Es begann mit einer Einladung in die Nachbarwohnung im Januar dieses Jahres. Für die 34-jährige Frau aus Wickede, die heute als Geschädigte und Zeugin aussagte, wurde daraus offenbar ein Albtraum. Denn ihr Nachbar, ein 89-jähriger Rentner, vergewaltigte sie in seiner Wohnung.
Zu dieser Überzeugung kam heute das Soester Amtsgericht - nach rund drei Stunden Verhandlung. Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst. Aus seiner Sicht sei es in seiner Wohnung in beiderseitigem Einvernehmen zu sexuellen Handlungen gekommen.
Die Berührungen hätten der Frau "gut gefallen", sagte der Rentner. Immer wieder aber macht er auch Erinnerungslücken geltend. Den Hinweis des Richters, dass er der Angeklagte in diesem Verfahren ist, nimmt der 89-Jährige offenbar verwirrt zur Kenntnis. Zweifel an seiner Verhandlungsfähigkeit hat das Gericht aber nicht.
Opfer in "Schockstarre" - ihr Hund befreit sie schließlich
Die Aussage der Frau findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Was sie erzählt habe, sei für das Gericht sehr eindrücklich gewesen, heißt es später in der Urteilsverkündung. Die Frau habe einen "zerbrechlichen" Eindruck gemacht, so der Richter.
Sie hat den Januartag in der Wohnung ihres Nachbarn ganz anders erlebt. Der 89-Jährige habe sie bereits kurz nach Betreten der Wohnung bedrängt und gegen ihren Willen geküsst. Auf die Frage, ob ihr das gefalle, habe sie mit "Nein" geantwortet. Im weiteren Verlauf aber sei sie in eine Art "Schockstarre" verfallen, so die Wickederin. Erst als ihr Hund zwischen sie und ihren Nachbarn gesprungen sei, habe sie sich befreien und fliehen können.
Ehemann unter Tränen: "Die Flamme in meiner Frau ist erloschen."
Aufschlussgebend für das Urteil ist vermutlich auch die Aussage des Ehemanns, der als Zeuge geladen ist. Er berichtet, dass es zuvor nie Probleme mit dem 89-jährigen Angeklagten gegeben habe. Sie hätten sogar ein freundschaftliches Verhältnis zueinander gehabt. Nach dem Besuch beim Nachbarn im Januar habe er seine Frau aber ganz verändert erlebt.
Meine Frau war immer ein kommunikativer, lebensfroher Mensch. Sie hatte eine Flamme in sich - aber die ist erloschen. Ehemann des Tatopfers im Prozess
Urteil: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung
In der Urteilsbegründung hieß es, dem Rentner sei zugute zu halten, dass er zuvor noch nie strafffällig geworden sei. Und es sich bei der Tat mutmaßlich um einen Einzelfall handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Strafprozess am 30.07.26 vor dem Amtsgericht Soest
- WDR Reporterin vor Ort
Sendung: WDR 2, WDR 2 für Sauerland, Siegerland und Südwestfalen, 30.07.2026, 16:30 Uhr
