Ein Bauzaun vor einem planierten Grundstück

Versäumnisse im Vorfeld des Missbrauchs in Münster?

Stand:

  • Erste Verurteilung von Adrian V. schon 2016
  • Stadt Münster und Jugendamt untersuchen eigene Arbeit
  • Weitere Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen

Wie konnte der 27-jährige Münsteraner den Sohn seiner Lebensgefährtin jahrelang unbemerkt immer wieder schwer sexuell missbrauchen? Warum hatten frühere Verurteilungen durch Gerichte keine durchschlagenden Konsequenzen? Weshalb griffen Polizei und Jugendamt nicht stärker in die Familie des missbrauchten zehnjährigen Jungen ein?

Hinter vielen Fragen, die sich nach der Aufdeckung der schweren Fälle von Kindesmissbrauch in Münster stellen, steckt die Frage, ob die monströsen sexuellen Verbrechen verhindert hätten werden können.

Pk zu Ermittlungen nach schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern

Martin Botzenhardt (l-r), Oberstaatsanwalt Staatsanwaltschaft Münster, Joachim Poll, Leiter der Ermittlungen, und Rainer Furth, Polizeipräsident Münster

Der Hauptverdächtige aus Münster, Adrian V. ist schon seit Jahren im Visier der Behörden. Als der Pädosexuelle den Ermittlern im Internet erstmals durch Kinderpornografie auffiel war er gerade mal 17 Jahre alt. Polizisten, die verdeckt auf den Internetforen der Pädosexuellen ermittelten, kamen ihm auf die Spur.

Im Vorfeld der aktuellen Festnahme gab es zuletzt im Mai 2019 Hausdurchsuchungen bei dem Hauptbeschuldigten. Dabei wurden große Mengen an Daten gefunden, die laut Polizei "hochprofessionell" verschlüsselt waren. Fraglich ist, ob sie schneller hätten entschlüsselt werden können.

Netzwerke und Unmengen von Daten

Insgesamt sieben Server soll Adrian V. für seine monströsen Verbrechen genutzt haben. Die Ermittler sprechen von "mehreren hundert" Datensätzen mit einem Speichervolumen von mehr als 500 Terabyte. Alle Aufnahmen seien "hochprofessionell" verschlüsselt, die Auswertung und somit die Suche weiterer Pädosexueller dürfte sehr langwierig sein.

 Bei den Ermittlungen nach schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern steht ein Polizeibeamter vor der Gartenlaube, wo der vermutliche Haupttäter Teile seiner Server-Anlage unterbrachte (06.06.2020)

Die ersten Taten, die zur Verurteilung von Adrian V. führten liegen zwischen 2010 und 2014. Zwei Mal war der 27-Jährige deshalb wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden, 2016 und 2017. In beiden Fällen bekam er zweijährige Strafen auf Bewährung. Da das erste Verfahren nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde, ließen sich "die beiden Strafen vom Verfahren her nicht kombinieren", so der Sprecher des Amtsgerichts, Matthias Bieling.

Diskussion um härtere Strafen

05.06.2020, Brandenburg, Finowfurt: Ein Siegel des Polizeipräsidiums Münster klebt an einer Haustüre in dem Ort, einem Ortsteil der Gemeinde Schorfheide.

Weil Adrian V. überhaupt angeklagt war, wurde parallel auch ein Verfahren vor dem Familiengericht aufgenommen. Das war im August 2015. Es ging dabei um Mutter und Kind - nicht um den Hauptbeschuldigten selbst. Auch das Jugendamt war daran beteiligt, wurde um einen Bericht gebeten. Bereits nach einem ersten Erörterungstermin sei das Verfahren aber eingestellt worden. "Die Schwelle, um als Staat, als Gericht in die elterlichen Grundrechte einzugreifen - dafür hat das Gericht keinen Anlass gesehen" so Gerichtssprecher Matthias Bieling.

Der Landesvorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, betonte im Interview mit dem WDR darum: "Es wird die Diskussion brauchen, wie viele Bilder ich eigentlich verbreiten muss, bis ich in Haft komme." Ähnlich äußerte sich auch der Missbrauchsbeauftrage der Bundesregierung, Johannes Wilhelm Rörig. Die Diskussion um härtere Strafen gegen Pädokriminelle hat dadurch gerade neu begonnen.

Kritik daran, dass der Kontakt zur Familie in der Folge abgerissen ist, gibt es unter anderem vom Kinderschutzbund NRW. Der Missbrauchsfall wäre "vermeidbar gewesen, wenn das Kind frühzeitig aus der Familie genommen worden wäre" sagte Heinz Hilgers der Präsident DKSB am Dienstag (09.06.2020). Der Staat könne diese "Kinderrechte in das Grundgesetz bringen" und Gesetze daraufhin prüfen.

Nach eigenen Angaben prüft die Stadt Münster aufgrund der aktuellen Debatte ihre Arbeit jetzt nochmals. Aber die Stadt erwidert auch, man habe es mit einer neuen Qualität von Täterstrukturen zu tun. "Täter im sexuellen Kindesmissbrauch sind mittlerweile technisch so versiert und manipulieren ihre Opfer derart, dass es schwierig ist, Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung zu bekommen", heißt es in einer Stellungnahme.

Zwei Gartenlauben, davor viele blühende Pflanzen und eine Liege

"Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Hauptbeschuldigte mit seiner pädophilen Neigung offen umgegangen. Andere Personen, die mit ihm Umgang hatten, sollen hiervon gewusst haben", sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt am Dienstag (09.06.2020) dem WDR.

Ob es also mögliche Mitwisser im Umfeld des 27-Jährigen gab ist Gegenstand der Ermittlungen. Besonders im Fokus stehen dabei weiter die Mutter des mutmaßlichen Haupttäters sowie die Lebensgefährtin von Adrian V., die Mutter des Kindes. Dass die junge Mutter trotz allem mit dem Pädosexuellen zusammen lebte, wirft auch für die Ermittler Fragen auf.

Schutz durch das eigene Umfeld?

Psychologen wie Dieter Seifert, Chefarzt der Christophorus-Klinik für forensische Psychiatrie in Münster sehen hinter dem Schweigen ein generelles Muster. "Wir wissen von einer Reihe von Sexualstraftätern, gerade mit pädophilen Neigungen die in der Lage sind, dass Kind dazu zu bringen, dass es nichts sagt", sagte Seifert dem WDR. Sie hätten das Talent "auch das Umgebungsfeld da für sich einzunehmen, sodass das lange unentdeckt bleibt."

Missbrauchsfall Münster: Der Täter

Lokalzeit Münsterland 09.06.2020 02:39 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 WDR Von Elena Burgwedel, Heike Zafar

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