Ein Auto wird abgeschleppt

Verwaltungsgericht in Köln Gebührenbescheide fürs Abschleppen in NRW rechtswidrig

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Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden: Wegen eines Fehlers sind Bescheide für Abschleppkosten in NRW seit 2024 rechtswidrig.

Der Grund ist ein Formfehler: Laut Gericht hat es eine vorschnelle Regelung der NRW-Landesregierung gegeben. Sie hat zu früh eine neue Gebührenverordnung erlassen - bevor die Abgeordneten im Landtag überhaupt die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen hatten. Das sagte eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts dem WDR.

Klagen gegen Gebührenbescheide der Stadt Köln

Verwaltungsgericht Köln von außen

Entscheidung mit NRW-weiter Bedeutung am Verwaltungsgericht in Köln

Bildquelle: WDR

Nach einer mündlichen Verhandlung bestätigte das Gericht die Klagen von zwei Kölner Fahrzeughaltern, die jeweils gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Köln geklagt hatten. In einem Fall ging es um ein Auto, das eine Feuerwehreinfahrt blockiert hatte. Im anderen Fall hatte der Halter seine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, über dem Bäume beschnitten werden mussten.

Bereits bezahlte Bescheide gelten als akzeptiert

Was bedeutet das Urteil für andere Autohalter in NRW, die seit 2024 Gebührenbescheide wegen eines abgeschleppten Autos erhalten haben? Das Verwaltungsgericht in Köln sagt, die Bescheide der letzten Jahre seien durch Bezahlung und Verstreichen der Klagefrist akzeptiert. Wollen Halter ihre bereits gezahlten Gebühren zurückerhalten, bleibt ihnen laut Gericht nur der Weg der Klage auf Aufhebung. Diese Klage stehe aber vor hohen rechtlichen Hürden.

Gerichte: Fehler könnte aufgehoben werden

Die Landesregierung könnte den Fehler beheben, wie es von Seiten des Gerichts heißt, indem sie die rechtliche Grundlage für die Gebührenverordnung schafft. Das könnte wiederum zur Folge haben, dass Bescheide für das Abschleppen doch noch rückwirkend gelten und gezahlt werden müssten.

Ein Sprecher der Landesregierung betonte dem WDR gegenüber, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Man stehe im engen Austausch mit der Stadt Köln, wo die Wagen der beiden Autohalter abgeschleppt worden waren.

"Die Städte können weiter abschleppen. Das Gericht hat sich lediglich mit den Kosten für die Abschleppung beschäftigt und verdeutlicht, dass der angebliche Formfehler rückwirkend geheilt werden kann - ausnahmslos für alle Fälle in NRW, die davon betroffen sind", hieß es weiter.

Stadt Köln: Autos werden weiter abgeschleppt

Wie geht es in Köln weiter, wo die zwei Kölner Halter geklagt hatten? Eine Sprecherin der Stadt Köln sagt dem WDR, dass Abschleppmaßnahmen weiter durchgeführt werden - z. B. wenn eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt ist. Denn: "Die Gerichtsentscheidung betrifft die Frage der Kostentragung bei Abschleppfällen und nicht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen", so die Sprecherin. Wer die Kosten fürs Abschleppen dann zahlen muss, werde man sehen.

Schriftlich teilt die Stadt Köln außerdem mit, sie werde die Urteilsbegründung auswerten, sobald diese vorliegt und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Das bedeutet, dass der Gang vor das Oberverwaltungsgericht in Münster möglich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwaltungsgericht in Köln: Abschleppkosten in NRW rechtswidrig

WDR 15.04.2026 45 Sek. Verfügbar bis 14.04.2028

Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Köln
  • Stadt Köln

Sendung: WDR 2 Rheinland, Lokalzeit, 15.04.2026, 14:30 Uhr

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