Der Kläger meint, dass er sich auf einer Klassenfahrt 2022 in Berlin angesteckt hat. Der Rechtsstreit zwischen dem Lehrer aus Warendorf und dem Land NRW beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht Münster.
Dass der Lehrer wegen dieser Infektion klagt, begründet er mit der erhöhten Gefahr, die auf Klassenfahrt bestanden habe. Als eine von acht Lehrkräften habe er rund 80 Schülerinnen und Schüler begleitet. Kurz nach der Rückkehr aus Berlin sei er positiv auf Corona getestet worden.
Auf offiziellem Dienstweg gescheitert
Der Lehrer ist sich sicher: Die Ansteckung ist auf der Klassenfahrt passiert und damit ein Dienstunfall. Auf dem offiziellen Dienstweg ist er mit seiner Argumentation aber gescheitert. Die Antwort des Landes: Auf der Klassenfahrt habe es keine nennenswert hohe Zahl von Corona-Infektionen gegeben.
Außerdem, so die Begründung des Landes, habe der Lehrer weder den Zeitpunkt noch den Ort der Infektion hinreichend nachweisen können.
Anerkennung hätte finanzielle Folgen
Nun muss das Verwaltungsgericht Münster darüber entscheiden. Eine Anerkennung als Dienstunfall hätte Konsequenzen, zum Beispiel bei der Aufteilung von bestimmten Behandlungskosten - also der Frage - ob der Lehrer oder das Land dafür aufkommt, oder auch bei theoretisch möglichen Langzeitfolgen der Erkrankung.
Die Entscheidung in dem Rechtsstreit will das Verwaltungsgericht schnell fällen. Wahrscheinlich gibt das Gericht seine Entscheidung innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich bekannt.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Münster
- Gespräch mit Lehrer-Gewerkschaft GEW
Sendung: WDR.de, Corona-Infektion ein Dienstunfall? Lehrer klagt gegen Land NRW, 24.02.2026, 8:00 Uhr