Der Angeklagte in grüner Kleidung neben seiner Anwältin im Gerichtssal.
Bildquelle: WDR / Claudia BeckerDas Aachener Landgericht hat einen 56-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung an. Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Der schmale, sichtbar durch Dorgenkonsum gezeichnete Mann im grünen Trainingsanzug nahm das Urteil nahezu regungslos entgegen.
Messerattacke in Aachen: Was ist passiert?
Der 56-Jährige hatte eine 88 Jahre alte Frau in der Aachener Innenstadt mit einem Küchenmesser angegriffen. Die Seniorin war mit einer 86 Jahre alten Freundin auf dem Weg zu einem Parkhaus. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden den Angeklagten überhaupt nicht wahrgenommen, als er der 88-Jährigen unvermittelt das Messer in den Bauch stieß.
Die Klinge drang rund 14 Zentimeter tief ein und verursachte schwere innere Verletzungen. Die Frau verlor später das Bewusstsein und starb etwa einen Monat nach der Tat.
Gericht: Angeklagter wusste, was er tat
Für den Richter steht fest, dass der Mann wusste, was er tat. Zwar hatte er Alkohol, Kokain und Medikamente konsumiert. Eine leichte Beeinträchtigung könne nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie sei aber so gering gewesen, dass sie sich nicht strafmildernd auswirke. Dafür spreche auch sein Verhalten an diesem Abend. In einem Restaurant sei er zunächst friedlich und ansprechbar gewesen. Als er seine Rechnung nicht bezahlen konnte, habe er selbst vorgeschlagen, die Polizei zu rufen.
Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung.
Bildquelle: WDR / Claudia BeckerNach Ansicht des Gerichts hatte sich bei dem Mann über längere Zeit immer mehr Frust angestaut. Er war wohnungslos, konsumierte seit Jahrzehnten Drogen und Alkohol und fühlte sich immer wieder zurückgewiesen oder gekränkt. Diesen Frust habe er zunehmend an anderen Menschen ausgelassen.
Kurz vor der späteren Mordtat hatte er nach Überzeugung des Gerichts bereits einen Bekannten mit einer Bierflasche geschlagen und andere Menschen bedroht. Unmittelbar vor dem Angriff auf die Seniorin zog er sein Messer gegenüber zwei jungen Frauen, ließ dann aber von ihnen ab.
Opfer war völlig arglos
Das Gericht wertete den tödlichen Angriff als Mord. Die 88-Jährige sei völlig arglos und wehrlos gewesen. Der Angeklagte habe ihren Tod zumindest in Kauf genommen. Außerdem sah die Kammer einen besonders verwerflichen Beweggrund: Der 56-Jährige habe seinen Frust über die eigene Lebenssituation an einer völlig unbeteiligten Frau ausgelassen.
Die Erklärung des Angeklagten, er habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und kaum gewusst, was er getan habe, überzeugte das Gericht nicht. Auch seine Behauptung, die Frau sei praktisch in das Messer hineingelaufen, wiesen die Richter zurück. Eine rund 14 Zentimeter tiefe Stichverletzung lasse sich damit nicht erklären.
Sicherungsverwahrung angeordnet
Der Prozess gegen den 56-Jährigen Mann fand am Aachener Landgericht statt.
Bildquelle: WDR/dpa/Marius BeckerZugunsten des Angeklagten wertete das Gericht ein zumindest teilweises Schuldeingeständnis. Allerdings habe er die Verantwortung für die Tat weiterhin weitgehend außerhalb seiner selbst gesucht. Vor Gericht wurden zum Prozessbeginn mehrere Zeugen befragt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gaststätte, Polizeibeamtinnen und Beamte, die damals im Einsatz waren, und auch die Freundin der Verstorbenen, die an diesem Abend mit dem Opfer in der Kockerellstraße essen war.
Der Mann war bereits mehrfach vorbestraft und hatte mehrere langjährige Haftstrafen verbüßt. Eine Gutachterin sah bei ihm weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten. Das Gericht bewertete es zudem als problematisch, dass sich seine Taten in der Vergangenheit gesteigert hätten. Deshalb ordnete die Kammer neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch Sicherungsverwahrung an.
Mehr zum Fall:
Unsere Quellen:
- Eindrücke der WDR-Reporterin im Gericht
- Sprecherin des Aachener Landgerichts
- Bisherige WDR-Berichterstattung
Sendung: WDR 2, WDR 2 für Aachen, Eifel und die Euregio, 25.09.2026, 6:30 Uhr
