Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Dienstagmittag zum sogenannten "Sondervermögen Ukraine" verhandelt. Das Gericht prüft, ob das Gesetz zu den Extra-Schulden mit der Landesverfassung vereinbar ist.
Dezember 2022: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine läuft seit zehn Monaten. Viele Menschen fliehen aus der Ukraine, auch nach NRW. Steigende Energiekosten belasten Kommunen und die Wirtschaft. In dieser Situation beschließt der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen das sogenannte "Sondervermögen Ukraine".
Neue Schulden, an der Schuldenbremse vorbei
Damit erlaubte er der Landesregierung, bis zu fünf Milliarden Euro zusätzliche Schulden aufzunehmen. Schulden, die das Grundgesetz mit der Schuldenbremse auch den Bundesländern eigentlich nicht gestattet. Zusatzschulden sind demnach nur in besonderen Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung möglich – eben mit einem sogenannten Sondervermögen.
Solche Sondertöpfe beschlossen damals auch der Bund und andere Bundesländer. Von den dadurch möglichen fünf Milliarden Euro Zusatzschulden nahm die NRW-Landesregierung Kredite in Höhe von rund drei Milliarden Euro auf.
Geld für 102 Einzelprojekte
Das Geld ging zum Beispiel an Hochschulen und Unternehmen, die mit gestiegenen Energiepreisen kämpften. Unterstützung des Landes ging auch an Städte und Gemeinden für deren Flüchtlingsunterkünfte. Außerdem investierte das Land in die Krisenvorsorge, schaffte etwa Satellitentelefone für das Kultur- und Wissenschaftsministerium an.
Insgesamt finanzierte das Land aus dem Sondervermögen über 100 Einzelprojekte auf. Der Landtag genehmigte jeweils die Kreditaufnahmen und Ausgaben.
VerfGH hat Klage von SPD- und FDP-Fraktionen verhandelt
Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP halten das Sondervermögen jedoch für verfassungswidrig und haben daher geklagt. Bei der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag (05.05.2026) haben die Beteiligten ihre Argumente ausgetauscht.
Barbara Dauner-Lieb, Vorsitzende des Verfassungsgerichtshof NRW
Dabei ging es auch um die grundsätzlichen Anforderungen an ein Sondervermögen. Dies ist nur in besonderen Fällen zulässig und muss extra begründet werden. Bei den Fragen, wann ein Sondervermögen möglich ist und wie es dann aussieht, dürfte der Landtag einen gewissen Spielraum haben. Offen ist aber bislang, wie groß dieser Spielraum ist.
Noch gibt es dazu keine grundlegende Entscheidung des nordrheinwestfälischen Verfassungsgerichts. Bei der Verhandlung wurde deutlich, dass das anstehende Urteil grundlegende Bedeutung haben könnte - für künfige Krisen, auch über NRW hinaus.
Kritik: Sondervermögen sei nicht nötig gewesen
Konkret halten SPD- und FDP-Fraktion die Anforderungen für das Sondervermögen Ukraine für nicht erfüllt. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges hätten zwar abgefedert werden müssen. Die Gelder dafür hätte das Land aber anders begründen und organisieren müssen, etwa durch eine Umschichtung im Haushalt oder einen Nachtragshaushalt, so der stellvertretende SPD-Fraktionvorsitzende Christian Dahm nach der Verhandlung im WDR-Interview.
Kern der Oppositionskritik: Mit dem Sondervermögen seien Schulden gemacht worden, die für diese Ausgaben nicht nötig und deshalb verfassungswidrig gewesen sein. Sie hätten das Budgetrecht des Parlaments beeinträchtigt.
NRW-Finanzminister verteidigt Sondervermögen
Die Landtagsverwaltung und die Landesregierung sehen das anders. Das Sondervermögen sei nötig gewesen. Es sei nicht absehbar gewesen, wie sich der Ukraine-Krieg im Einzelnen auswirkt. Und das Land habe dadurch alle Ausgaben bündeln können.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk beim Verfassungsgerichtshof NRW
In der Verhandlung gab sich NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) selbstbewusst. Er hält das Sondervermögen für mit der Verfassung vereinbar, zumal es der Landtag letztlich verabschiedet hatte. "Gerade der sollte darüber entscheiden, ob das Land in der damaligen Lage zusätzliche Gelder ausgegeben sollte", so der Minister vor Gericht.
Urteil fällt in einigen Wochen
Rund eineinhalb Stunden haben die Beteiligten am Dienstag die Argumente ausgetauscht. Die Richterinnen und Richter stellten kritische Fragen in beide Richtungen. Deutlich wurde aber, dass der Senat die Klage für zulässig hält und in der Sache entscheiden möchte.
Der Verlauf der Verhandlung spricht dafür, dass sich das Gericht dabei auch grundsätzlich zu Regeln und Anforderungen für Sondervermögen äußert. Ob die sieben Richterinnen und Richter das Ukraine Sondervermögen am Ende für verfasungskonform oder -widrig halten, ließ sich aus der Verhandlung aber nicht final ablesen.
Sein Urteil verkündet der Verfassungsgerichtshof Ende Juni.
Unsere Quellen:
- Verhandlung Verfassungsgerichtshof NRW, 05.06.2026
- WDR-Reporter vor Ort
- Urteil VerfGHNRW vom 14.1.2025 (AZ VerfGH 34/23)
- Urteil VerfGHNRW vom 16.9.2025 (AZ VerfGH 32/23)
- Stellungnahmen auf WDR-Anfragen von SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, NRW-Landesregierung
Sendung: WDR.de, Verfassungsklage wegen Ukraine-Sondervermögen, 05.05.2026, 6.02 Uhr
