Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.

Mit Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk kann man zu Hause selbst Strom gewinnen.

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Klage gegen Vonovia Haben Vermieter zu hohe Hürden für Balkonkraftwerke?

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Mieter können mit Balkonkraftwerken Geld sparen. Doch Vermieter wie Vonovia erschweren das. Die Deutsche Umwelthilfe klagt nun.

Marianne Zurek-Laatsch möchte gerne eigenen Solarstrom produzieren. "Dass die Sonne für mich Strom erzeugt, das ist einfach ganz toll“, sagt die Dortmunderin. Mit einem kleinen Balkonkraftwerk können Verbraucher bei der Stromrechnung sparen. Im Schnitt rechnet sich die Investition im vierten Jahr.

Markus Roeser vom Dortmunder Mieterverein sagt: Mieter sollen eigentlich Balkonkraftwerke einfach nutzen können. Handelsübliche Geräte können Mieter seiner Ansicht nach an einem normalen Balkon selbst anbringen. Sie müssen das Kraftwerk nur anmelden und brauchen eine Erlaubnis des Vermieters.

LEG will Kraftwerk nur unter Auflagen genehmigen

Eine Frau in einem gestreiften Pullover

Marianne Zurek-Laatsch möchte mit einem Balkonkraftwerk selbst Strom produzieren.

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Im Fall von Marianne Zurek-Laatsch lief es aber nicht so einfach. Denn statt einer Erlaubnis schickte ihr Vermieter, der Wohnungskonzern LEG aus Düsseldorf, eine Liste mit Anforderungen. Darauf stand, sie sollte etwa eine Versicherung abschließen und musste einen Handwerker beauftragen, der die Solarpanels installieren müsse.

"Da wir als Vermieterin für die Sicherheit und Gesundheit unserer Mieter:innen verantwortlich sind, müssen die Anlagen fachgerecht und dauerhaft sicher installiert werden und dürfen kein Risiko für andere darstellen“, schreibt ein LEG-Sprecher auf WDR-Anfrage. Mieter-Anträge müssten daher individuell beurteilt werden.

Für Marianne Zurek-Laatsch aus Dortmund ist das unverständlich. Ihr Balkon ist nur anderthalb Meter über dem Boden. "Ein Fachinstallateur hätte mich viel gekostet. Das kann ich mir nicht leisten“, so die Rentnerin. Derartige Anforderungen würden auch viele andere Mieter erstmal abschrecken, kritisiert der Deutsche Mieterbund.

Verbraucherzentrale: Balkonkraftwerk ist mit Haushaltsgerät vergleichbar

Viele der Vermieter-Forderungen können Verbraucherschützer nicht nachvollziehen. "Bei einem Toaster oder Mixer in der Steckdose fließt auch nicht mehr Strom in den Leitungen als bei so einem Steckersolargerät“, so Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW im WDR-Interview.

Und die LEG ist offenbar kein Einzelfall: "Insbesondere große Vermieter machen die Zustimmung zu Balkonkraftwerken teilweise von umfangreichen und überzogenen Bedingungen abhängig“, so Sabine Schuhmann, Rechtsanwältin beim Deutschen Mieterbund.

Ein weiteres Beispiel ist der Bochumer Wohnungskonzern Vonovia. Der wirbt zwar im Internet mit Solarstrom von den eigenen Dächern, ein kleines Balkonkraftwerk genehmigt Vonovia aber nicht so einfach. Mieter müssen dafür eine sogenannte Gestattungsvereinbarung unterschreiben. Darin stehen Anforderungen, wie zum Beispiel Farbvorgaben und dass man eine Außensteckdose haben muss.

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Gestattungsvereinbarung von Vonovia

So ging es auch Mark Sanders aus Aachen. Er wollte ein Balkonkraftwerk installieren und sollte die Vonovia-Vereinbarung unterschreiben. Doch er verweigerte die Unterschrift und klagte stattdessen. Erst als das Amtsgericht ihm Recht geben wollte, gab Vonovia klein bei. "Die haben mir schon Steine in den Weg gelegt“, erinnert er sich. Zwei Jahre hat es gedauert - in der Zeit hätte er mit seinem Balkon rund 200 Euro Stromkosten sparen können.

Eine Frau in einem schwarzen Blazer sitzt am Schreibtisch und liest Unterlagen, im Vordergrund ein Computerbildschirm

Barbara Metz liest die Klage des Vereins gegen die Vonovia.

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In seinem Fall hat Vonovia nachgegeben. Alle anderen Mieter sollen aber noch immer eine - abgewandelte - Gestattungsvereinbarung unterschreiben. Das kritisiert auch die Deutsche Umwelthilfe. "Da steht drin, dass wenn ich keine Außensteckdose am Balkon hab, ich keine Chance habe. Das ist gesetzeswidrig“, sagt Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe.

Vonovia begrüße Balkonkraftwerke, müsse sich aber absichern

Der Verein hat auch Mark Sanders vor Gericht unterstützt. Barbara Metz von der Umwelthilfe wirft Vonovia vor, mit der Gestaltungsvereinbarung Balkonkraftwerk unzulässig zu verhindern.

"Pauschale und überzogene Vertragsbedingungen hebeln die Intention des Gesetzgebers faktisch aus. Das ist nach Mietrecht und auch nach Energierecht unwirksam." Umwelthilfe-Rechtsanwalt Dirk Legler.
Ein Mann in einem sdchwarzen Hemd lacht in die Kamera

Matthias Wulff, Unternehemenssprecher von Vonovia.

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Deutschlands größter Wohnungskonzern weist die Vorwürfe zurück. Vonovia verweist auf die eigenen Pflichten als Vermieterin. Außerdem seien die Gesetze noch neu, so dass es noch wenig Rechtsprechung gebe. "Wir freuen uns aber über jedes Balkonkraftwerk. Die Energiewende gehört zu unserem Geschäftsmodell“, sagt Vonovia-Sprecher Matthias Wulff im Markt-Interview. Man müsse zwischen den eigenen Interessen und denen der Mieter abwägen. Dafür habe man die Vereinbarung entwickelt.

Ein halb graues und halb verglastes modernes Gebäude, davor ein Schild mit der Aufschrift "Oberlandesgericht Generalstaatsanwaltschaft".

Das Oberlandesgericht Hamm - hier wurde die Klage eingereicht.

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Für die Deutsche Umwelthilfe geht die zu weit. Der Verein will das für alle Vonovia-Mieter klären lassen und hat vor wenigen Tagen eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Die Klage liegt dem WDR exklusiv vor. Die Idee: Wenn das Gericht der Umwelthilfe Recht gibt, könnten andere Vermieter folgen und ebenfalls Balkonkraftwerke leichter genehmigen. "Wie ein Dominioeffekt“, so Metz.

Verbraucherschützer warnen: Aufhängen ohne Erlaubnis kann schiefgehen

LEG-Mieterin Marianne Zurek-Laatsch wollte darauf nicht warten. Die Dortmunderin hat einfach selbst ein Kraftwerk aufgehängt. Verbraucherschützer warnen davor aber: Zwar hat ein Gericht schon entschieden, dass im da entschiedenen Fall das Kraftwerk hängen bleiben durfte. Manche Vermieter dürften daher wohl erstmal fordern, dass die Panels wieder verschwinden.

Haben Vermieter zu hohe Hürden für Balkonkraftwerke?

WDR 16.09.2026 3 Min. 24 Sek. Verfügbar bis 15.09.2028

Nicht so im Fall von Zurek-Laatsch. Die Dortmunderin sollte der LEG nur noch eine Haftpflichtversicherung nachweisen. "Ich war total baff“, so die Rentnerin hocherfreut. Damit war der Fall für sie erledigt. Das Balkonkraftwerk darf bleiben.

Über dieses Thema berichtet der WDR ausführlich in der WDR-Sendung Markt am 16.09.2026 ab 20:15 Uhr im WDR-Fernsehen.

Unsere Quellen:

  • WDR-Interviews mit Marianne Zurek-Laatsch, Mark Sanders, Mieterverein Dortmund, Deutsche Umwelthilfe, Verbraucherzentrale NRW, Vonovia
  • WDR-Anfragen an Deutschen Mieterbund und LEG
  • Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Vonovia beim OLG Hamm
  • Verbraucherinformationen zu Balkonkraftwerken von der Verbraucherzentrale
  • Gesetzesbegründung zu § 554 BGB, Bundestags-Drucksache 20/9890 vom 20.12.2023

Sendung: WDR.de, Haben Vermieter zu hohe Hürden für Balkonkraftwerke?, 16.09.2026, 5:03 Uhr

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