Klimaanlagen vor dem Fenster eines Mietshauses.

Immer mehr Menschen wollen eine Klimaanlage. Der BGH stärkt nun den Anspruch von Eigentümern auf deren Einbau.

BGH-Urteil Hausgemeinschaft muss Klimageräte erlauben

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Klimaanlagen sollen eigentlich für Abkühlung sorgen, doch sie können auch die Gemüter erhitzen - und zwar dann, wenn es Streit um den Einbau der Anlage gibt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt nun die Rechte derer, die sich eine Klimaanlage anschaffen wollen.

Im konkreten Fall wollte sich eine Familie in Berlin eine sogenannte Split-Klimaanlage einbauen lassen. Bei diesen Anlagen gibt es ein Innen- und Außengerät. Diese sind über ein Loch in der Wand miteinander verbunden.

Bei der Eigentümerversammlung bekam die Familie jedoch keine Mehrheit. Die anderen Eigentümer fürchteten, dass die Substanz des Hauses durch die Montage der Klimaanlage beschädigt wird. Außerdem kritisierten sie, dass Geräusche, Kondenswasser und Abwärme der Klimaanlage für Probleme sorgen könnten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun am Freitag, dass die Familie die Klimaanlage trotzdem einbauen darf. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigungen zur Folge, die über das übliche Maß hinausgehen.

"Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen." Bettina Brückner, Vorsitzende Richterin am BGH

Der BGH stellte außerdem klar, dass Betriebsgeräusche der Anlage den Anspruch auf Einbau erst einmal nicht verhindern. Ob Lärm entstehe, hänge vor allem davon ab, wie die Anlage genutzt wird. Gegen übermäßigen Lärm könnten die anderen Eigentümer später vorgehen, zum Beispiel durch entsprechende Regeln in der Hausordnung.

BGH-Urteil: Hausgemeinschaft muss Klimageräte erlauben

WDR 17.07.2026 02:48 Min. Verfügbar bis 16.07.2028 WDR Online

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Dieses Recht haben die anderen Eigentümer auch weiterhin - etwa dann, wenn die Hausfassade übermäßig verschandelt wird oder die Anlage zu unzumutbaren Lärmbelästigungen führt. In Wohngebieten beispielsweise sind tagsüber maximal 55 Dezibel erlaubt, das entspricht etwa einem Radio in Zimmerlautstärke. Moderne Klimaanlagen halten diese Grenzen ein.

Eigentümerverband begrüßt BGH-Entscheidung

Die Montage von Klimaanlagen hatte in der Vergangenheit immer wieder für Ärger in Eigentümergemeinschaften gesorgt. Der Eigentümerverband Haus & Grund Westfalen begrüßt das BGH-Urteil. Es schaffe Rechtssicherheit, heißt es von Haus & Grund Westfalen.

"Viele Eigentümer können nicht verstehen, dass sie zwar Besitzer einer Wohnung sind, aber nicht über die eigene Balkonbrüstung entscheiden können." Tim Treude, Geschäftsführer Haus & Grund Westfalen

Für Mieter hat das BGH-Urteil zunächst keine Auswirkungen. Sie brauchen weiterhin die Zustimmung des Vermieters, wenn sie ein Loch durch die Hauswand bohren wollen, um eine Klimaanlage zu installieren.

Sollte der Vermieter mit der Montage der Anlage jedoch einverstanden sein, wird es auch für Mieter leichter, eine Klimaanlage zu montieren, da weniger Widerstand von der Eigentümergemeinschaft zu erwarten ist.

Unsere Quellen:

  • WDR-Interview mit Tim Treude, Geschäftsführer Haus & Grund Westfalen
  • Pressemitteilung Bundesgerichtshof
  • mit Agenturmaterial von dpa und AFP

Sendung: WDR 2, Mittagsmagazin, 17.07.2026, 14:13 Uhr

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