Links ein Feldstück, rechts ein Bagger im Tagebau Hambach

Tagebau Hambach Stoppt heute dieses Mini-Grundstück die Riesen-Bagger?

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Naturschützer sollen ein Grundstück abgeben, damit RWE baggern kann. Das OVG entscheidet jetzt, ob die Enteignung Bestand hat.

Es ist mit 500 Quadratmetern gerade einmal so groß, dass ein Doppelhaus mit kleinem Garten Platz hätte. Und doch könnte dieses Fleckchen Erde dafür sorgen, dass die gigantischen Schaufelradbagger im Tagebau Hambach Halt machen müssen. Denn das Grundstück gehört dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND NRW). Der wehrt sich juristisch dagegen, dass der Kohlekonzern RWE es abgräbt.

Enteignung, obwohl keine Kohle gefördert wird?

Darf der BUND sein Grundstück behalten? Oder muss er es abgeben, damit RWE dort bis zu 60 Meter tief die Manheimer Bucht baggern kann? Über diese Frage will heute das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) entscheiden.

Der Beschluss dürfte Signalwirkung haben. Denn erstmals könnte gerichtlich geklärt werden, ob Eigentümer ihr Grundstück aufgeben müssen, obwohl darunter gar keine Braunkohle mehr gefördert werden soll. Vor dem OVG geklagt haben die Umweltschützer vom BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg, die in NRW die Obere Bergbehörde ist.

"Es ist eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, das hat noch kein Gericht bisher geklärt." Dirk Jansen, BUND

Hintergrund: Die Bezirksregierung hatte im Mai 2018 entschieden, dass der BUND enteignet wird, und dafür einen so genannten Grundabtretungsbeschluss erlassen. Darin verwies sie, wie in vielen anderen Fällen zuvor, allerdings ausdrücklich auf die Sicherheit der Energieversorgung.

Bergrecht sieht Enteignungen für Kohle vor

Ein Stück Feld am Tagebau aus der Luft fotografiert

Luftaufnahme des BUND-Grundstücks am Tagebau Hambach

Die Argumentation dahinter lässt sich so zusammenfassen: Braunkohle ist wertvoll, Deutschland braucht sie zur Stromerzeugung. Und sie liegt genau unter diesem Grundstück. Um die Kohle zu fördern, ist deshalb sogar eine Enteignung erlaubt. Das gesamtgesellschaftliche Interesse der Energieversorgung schlägt das Interesse des Grundstücksbesitzers.

Es ist die gleiche Begründung, durch die über Jahrzehnte mehr als 43.000 Menschen im Rheinischen Braunkohle-Revier umsiedeln mussten. Dort, wo früher lebendige Dörfer waren, sind jetzt Tagebaulöcher. Menschen müssen für Kohle weichen - das deutsche Bergrecht ist in der Frage erbarmungslos. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach die überragende Bedeutung der sicheren Energieversorgung für das Gemeinwohl betont.

Hier soll gar keine Kohle mehr gefördert werden

Doch im Falle des BUND-Grundstücks gibt es inzwischen eine entscheidende Besonderheit: Nachdem 2018 der Grundabtretungsbeschluss mit Verweis auf die Kohleförderung erlassen wurde, zogen die Politik und RWE im Jahr 2022 den Braunkohleausstieg vor: Vom Jahr 2038 auf 2030. Dadurch werden Millionen Tonnen Braunkohle in der Erde bleiben, statt ausgebaggert zu werden. Unter anderem gilt das für die Kohle, die unter dem BUND-Grundstück liegt.

Trotzdem will RWE das Grundstück weiterhin abbaggern - zwar nicht mehr für Kohle, aber für Sand und Kies. Diese Erdmassen sollen an anderer Stelle im Tagebau Hambach aufgeschüttet werden, um damit stabile Böschungen zu schaffen. Die sind nötig für die Rekultivierung - also für die Wiedernutzbarmachung. Denn nach dem Ende der Braunkohleförderung soll im Tagebauloch von Hambach ein riesiger See entstehen.

Enteignen auch für Sand und Kies erlaubt?

Sand und Kies dienen allerdings nicht der Sicherheit der Energieversorgung. Sie kommen auch viel häufiger auf der Erde vor als Braunkohle, könnten also vergleichsweise einfach woanders gewonnen werden. Aus diesem Grund rechnet sich der BUND Chancen vor Gericht aus.

Dirk Jansen auf dem BUND-Grundstück am Tagebau Hambach

Dirk Jansen auf dem BUND-Grundstück

Der Enteignungsbeschluss von 2018 beziehe sich "ausschließlich auf die Interessen an der Gewinnung von Braunkohle", befindet Dirk Jansen, der BUND-Landesbeauftragte für das Rheinische Revier. "Jetzt will RWE hier lediglich Kiese und Sande fördern. Und das gibt der damalige Grundabtretungsbeschluss unseres Erachtens nicht her. Er ist deshalb aufzuheben", sagt er. Sollte das tatsächlich so kommen, würde auch der nahegelegene Hambacher Wald vom Erhalt des BUND-Grundstücks profitieren: Die Abbruchkante des Tagebaus müsste einige Meter Abstand mehr halten.

Bergbehörde will an Enteignung festhalten

Die Bezirksregierung Arnsberg sieht das ganz anders. Die Rekultivierung sei unmittelbar mit der Kohleförderung verknüpft: "Die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung sind Teil des Vorhabens Braunkohlegewinnung und vom Grundabtretungszweck umfasst", teilt ein Sprecher mit.

"Die Gründe des Grundabtretungsbeschlusses von 2018 haben weiterhin Bestand." Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg

Experte: Bezirksregierung hat gute Karten

Ähnlich sieht es Professor Walter Frenz, der an der RWTH Aachen den Bereich Berg- und Umweltrecht leitet: "Das Bundesberggesetz, auf das die Grundrechtsabtretung Bezug nimmt, umfasst die Wiedernutzbarmachung", sagt er.

Walter Frenz, RWTH Aachen

Walter Frenz, RWTH Aachen

"Zu diesem Zweck wurde enteignet und zu diesem Zweck darf das Grundstück verwendet werden. Deshalb hat die Bezirksregierung meines Erachtens vor Gericht gute Karten". Frenz hatte 2023 als Experte für den Landtag ein Gutachten zu Enteignungen im Rheinischen Revier erstellt. Den Ausgang des Verfahrens vor dem OVG hält auch er für wichtig.

Sollte der BUND gewinnen, dann gebe es erstmals eine gerichtliche Entscheidung, "dass die Förderung von Erdmassen zur Rekultivierung keinen zulässigen Enteignungszweck bildet, obwohl sie in einem Betriebsplan vorgesehen ist und sich die Rekultivierung zwingend an die Kohleförderung anschließt", so Frenz.

"Falls doch der BUND Recht bekäme, wäre das ein Präzedenzfall." Professor Walter Frenz, RWTH Aachen

Der Bagger ist immer in Sichtweite

Die 500 Quadratmeter, über die heute vor Gericht gestritten wird, wurden früher von Bauern bewirtschaftet. Nur wenige Meter entfernt spielte sich der historische Konflikt um den Hambacher Wald ab - die Demonstrationen, die Räumung. Im Herbst 2018 veranstalteten die NRW-Grünen auf dem Grundstück sogar einen kleinen Parteitag. Inzwischen lässt der BUND auf dem Stückchen Land der Natur freien Lauf, es verwildert.

Der große Bagger ist, beim Blick nach Norden, immer zu sehen.

Unsere Quellen:

  • Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • BUND
  • Professor Walter Frenz
  • eigene Recherche

Sendung: WDR Lokalzeit aus Aachen, Was passiert mit dem BUND-Gelände am Hambacher Forst?, 21.07.2026, 19:30 Uhr

Was passiert mit dem BUND-Gelände am Hambacher Forst?

Lokalzeit aus Aachen 21.07.2026 18:10 Min. Verfügbar bis 21.07.2028 WDR Von Thomas Wenkert

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