Der junge Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. In die Strafe flossen auch weitere Taten mit ein, unter anderem ein Angriff mit einem Teleskop-Schlagstock auf einen Zeugen und auch zwei frühere Verurteilungen.
Das Urteil des Landgerichts
Die Richter sahen es als bewiesen an, dass der damals 19-Jährige den Tod des Opfers "billigend in Kauf genommen hat" und gehen damit von einem „bedingten Tötungsvorsatz“ aus, so die Pressesprecherin des Landgerichts Arnsberg.
Weil der Angeklagte während der Tat unter Drogen stand, ist er vermindert schuldfähig. Er muss jetzt auch in eine Entzugsklinik. Außerdem wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro fällig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizeieinsatz in der Innenstadt
Im Februar war es zu der Auseinandersetzung zwischen dem 19-jährigen Täter und dem 20-jährigen Opfer gekommen. Der 20-Jährige wurde durch Messerstiche im Hals- und Brustbereich schwer verletzt.
Der Vorfall sorgte für einen stundenlangen Polizeieinsatz, bei dem die Innenstadt gesperrt wurde. Der Tatverdächtige stellte sich im Anschluss den Einsatzkräften.
Unsere Quellen:
- Pressesprecherin Landgericht Arnsberg
- bisherige WDR-Berichterstattung
Sendung: WDR.de, Urteil nach Messerangriff in Meschede, 11.09.2026, 14:00 Uhr