Das entführte Baby ist wohlbehalten zurück bei seinen Eltern.
Bildquelle: WDREs ist eine Horrorvorstellung für alle Eltern: Auf der Neugeborenenstation in Lüdenscheid kommt jemand ins Zimmer, gibt sich als Krankenschwester aus und nimmt ein wenige Tage altes Baby an sich - angeblich, um es zu einer Untersuchung zu bringen. Stunden später finden Passanten das Baby im Treppenhaus eines Parkhauses. Dem Kind ist zum Glück nichts passiert.
Aber wohl jeder fragt sich: Was ist bloß im Kopf der mutmaßlichen Entführerin vorgegangen? Was hat sie sich bei dieser Tat Ende Juni gedacht? Was hat sie angetrieben, einfach so ein Kind mitzunehmen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich psychiatrische Gutachter.
Gutachter erstellt Täterprofile
Dr. Nikolaus Grünherz aus Hagen wird schon seit vielen Jahren immer wieder von Staatsanwaltschaften oder Gerichten um seine Expertise gebeten. Er erstellt regelmäßig solche Täterprofile.
Die 18-jährige mutmaßliche Täterin, die in der LWL-Klinik in Lippstadt-Eickelborn untergebracht ist, begutachtet er nicht. Das hat ein anderer Psychiater übernommen. Dr. Grünherz erklärt aber, wie der grundsätzliche Ablauf bei einem solchen Gutachten ist.
Wenn bei den Ermittlungen der Verdacht aufkommt, dass ein mutmaßlicher Täter psychisch erkrankt ist, oder dass eine seelische Störung überhaupt erst zu dem Verbrechen geführt hat, dann werden Gutachter beauftragt.
Tatverdächtige müssen einem Gutachten zustimmen
Meistens befinden sich die Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Dr. Grünherz besucht sie dann in der JVA. "Mindestens zwei, zweieinhalb Stunden dauert ein solches Gespräch. Manchmal gibt es davon auch mehrere", erzählt der Mediziner. Voraussetzung ist, dass die Tatverdächtigen einem solchen psychiatrischen Gutachten zustimmen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Lebensumstände. Wie ist die Person aufgewachsen, gab es Probleme in der Familie, Brüche im Lebenslauf? Gab es schmerzhafte Verluste von Bezugspersonen, Gewalterfahrungen, frühere Straftaten? Welche Rolle haben Drogen oder Alkohol gespielt?
Wusste der Täter, was er tut?
Die große Herausforderung: Die Gutachter sollen beurteilen, ob zum Tatzeitpunkt die Steuerungsfähigkeit der verdächtigten Person eingeschränkt war. Und ob Einsichtsfähigkeit vorhanden war. Vereinfacht gesagt: Hat der Täter gewusst, was er macht und welche Folgen das hat?
"Es gibt Begutachtungssituationen, in denen ich sage, ich weiß es nicht." Dr. Nikolaus Grünherz, forensisch-psychiatrischer Gutachter
Liegt das schriftliche Gutachten vor, ist die Arbeit von Dr. Grünherz noch lange nicht beendet. Denn er ist auch während der Gerichtsverhandlung dabei, beobachtet die Person auf der Angeklagebank und darf Fragen an Zeugen richten. Am Ende liefert er im Gerichtssaal eine mündliche Einschätzung ab.
"Letztlich bin ich auch nur ein Beweismittel wie alle Zeugen auch." Dr. Nikolaus Grünherz, forensisch-psychiatrischer Gutachter
Das Gericht ist bei seiner Entscheidung nicht an die Einschätzungen des Psychiaters gebunden. Und es folge seinen Ausführungen auch längst nicht immer kritiklos, sagt Dr. Grünherz. Für die begutachtete Person kann dennoch viel vom Gutachten abhängen.
Wird die 18-Jährige überhaupt angeklagt?
Im Fall der 18-Jährigen, die das Baby aus dem Lüdenscheider Klinikum entführt haben soll, geht es jetzt darum, ob sie überhaupt angeklagt wird. Oder ob sie als so schwer erkrankt gilt, dass sie für längere Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Aktuell befindet sie sich laut ihrem Rechtsanwalt Dirk Löber in der Klinik Lippstadt-Eickelborn. Auch er wartet auf das Gutachten aus der Psychiatrie. Ein Prozess müsste spätestens Ende des Jahres beginnen, denn länger darf die 18-Jährige nicht ohne Gerichtsbeschluss in der Psychiatrie untergebracht sein.
Unsere Quellen:
- Dr. Nikolaus Grünherz, forensisch-psychiatrischer Gutachter
- Michael Burggräf, Staatsanwaltschaft Hagen
- Dirk Löber, Rechtsanwalt der Verdächtigen
Sendung: WDR.de, Gutachten nach Baby-Entführung in Lüdenscheid, 20.08.2026, 8:21 Uhr
