Der Angeklagte sitzt neben seinem Verteitiger im Gerichtssaal.

Rückfall trotz Kontrolle Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen verurteilt

Stand:

Das Landgericht Essen hat einen Sexualstraftäter erneut verurteilt. Er hatte sich mehrfach an einer 13-Jährigen vergangen, obwohl er Teil eines Überwachungs- und Präventionsprogramms war.

Von Thomas Becker

Mit einer harmlos klingenden Kontaktanfrage bei Snapchat fing es an. Der Täter gab sich dort als 15-Jähriger aus und freundete sich mit der 13-Jährigen an. Er bat sie, ihm ein Bild zu schicken und machte ihr Komplimente. Schon bald gelang es ihm, sie zu aufreizenden, pornographischen Fotos und Videos zu überreden, die sie nach seinen Anweisungen von sich aufnahm und ihm schickte.

Vergewaltigung in seiner Wohnung

Dann trafen sie sich in seiner Wohnung. Er überredet das sexuell unerfahrene Mädchen zum Geschlechtsverkehr - ungeschützt. Warum sie das mitgemacht hat, ist unklar. Bei der Polizei spricht sie später von einer Art Schockstarre. Mehrmals besucht sie den Täter, beim letzten Mal sagt sie nein, als er Sex will, da wird er gewalttätig. Erst danach offenbart sich die 13-Jährige ihrer Mutter.

Im Prozess hat der Angeklagte die Taten zugegeben. Ob ihm nicht klar gewesen sei, dass Sexualkontakte mit Kindern verboten sind, will der Richter wissen. "Keine Ahnung, da hab´ ich nicht drüber nachgedacht", sagt er.

Rückfall trotz Überwachungsprogramm

Das Mädchen war nicht sein erstes Opfer. Bereits als Heranwachsender hat er sich mit derselben Masche an 12- und 13-jährige Kinder herangemacht und sie sexuell missbraucht. Dafür saß er mehr als drei Jahre im Gefängnis.

Eine Therapie brach er während der Haftzeit ab. Danach kam er in ein spezielles Überwachungs- und Präventionsprogramm für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Doch er brach den Kontakt zu seinem Betreuer ab. Seine Treffen mit der 13-Jährigen hat niemand bemerkt.

Rückfälliger Sexualtäter aus Gelsenkirchen verurteilt

WDR 23.07.2026 00:37 Min. Verfügbar bis 22.07.2028

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Richter: "Das war eine furchtbare Straftat."

In seinem letzten Wort vor Gericht sagte der 27-Jährige ohne Regung: "Ja ich weiß, ich hab´ Scheiße gebaut." Der Richter reagierte scharf darauf: "Sie haben doch keinen Lolly geklaut", fuhr er den Angeklagten im Urteil an. "Sie haben sie erniedrigt, sie haben sie benutzt, das war eine furchtbare Straftat."

Das Mädchen habe heute Probleme in der Schule, könne sich vor anderen nicht mehr umziehen und kaum noch Umarmungen zulassen.

Sicherungsverwahrung möglich

Neben der langen Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Das heißt: Bevor der Täter entlassen werden kann, muss geprüft werden, ob er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das wäre der Fall, wenn er es nicht schafft, in der Haft erfolgreich eine Therapie durchzustehen. Dann müsste er weiter hinter Gittern bleiben.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Essen
  • Beobachtungen des WDR-Reporters aus dem Prozess

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Rheinland, Ruhrgebiet und Niederrhein, 23.07.2026, 17:30 Uhr

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