Neue Heizungsförderung: Was Verbraucher wissen müssen | Aktuelle Stunde
WDR. 03:15 Min.. Verfügbar bis 21.07.2028.
Niklas Roßbach werkelt im Keller eines Einfamilienhauses im Mönchengladbacher Stadtteil Venn. Der Heizungsinstallateur arbeitet am Innenteil der Wärmepumpenanlage. Die Außeneinheit steht vor dem Haus im Vorgarten. Das Ehepaar Rose, das Roßbach beauftragt hat, hat sich nach dem Hauskauf für eine Wärmepumpe entschieden. Die alte Ölheizung flog raus.
Heizungsbauermeister Niklas Roßbach arbeitet an einer Heizungsanlage.
Der Hauptvorteil von Wärmepumpen liege darin, dass sie klimafreundlich sind, sagt Niklas Roßbach. Sie kommen ohne fossile Energieträger wie Gas oder Öl aus. "Der zweite Vorteil liegt darin, dass der Einbau einer Wärmepumpenanlage vom Staat gefördert wird." Das bleibt auch weiterhin so, allerdings: Seit dem 21. Juli gelten neue Förderregeln für den Heizungstausch.
Neue Förderregeln
Grundlage für Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung austauschen möchten, sind die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG.
Vor allem Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger Zuschüsse. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen stärker unterstützt werden. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt weiterhin 30 Prozent. Für jede und jeden. Neu ist eine stärkere Staffelung der Einkommensboni.
"Am meisten profitieren einkommensschwache Haushalte von den Änderungen, da diese extra gefördert werden." Niklas Roßbach, Heizungsbauermeister
Haushalte mit weniger als 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen können dadurch zusammen mit anderen Zuschlägen auf bis zu 80 Prozent Förderung kommen. Nach den neuen Regeln können Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 Prozent - zusätzlich zur Grundförderung - erhalten. Bis 50.000 Euro sind noch zehn Prozent möglich.
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das für die Förderung maßgebliche, zu versteuernde Jahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro abgesenkt. Dadurch können Familien leichter in eine höhere Förderstufe rutschen.
Grafik der KfW zur Heizungsförderung
Auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert. Er soll den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen belohnen. Bislang lag er bei 20 Prozent, nun startet er niedriger und soll schrittweise weiter sinken.
Allerdings: Es werden künftig weniger Kosten gefördert als bisher: Statt 30.000 werden nur noch 28.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch berücksichtigt.
Anträge bleiben kompliziert
Die Anträge laufen weiter über die KfW. Voraussetzung ist eine "Bestätigung zum Antrag", kurz BzA. Diese Bescheinigung wird in der Regel von einem Energieberater oder einem Fachunternehmen erstellt. Wer noch eine alte BzA besitzt, kann diese weiterhin nutzen, allerdings nur zu den neuen Bedingungen.
Für einen geförderten Heizungstausch ist meist eine Bescheinigung von Energieberatern oder Fachbetrieben nötig.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, vor einer Entscheidung eine unabhängige Energieberatung in Bezug auf die Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, sagt Christian Handwerk, der dort als Referent für Energetisches Bauen arbeitet.
Zu den möglichen Förderungen auf Bundesebene können je nach Wohnort eventuell auch noch Förderprogramme von Ländern oder Kommunen infrage kommen. Diese sind allerdings oft schnell aufgebraucht. Für viele Haus- oder Wohnungseigentümer ist es dadurch schwierig, den Überblick zu behalten.
"Von daher ist eine Energieberatung inklusive Fördermitteln auf jeden Fall anzuraten." Christian Handwerk,
Verbraucherzentrale NRW
Bei den Anträgen der KfW kann man sich von den Verbraucherzentralen oder den Heizungsbauern helfen lassen.
Herausforderung auch für Heizungsbauer
Niklas Roßbach aus Mönchengladbach kritisiert, dass sich die Regeln in den vergangenen Jahren mehrfach verändert hätten. In Sachen Förderung liege ihm besonders eine langfristige Planungssicherheit am Herzen, sodass er Kunden vernünftig beraten könne.
Im Mönchengladbacher Vorgarten der Familie Rose steht die Außeneinheit der neuen Anlage inzwischen gut sichtbar vor dem Haus. Bereut haben die Roses die Entscheidung bisher nicht.
Unsere Quellen:
- Informationen der KfW
- Grafik der KfW: Förderung Heizungsumbau
- Pressemitteilung IW-Gutachten
- Interview mit VZ NRW: Christian Handwerk, Referent für energetisches Bauen und Bauphysik
- Interview mit VZ NRW: Petra Kerstan, Energieberaterin
- Gespräch mit Niklas Roßbach, Heizungsbauermeister aus Mönchengladbach
Sendung:
- WDR.de, Neue Förderregelungen für Heizung und Wärmepumpe, 21.07.2026, 7.16 Uhr
- WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 21.07.2026, 18:45 Uhr
