Entscheidung zu Kohleausstieg verzögert sich | Aktuelle Stunde
Bildquelle: WDR / picture allianceWDR. 00:29 Min.. Verfügbar bis 11.08.2028.
Die Entscheidung darüber, ob es beim vorgezogenen Kohleausstieg 2030 in NRW bleibt, verzögert sich um mindestens ein halbes Jahr. Das teilte das Bundes-Wirtschaftsministerium auf WDR-Anfrage mit.
Der Bericht, der das Ausstiegsdatum prüfen soll und eigentlich für den 15. August angekündigt war, "wird weitere Zeit in Anspruch nehmen", so ein Sprecher des Ministeriums. Und zwar, weil die Verfasser "die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden" für neue Gaskraftwerke abwarten wollen. Darüber hatte die "Rheinische Post" zuerst berichtet.
Frist 23. Februar soll "abgewartet werden"
In diesem Jahr sind nach Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) zwei solcher Ausschreibungsrunden vorgesehen: Die erste startet mit den Geboten am 8. September, die zweite am 29. Dezember. Die Zuschläge für letztere Runde werden bis zur Frist am 23. Februar bekanntgegeben. Das Ministerium bestätigte dem WDR: "In der Tat, auch diese Ergebnisse sollen abgewartet werden." Damit ist eine Veröffentlichung des Prüfberichts nicht vor Frühjahr zu erwarten.
Im Herbst 2022 hatte die Politik gemeinsam mit RWE den Kohleausstieg im Rheinischen Braunkohlerevier vom Jahr 2038 auf das Jahr 2030 vorgezogen. Bereits damals war klar, dass neue Gaskraftwerke entstehen sollen, um den Strombedarf auch in Dunkelflauten zu sichern. Die Planung dieser Kraftwerke verzögert sich aber seit inzwischen fast vier Jahren. Erst vergangenen Monat schaffte der Bund mit dem StromVKG dafür die Voraussetzungen.
"Die Bundesregierung prüft spätestens (…) zum 15. August 2026 (…), ob und in welchem Umfang die Braunkohleanlagen Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) sowie Neurath G (BoA 3) (…) in eine Reserve bis längstens zum 31. Dezember 2033 überführt werden sollen." Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)
Stromversorgung soll jederzeit sicher sein
Im Bundesgesetz zum Ende der Braunkohle in NRW steht zwar einerseits das Ausstiegsdatum 2030. Andererseits ist dort aber auch festgelegt, dass dieses Datum nur Bestand hat, wenn trotz Abschalten der Kohlekraftwerke die Stromversorgung zu jeder Zeit gesichert ist. Sollte das nicht so sein, ist für drei Braunkohle-Kraftwerksblöcke anstelle der geplanten Stilllegung ein Reservebetrieb bis Ende 2033 möglich.
Neubaur: Ausstieg 2030 "bleibt Ziel"
"Der Braunkohleausstieg 2030 bleibt unser Ziel - daran ändert auch der spätere Termin der Entscheidung des Bundes nichts", bekräftigte die nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne). "Die Energieversorgungssicherheit bleibt hierfür die Voraussetzung. Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig auf den Kohleausstieg vorbereitet", sagte sie mit Blick auf die dringend erwarteten, neuen Gaskraftwerke. "NRW hat seine Hausaufgaben gemacht."
Die oppositionelle SPD dagegen macht der Landesregierung Vorwürfe: "Dass der Bericht nun verschoben werden muss, ist eine Fortsetzung des chaotischen Kohleausstiegs-Deals von Mona Neubaur und Robert Habeck", kritisiert der Fraktionsvorsitzende Jochen Ott. Man habe "die planlose Umsetzung des Kohleaussteigs stets kritisiert, insbesondere weil dieser über die Köpfe von Industrie, Beschäftigten und Parlament hinweg geschlossen wurde."
Unsere Quellen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Zitate Mona Neubaur & Jochen Ott
- Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
- Eigene Recherche
Sendung: WDR Hörfunk-Nachrichten, Entscheidung über Kohleausstieg 2030 erst im Frühjahr, 11.08.2026, 13:00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 11.08.2026, 18:45 Uhr
