Ruth Lobach aus Grefrath würde ihre Wärmepumpe gerne mit Solarstrom betreiben. Doch eine eigene Solaranlage kommt für sie nicht infrage. Denn sie wohnt in einem alten Haus. "Man hat uns empfohlen, auf den alten Dachstuhl keine Solaranlage drauf zu setzen“, sagt sie. "Wir müssten also vermutlich auch den Dachstuhl erneuern, und das wäre sehr teuer.“
Sie würde deshalb gerne den Solarstrom ihres Nachbarn benutzen. Der wohnt in der anderen Hälfte des Hauses. Hier lohnt sich die Produktion von Sonnenstrom: An der Wand zur Südseite hat er 16 Solarpaneele angebracht und wäre bereit, den Strom auch an seine Nachbarin zu verkaufen - wenn er wüsste, wie das funktioniert und ob es sich für ihn auch rechnet.
Praxis noch kompliziert
Seit dem 1. Juni 2026 ist dieses sogenannte Energy Sharing rechtlich deutlich einfacher geworden. Das Teilen von Solarstrom geht auf EU-Vorgaben zurück. Die Bundesregierung hat diese jetzt mit neuen Regeln im Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt. "Die Politik ist schneller als die Praxis", sagt der Kölner Energieberater Lennart Feldmann. Heißt: Interessierte stehen noch vor einigen Hürden.
Wenn Privatpersonen eine Solaranlage auf dem Dach haben, können sie den Strom bisher selbst nutzen und speichern oder ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür bekommen sie dann eine Einspeisevergütung. Für Strom aus Erneuerbaren gibt es nun eine weitere Option: Man kann die Energie auch an Abnehmer in der Umgebung verkaufen.
Energy Sharing - das Prinzip funktioniert
Neue Stromleitungen braucht es dafür nicht, der Strom fließt weiterhin ins öffentliche Netz. Wenn Verbraucher gerade Strom brauchen, der Vertragspartner aber keine Energie einspeist, bekommen sie den Reststrom von einem anderen Anbieter.
Profitieren können nicht nur Privatpersonen. Das Gesetz richtet sich an alle, die eine Solaranlage nicht überwiegend gewerblich betreiben. Das bedeutet: Auch Kommunen können von der Neuregelung profitieren. Die Schule mit einer PV-Anlage auf dem Dach könnte den produzierten Strom jetzt auch an die Kintertagesstätte in der Nähe weitergeben. Auch für Energiegenossenschaften wird es einfacher, Energie an die eigenen Mitglieder zu verkaufen.
Die technischen Voraussetzungen
Für das Energy Sharing brauchen Solaranlagenbetreiber und auch die Abnehmer des Stroms einen sogenannten Smart Meter, der mit dem Internet verbunden ist. Doch lange nicht alle Haushalte in Deutschland haben aktuell so einen intelligenten Stromzähler. Erst rund fünfeinhalb Prozent sind entsprechend ausgestattet.
"Die Verfügbarkeit der smarten Stromzähler ist der größte Flaschenhals fürs Energy Sharing in Deutschland". Lennart Feldmann, Energieberater aus Köln
Wer einen Smart Meter will, kann sich an den Messstellen-Betreiber wenden. Den findet man auf der Stromrechnung. "Die jährlichen Gebühren sind gesetzlich gedeckelt und liegen meist zwischen 20 und 100 Euro, also relativ überschaubar", sagt Berater Feldmann. Der Einbau kann schnell gehen, doch oft vergehen Monate bis zum Einbau. "Aus unserer Beratungspraxis kenne ich Fälle, in denen es bis zu einem Jahr gedauert hat. Das ist einfach viel zu lang."
Praktische Hürden beim Energy Sharing
Wer Solarstrom an den Nachbarn verkaufen will, muss mit ihm einen Vertrag abschließen. Darin einigen sich beide Parteien auf einen Preis pro Kilowattstunde Strom.
Smart Meter: Muss fürs Stromteilen
Bildquelle: dpaDie erste Anlaufstelle für Interessierte ist der Verteilnetzbetreiber. Auch der steht auf der Stromrechnung. In Deutschland gibt es hunderte Verteilnetzbetreiber. "Das Problem ist, dass jeder davon sein eigenes Süppchen kocht", sagt Energieberater Feldmann. Das heißt: "Es gibt bisher kein standardisiertes Vorgehen und keine Musterverträge für Menschen, die Strom teilen wollen."
Ein weiterer wichtiger Punkt: die Abrechnung. Auch wie die in der Praxis laufen wird, muss sich noch zeigen. "Theoretisch könnte ich das auch selbst abrechnen, wenn ich an die nötigen Daten komme. Aber das ist schon eine Herausforderung", sagt Thomas Zwingmann, Gruppenleiter der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale NRW. Welche Dienstleister das übernehmen werden, muss sich noch zeigen.
Energy Sharing: kompliziert, aber lohnend
Durchsetzen wird sich Energy Sharing nur, wenn es sich für beide Seiten lohnt. Das hänge von den Kosten für Dienstleister ab, die beim Erstellen der Rechnungen helfen, meint der Experte von der Verbraucherzentrale. Das Prinzip sei jedoch gut.
"So können mehr Verbraucherinnen und Verbraucher von der Energiewende profitieren." Thomas Zwingmann, Verbraucherzentrale NRW
Laut Energieberater Feldmann können vom Energy Sharing alle profitieren: Stromerzeuger, die mehr Geld für ihren Solarstrom bekommen als mit der Einspeisevergütung. Und Stromverbraucher, die im Zweifel weniger zahlen als bei einem klassischen Stromanbieter.
Ökostrom mit den Nachbarn teilen
Bildquelle: WDRMorgenmagazin. 01.06.2026. 4 Min. 55 Sek.. UT. Verfügbar bis 01.06.2028. Das Erste.
Das dürfte in der Regel bei einem Preis zwischen zwölf und 15 Cent pro Kilowattstunde der Fall sein, meint der Experte. Für den Abnehmer kommen dazu noch die Netzentgelte dazu, in Höhe von im Schnitt etwa neun Cent pro Kilowattstunde. Je nach Region kann es etwas mehr oder weniger sein.
Solarstrom teilen: erst mal für Kommunen
Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW vermutet: Zuerst werden vor allem Kommunen oder Bürgerenergiegenossenschaften das Energy Sharing nutzen. Für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sei der Aufwand noch sehr groß, die Prozesse müssten sich erst einspielen.
Um das Teilen von Solarstrom attraktiver zu machen, könnte der Staat Anreize setzen - günstigere Netzentgelte zum Beispiel. Das ist bisher nicht vorgesehen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant aber, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab dem kommenden Jahr abzuschaffen. Dann könnte das Energy Sharing für deutlich mehr Haushalte attraktiv werden.
Unsere Quellen:
- Energiewirtschaftsgesetz
- WDR-Interview mit dem Energieberater Lennart Feldmann
- WDR-Interview mit der Verbraucherzentrale NRW
- WDR-Interview mit der Wärmepumpenbesitzerin Ruth Lobach
Sendung: WDR 5, Morgenecho, 01.06.2026, 06:06 Uhr