu sagen.

Doğan hatte erklärt, eine Sanierung des Krankenhauses sei nicht förderfähig gewesen. Peitzmeier hielt dagegen: Einen entsprechenden Förderantrag habe es nie gegeben. Deshalb könne auch nicht behauptet werden, eine Förderung sei ausgeschlossen gewesen.

Streit um konkrete Aussage

Klaus Peitzmeier steht vor dem Amstgericht

Klaus Peitzmeier, Vorsitzender der "Bürgerinitiative zur Förderung der stationären Gesundheits- und Notfallversorgung im Lübbecker Land e.V."

Bildquelle: WDR / Brümmelhorst

Konkret wollte Doğan Peitzmeier untersagen, zu behaupten, die Bezirksregierung Münster habe die Aussage, eine Sanierung des Krankenhauses Lübbecke sei nicht förderfähig, als unwahr entlarvt.

Bei der Verhandlung Ende August hatte Richter Westermann die Aussage als einen schwierigen Grenzfall zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bezeichnet. Seine vorläufige Einschätzung: Peitzmeiers Äußerung sei eher als Meinung zu bewerten und "gerade noch" von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Amtsgericht folgte dieser Einschätzung schließlich auch in seinem Urteil.

BI-Chef Peitzmeier freut sich

Auf WDR-Nachfrage bezeichnete Peitzmeier die Abweisung der Klage als "erfreulich und richtig". Doğan akzeptiert das Urteil dagegen nicht und zieht nun vor die nächste Instanz.

Doğan betont, es gehe ihm nicht darum, Kritik an der Krankenhausplanung zu unterbinden. In einer Stellungnahme nach dem Urteil erklärte er: "Die Bürgerinitiative darf unsere Planungen ablehnen, andere Konzepte vertreten und unsere Entscheidungen deutlich kritisieren."

Gleichzeitig wünsche er sich, dass die Debatte "auf Grundlage von Fakten und mit gegenseitigem Respekt" geführt werde. Seine Kritik an Peitzmeier bleibt aber bestehen. Doğan erklärte, er sei weiterhin der Auffassung, "dass man Amtsträger nicht ungestraft der Lüge bezichtigen darf."

Worum geht es?

Der Kreis will das Krankenhaus Lübbecke schließen und in Espelkamp ein neues "Klinikum Lübbecker Land" bauen. Die Bürgerinitiative kämpft für den Erhalt des Standorts Lübbecke und die Wiedereröffnung des Krankenhauses in Rahden. Die politische Entscheidung darüber steht weiterhin beim Kreistag aus. Der soll nach aktueller Planung am 14. September über den Baubeschluss beraten.

Klinikstreit in Minden-Lübbecke weiter vor Gericht

WDR 01.09.2026 28 Sek. Verfügbar bis 31.08.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • WDR-Gespräch mit Gerichtssprecher Maximilian Schebitz
  • WDR-Gespräch mit Klaus Peitzmeier
  • Stellungnahme Landrat Ali Doğan

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Ostwestfalen und Lippe, 01.09.2026, 17:30 Uhr

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