OVG hat über das BUND-Grundstück am Tagebau entschieden

WDR 02:48 Min. Verfügbar bis 24.07.2028

Urteil zum Tagebau Hambach Die BUND-Wiese darf nicht bleiben

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Vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster ging es am Freitag um ein 500 Quadratmeter großes Grundstück am Tagebau Hambach. RWE will die Fläche seit 2015 übernehmen, der BUND hatte sich dagegen gewehrt.

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Thomas Wenkert

Das Grundstück liegt direkt am Tagebau Hambach und gehört seit 1997 dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Naturschützer wollten die Fläche nicht an den Energiekonzern RWE abgeben. Vor dem Obervewaltungsgericht in Münster unterliegen die Naturschützer jetzt dem Energiekonzern. Nach Angaben des BUND ist die Braunkohle unter dem Grundstück wegen des vorgezogenen Kohleausstiegs bis 2030 nicht mehr erforderlich.

BUND unterliegt vor Gericht

Zwar soll die Wiese nach offiziellen Planänderungen tatsächlich nicht mehr zur Kohlegewinnung abgetragen werden, dennoch ist für die Erdmassen unter der Wiese eine Nutzung vorgesehen: Sie sollen für eine Böschung des künftigen Sees an dem Standort genutzt werden.

In einem Gerichtssaal stehen acht Personen im Raum. Der Richter liest aus einer Akte vor.

Das Gericht entscheidet beim Grundstücksstreit für RWE.

Das Gericht sagt nun: Die Enteignung des Grundstücks ist rechtens. "Der Enteignungszweck - die Errichtung und Führung des Betriebs zur Gewinnung von Braunkohle "Tagebau Hambach" und der dazugehörigen Tätigkeiten und Einrichtungen - ist nicht aufgegeben worden", so die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Enteignung am Tagebau Hambach schon 2018

Der BUND ist seit Ende der 1990er Jahre Eigentümer des Grundstücks mit einer Fläche von 500 Quadratmetern. 2018 enteignet das Land NRW die Organisation und überträgt das Grundstück an den Energiekonzern RWE. Damaliger Zweck: Gewinnung von Braunkohle. Eine Klage gegen diese Enteignung liegt in einem anderen Verfahren noch vor Gericht, die Entscheidung steht aus.

Das Gelände gehört seit 1997 dem BUND

Das Gelände gehört seit 1997 dem BUND

Zwei Jahre später ändern sich die Rahmenbedingungen: Durch das sogenannte Kohleverstromungsbeendigungsgesetz reduzieren sich die zum Abbau vorgesehenen Flächen. Der BUND beantragt 2021 beim Land, die Enteignung aufzuheben und kassiert eine Ablehnung. Diese Entscheidung wird am Freitag vom Gericht bestätigt.

Hambacher Forst in der Nähe

Für den BUND hat das Grundstück auch eine symbolische Bedeutung. Es soll nach Angaben der Naturschützer als Schutz für den Hambacher Wald dienen. Zudem steht dort ein gelbes Kreuz als Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau, das nach Angaben des BUND zuletzt erneut von Unbekannten beschädigt wurde.

Ursprünglich wollte RWE die Braunkohle unter dem BUND-Grundstück abbauen

Ursprünglich wollte RWE die Braunkohle unter dem BUND-Grundstück abbauen

Die BUND-Wiese darf nicht bleiben

WDR 24.07.2026 00:25 Min. Verfügbar bis 23.07.2028

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Unsere Quellen:

Sendung: WDR 2, WDR 2 für Aachen, Eifel und die Euregio, 24.07.2026, 16:30 Uhr

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