Windräder

Klagen gegen Regionalpläne NRW sichert Windrad-Planung per Gesetz

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Der Regionalplan Ruhr wurde gerichtlich für ungültig erklärt. Weitere Klagen bedrohen die Windrad-Pläne der Landesregierung.

Nordrhein-Westfalen soll ein eigenes Gesetz für Windkraft bekommen. Der Entwurf für ein "Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz" hat diese Woche den Landtag erreicht.

Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Ministerpräsidentin, spricht bei ihrer Jahresauftakt-Pressekonferenz in der Landespressekonferenz.

Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen)

Zwar steht die grundsätzliche Vorgabe für Windrad-Flächen bereits im Landesentwicklungsplan. In den Regionalplänen ist dann festgelegt, wo diese Gebiete konkret liegen. Weil es aber Klagen gegen mehrere Regionalpläne gibt, verfolgt die Landesregierung mit dem neuen Gesetz nun das Ziel, "zusätzliche Sicherheit zu schaffen und eventuell notwendige Reparaturen zu vereinfachen." So schreibt es Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne), aus deren Haus das Gesetz stammt, in einem Brief an den Landtag.

Fraktionen von Gesetz überrascht

Der Gesetzentwurf kam selbst für einige Fachleute überraschend. Mehrere Landtags-Fraktionen erfuhren erst durch Anfrage des WDR davon. Die Opposition vermutet, dass die spektakuläre Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor sieben Wochen der Auslöser für die Gesetzesinitiative ist.

SPD: "Panik" bei Landesregierung

Der frühere NRW-SPD-Generalsekretär André Stinka

André Stinka, SPD

"Nach dem Urteil des OVG, das den gesamten Regionalplan Ruhr wegen eines Streits um den Kiesabbau gekippt hat, herrscht bei der Landesregierung offensichtlich Panik", sagt André Stinka, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Ähnlich lautet die Kritik bei der FDP, die von einem "schwarz-grünen Reparaturgesetz" spricht. Angesichts der OVG-Entscheidung versuche die Landesregierung "nun im dritten Anlauf, ihre Windenergieplanung rechtssicher aufzustellen". So jedenfalls sieht es Dietmar Brockes, der energiepolitische Sprecher der Fraktion.

Ministerium bestreitet OVG-Entscheid als Auslöser

Das Neubaur-Ministerium bestreitet das: "Hintergrund des Gesetzentwurfs ist keine einzelne Gerichtsentscheidung", lässt ein Sprecher wissen. Laut Oberverwaltungsgericht sind derzeit Klagen gegen fünf der sechs Regionalpläne dort anhängig, nur gegen den Regionalplan Münsterland gibt es kein Normenkontrollverfahren. Nicht immer gehen die Kläger gegen Windrad-Flächen vor.

Die Entscheidung zum Regionalplan Ruhr hat aber gezeigt, dass durch Klagen gegen einzelne Passagen auch der gesamte Regionalplan kippen kann. "Mit dem geplanten Gesetz sorgen wir vor", teilt das Neubaur-Ministerium mit. "Wir sichern die in den Regionen erreichte Flächenkulisse für die Windenergie ab und gewährleisten, dass Windenergie auch künftig in den dafür vorgesehenen Bereichen gebündelt wird", so der Sprecher. Erstmals wird in dem Gesetz auch ein Zwischenziel der Flächenwerte für das Jahr 2027 festgelegt.

Neu in dem Gesetz ist auch die Möglichkeit, so genannte Flächenüberhänge weiterzugeben: Wenn eine Planungsregion mehr Raum für Windräder ausweist als durch das Gesetz vorgeschrieben, kann eine andere Planungsregion in Zukunft davon profitieren. Ihre Flächenziele kann sie dann um den Anteil aus der Region mit dem Überhang reduzieren.

Flächen von Kommunen und anderen Regionen anrechenbar

Die Regionalplanungsbehörden können ihr Flächenziel noch auf eine zweite Art reduzieren: Durch die Anrechnung der so genannten Positivplanung der Städte und Gemeinden. Die können nämlich ebenfalls Flächen für Windräder ausweisen, wenn sie das wollen - auch außerhalb der Bereiche, die die Regionalplaner festlegen. Solche kommunal ausgewiesenen Flächen können sich die Planungsregionen auf ihre vom Land vorgegebenen Flächenziele anrechnen lassen.

Neubaur: "Sichern Erfolge ab"

"Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir die erzielten Erfolge ab und sorgen dafür, dass Windenergieanlagen auch künftig dort entstehen, wo sie vorgesehen sind", sagt Ministerin Neubaur. "Während der Bund bei der Energiewende auf der Bremse steht, schaffen wir zusätzliche Planungssicherheit und sichern die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort."

Dietmar  Brockes

Dietmar Brockes (FDP)

Inhaltlich lobt die oppositionelle FDP Teile des Gesetzes: "Das neue Zwischenziel für 2027 nimmt endlich unnötigen Druck von den Regionen, Verfahrensstraffungen schaffen mehr Tempo, und der Flächentausch ermöglicht endlich mehr Flexibilität - genau das haben wir frühzeitig gefordert", sagt Brockes. Jedoch: "Schwarz-Grün musste aber offenbar erst mit seiner bisherigen Planung angezählt werden, bevor vernünftige Lösungen möglich wurden."

Die SPD findet, die Landesregierung habe "in den letzten Jahren beim Windkraftausbau nur Rechtsunsicherheit erzeugt, Bürgerinnen und Bürger verärgert und Investoren abgeschreckt", so Stinka. "Auch jetzt muss die Landesregierung wieder gegen die Folgen des eigenen Planungschaos in immer neuer Bürokratie anregulieren."

Wirtschaft und Bezirksregierung loben Gesetz

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) teilt mit, Schwarz-Grün habe "aus den Erfahrungen rund um den Regionalplan des RVR gelernt und möchte vermeiden, dass durch mögliche Urteile die Flächenplanung hinfällig wird. Das ist klug und weitsichtig". Die Möglichkeit der Flächenüberhänge müsse aber mit Bedacht eingesetzt werden. Es sei wichtig, "dass der Windenergieausbau gleichmäßig über das Land stattfinden muss." Der LEE NRW vertritt die Interessen der Erneuerbare-Energien-Branche.

Die Bezirksregierung Detmold, deren Regionalplan beklagt wird, lobt das Gesetz: "Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Kontinuität sind wichtig für die Akzeptanz der Energiewende und den weiteren Ausbau", teilt ein Sprecher mit. "Alles, was die Regionalpläne resilienter macht, ist aus Perspektive der Regionalplanungsbehörden deshalb zu unterstützen."

NRW muss Vorgabe des Bundes umsetzen

Die Ampel-Regierung im Bund hatte verbindlich festgelegt, wie viel Fläche jedes Bundesland für Windräder bereitstellen muss. Im Fall von Nordrhein-Westfalen sind das 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032.

Windräder in Lichtenau

Ausbau der Windkraft

Schwarz-grün in NRW hatte, um diese Vorgabe umzusetzen, daraufhin konkrete Hektar-Zahlen für jede der sechs Planungsregionen in den Landesentwicklungsplan geschrieben. Wo sie diese Flächen einrichtet, soll jede Planungsregion selbst festlegen, per Ausweisung in den Regionalplänen. Fünf der sechs Planungsregionen haben das bislang rechtsverbindlich getan, lediglich der Regionalverband Ruhr ist noch nicht so weit.

Noch Änderungen am Gesetz möglich

Nach Zuleitung an das Parlament geht der Entwurf des NRW-Windenergieflächenbedarfsgesetzes in die Verbändeanhörung. Danach wird es vom Landtag diskutiert und beschlossen, wobei noch Änderungen möglich sind.

NRW bekommt eigenes Gesetz für Windrad-Gebiete

WDR Studios NRW 30.07.2026 00:44 Min. Verfügbar bis 30.07.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Entwurf des Nordrhein-Westfälischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes
  • NRW-Wirtschaftsministerium
  • Zitate Mona Neubaur, André Stinka, Dietmar Brockes
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Landesverband Erneuerbare Energien
  • Bezirksregierung Detmold
  • Eigene Recherche

Sendung: WDR.de, NRW bekommt eigenes Gesetz für Windrad-Gebiete, 31.07.2026, 11:00 Uhr

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