Mehrheit darf über Riesenbild entscheiden
Bildquelle: WDR/ Gaby van den BoomWDR. 3 Min.. Verfügbar bis 25.09.2028.
Streetart-Streit in Wuppertal : Mehrheit darf über Riesenbild entscheiden
Stand:
Kann ein einzelner Kunst verhindern? Der Bundesgerichtshof sagt nein und entscheidet damit den Streit um ein Streetart-Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Ein Wohnungseigentümer hat sich durch alle Instanzen geklagt, um zu verhindern, dass die Fassade Teil eines stadtweiten Kunstprojekts wird.
Auf 50 Hausfassaden in Wuppertal sind die großformatigen Murals zahlreicher Streetart-Künstler zu sehen. Eine 600 Quadratmeter große Fläche blieb aber weiß, weil einer von mehreren Wohnungseigentümern eines Hauses das Graffiti nicht wollte und sich bis zum höchsten Gerichtshof durchklagte.
Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, denn es geht um Grundsatzfragen zum Eigentumsrecht, zur Macht von Eigentümer-Mehrheiten und zur verfassungsrechtlich geschützten Kunstfreiheit.
Ein Eigentümer sagt Nein, die Mehrheit sagt Ja: das reicht
Der BGH in Karlsruhe entschied am Freitag: Ein riesiges Kunstwerk an der Hauswand würde das Gebäude zwar verändern, die Wohnanlage aber nicht grundsätzlich umkrempeln: "Ein Bild an der Fassade ist hier keine grundlegende Umgestaltung. Eine Eigentümergemeinschaft darf beschließen, das äußere Erscheinungsbild eines Hauses zu verändern."
Außerdem müsse vorher nicht jedes Detail des Gemäldes feststehen. Entscheidend war auch: Das Hochhaus wird Teil eines großen Wuppertaler Kunstprojekts, und daran sollen Eigentümergemeinschaften auch ohne Einstimmigkeit teilnehmen können.
Dennoch gilt: Es ist eine Einzelfall-Prüfung
Wann eine Umgestaltung als grundlegend gilt, hängt dem BGH zufolge vom Einzelfall ab. In dem Wuppertaler Fall durfte das Landgericht berücksichtigen, dass sich das Kunstwerk in ein Ensemble in der Umgebung einfügen sollte. Das Projekt sollte die Stadt lebendig gestalten und die Lebensqualität steigern, wie die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner ausführte.
Ein solches Projekt sei darauf angewiesen, dass die Eigentümer von Gebäuden mitmachen. "Hieran teilzuhaben, muss auch Wohnungseigentümergemeinschaften offenstehen", sagte Brückner. Gerade in großen Wohnanlagen dürfte sich aber nur selten Einstimmigkeit erzielen lassen.
Wegweisende Entscheidung
Anwalt Peter Wassermann vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht. Es sei in doppelter Hinsicht eine gute Nachricht: "Zum Einen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, weil ihre Gestaltungsfreiheit weit betrachtet wird. Es ist aber auch eine gute Nachricht für künstlerische Projekte, weil die Möglichkeit, solche Projekte zu realisieren, erweitert wird."
Für Wassermann stand die Frage im Vordergrund, ob ein einzelner Eigentümer verhindern kann, was die Mehrheit will.
Mehrheit wollte Gemälde an der Fassade
"Ich hätte hier an unserer Fassade ein solches Gemälde schön gefunden, so wie die Mehrheit in unserem Haus“, erzählt eine Hausbewohnerin. Aber einer war halt dagegen. Ihren Namen möchte sie nicht nennen. Zu brisant sei die Situation im Haus, seit dem zwei Jahre dauernden Klageverfahren.
Auf diesem Hochhaus sollte ein Mural entstehen
Bildquelle: WDR/ Gaby van den BoomSie und ihre Nachbarn sind die Beklagten. Unverständnis auch bei anderen Wuppertalern. "Also ich glaube, Freiheit der Kunst ist genauso wichtig wie Meinungsfreiheit und freie Wahlen“, sagt Dieter Scholz. Der Wuppertaler ist mit Freunden zufällig an dem Haus vorbeigekommen und auf die Diskussion vor dem Hochhaus gestoßen. Er selbst interessiere sich zwar nicht besonders für Kunst, die Murals seien aber doch etwas Besonderes.
"Die Murals sind so kunterbunt, wie wir Wuppertaler auch sind und das ist stark!“ Akin Dere, Wuppertaler
Unverständnis bei den Wuppertalern
Warum ein Einzelner aus der Gemeinschaft sich durch die alle Instanzen klagt, kann sich keiner hier im Haus erklären. Der Kunstverein, der für die Murals verantwortlich ist, will sich nicht zu den Vorgängen äußern.
Sie hatten ihre Graffiti-Anfrage für das Haus sofort zurückgezogen, als sich Unstimmigkeiten in der Hausgemeinschaft andeuteten. Die Teilnahme am Streetart-Projekt sei freiwillig. Trotzdem kam die Klage.
"Er klagt bis zum BGH? Ja, wenn wir sonst keine Probleme haben, dann kann ich nur sagen, gute Besserung dem Menschen.“ Dieter Scholz, Wuppertaler
Internationale Strahlkraft
Die Fassade des Hochhauses sollte eigentlich Teil des Wuppertaler Projekts "Urbaner Kunstraum“ werden. 50 weltweit bekannte Künstler haben sich auf Gebäudefassaden im Wuppertaler Stadtgebiet verewigt und der Stadt zu einem Street Art-Open-Air-Museum mit internationaler Strahlkraft verholfen.
"Das bedeutet für die Menschen in der Stadt unendlich viel", sagt der frühere Kulturdezernent Matthias Nocke, der das Großprojekt jahrelang begleitet und beobachtet hat: "Die Menschen haben einen ganz neuen Zugang zu ihrer Stadt gefunden, weil sie sich auf veränderte Art und Weise mit ihrer Stadt identifizieren, weil es Fahrradtouren gibt, Schwebebahnfahrten, Besichtigungen, wo die Menschen begeistert sind von den Perspektiven und den Blickwinkeln der einzelnen Murals.“
Die Kuratorin dieses Projekts habe mit den Menschen gearbeitet und die Nachbarschaften einbezogen in die Gestaltung der Hauswände. Das habe eine ganz besondere Gemeinschaft gebracht. Er findet, die Murals haben Wuppertal verändert und Lichtblicke in die Stadt und für ihre Bewohner gebracht.
Freiheit der Kunst
Und das kann ein einzelner verhindern? Die Rechtslage ist knifflig. Es geht um das Eigentumsrecht und um die Frage, ob eine Einzelmeinung die Mehrheit kippen kann und - im Wuppertaler Fall - um die Freiheit der Kunst. "Es kommt schon viel darauf an, wie man sich künftig im öffentlichen Raum an Orten, die eben auch die Eigentumsrechte Dritter betreffen, verhalten kann. Wenn jetzt ein Einzelner in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zukünftig durch seine ablehnende Haltung dazu beitragen kann, dass solche Projekte nicht durchgeführt werden können, ist das schon eine Beeinträchtigung“, erklärt Matthias Nocke.
Deshalb ist das Urteil des BGH nicht nur für Wuppertal, sondern für ganz Deutschland von Bedeutung, erklärt der Anwalt der Eigentümergemeinschaft Peter Wassermann. Die Anwälte des Einzelklägers wollen sich nicht äußern, ebenso wie der Kläger selbst. Das teilen sie schriftlich auf Anfrage des WDR mit.
Mehrheit darf über Riesenbild entscheiden
Bildquelle: WDR/ Gaby van den BoomWDR. 32 Sek.. Verfügbar bis 25.09.2028.
Unsere Quellen:
- Bundesgerichtshof
- Anwalt der Wohneigentümergesellschaft
- Matthias Nocke, früherer Kulturdezernent
- Eindrücke der WDR-Reporterin vor Ort
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Bergisches Land, 25.09.2026, 19:30 Uhr
9 Kommentare
Kommentar 9: Franziska 1 schreibt am 26.09.2026, 22:53 Uhr :
Ein Haus- Fassadenbild in Vohwinkel, lebt das noch? Ich muss gestehen der " Hund mit Brille" ist für mich ein Kultur- Horrorschock. Gibt es für dieses aufdringliche Bild auch eine APP, damit die Leute extra hin fahren? Wer macht den sowas? Niemals in so einer Straße würde ich wohnen, damit erschreckt man ja kleine Kinder und sogar Tiere. Lasst besser solche Malereien da, wo man es gewöhnt ist zum bestaunen. Die schrille Straßen -Art(Kunst) kommt nicht bei jeden Betrachter gut an. Außerdem missbraucht man Tiere zur Belustigung, dass darf sich der Mensch erlauben? BGH muss aufpassen, dass Orte nicht zu einen Lach -Kabarett werden mit Schüttelfrost in NRW.
Kommentar 8: Hugo schreibt am 26.09.2026, 19:52 Uhr :
Was genau habe ich eigentlich verpasst? Warum beschäftigt sich das Gericht überhaupt damit? In einer Eigentümergemeinschaft gilt in der Beschlussfassung eben das Mehrheitsrecht. Das kann tatsächlich „nach Nasen“ sein oder ggf. auch eine einzelne Person, wenn diese Person über 50,01 Prozent der Anteile verfügt 🤷♂️
Kommentar 7: Maximilian schreibt am 26.09.2026, 17:17 Uhr :
Fassade begrünen und das Stadtklima hätte verbessert werden können. Es gibt leider keine menschliche "Kunst" an der man sich nicht satt sieht.
Kommentar 6: Gabi schreibt am 26.09.2026, 09:23 Uhr :
Es sind qualitativ hochwertige Gemälde. Keine Schmierereien. Insofern sehe ich da keinen Grund für die Aufregung.
Kommentar 5: Elke Tschinse schreibt am 26.09.2026, 07:37 Uhr :
War zu Besuch in Wuppertal und fand die Hauswände genial. Habe sogar Fotos gemacht und mich gefreut, wenn ich wieder ein Neues entdeckt habe! M. E. haben sie die Gebäude aufgewertet
Kommentar 4: Hans Herbert Höhle schreibt am 26.09.2026, 00:22 Uhr :
Eine ETW zu kaufen war schon immer ein Risiko und das BGH gibt sich weiterhin Mühe dieses Risiko zu erhöhen. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Haus wohnen, das "künstlerisch" verändert wird, selbst wenn eine Mehrheit das schön findet. Warum man aber klagt, wenn die Gefahr abgewendet ist, erschliesst sich mir auch nicht.
Kommentar 3: Ute Rodewald schreibt am 26.09.2026, 00:15 Uhr :
Ich finde es schön, wenn Hauswände von Künstlern gestaltet werden. So kommt Farbe in den oft grauen Alltag.
Kommentar 2: Franziska 1 schreibt am 25.09.2026, 23:19 Uhr :
Bin ehrlich, mich würde so ein Riesenbild an der Front als Wohnungseigentümer auch stören. Nicht, weil ich eine Kulturbanause bin (bin keine), sondern mich würde stören, wenn Besichtigungs-Touristen am Haus ständig stehen. Zwar gut für Stadtmarketing, jedoch es hat alles seine Vorteile und Nachteile. Nun vielleicht sollte man es von der Seite noch sehen, der ständige Blick zum Handy nach unten, würde sich Mal verlagern nach oben. Aber bitte nicht bei großen Verkehr auf der Strasse, wenn ein Hochhaus nach den anderen zu bestaunen sein wird. Außerdem besteht die Gefahr, dass Riesenbilder nach einer Zeit einem stören wenn es den eigenen Geschmack nicht trifft und der Blick vom Balkon zum Nachbarhaus nervig wird. Gut.... das ich nicht in der Stadt wohne.
Kommentar 1: Michael Py schreibt am 25.09.2026, 20:02 Uhr :
Jeder Farbpunkt ist besser als hessisches Grau!
Antwort von Ilona ZIERT , geschrieben am 26.09.2026, 07:07 Uhr :
Ich finde diese Art der Kunst sehr anschaulich, bitte ruhig mehr davon
Antwort von Pichael My , geschrieben am 26.09.2026, 10:01 Uhr :
Sicherlich nicht. Es wird nicht nur gefärbt... Es wird ein Gemälde sein. Und nicht alle Gemälde sind schön. Besonders wenn Mann sein eigenes Haus so sehen muss
Antwort von Rosemarie Ahmeti , geschrieben am 26.09.2026, 14:18 Uhr :
Ich bin schon 2x mit Freundinnen/Freund in Wuppertal gewesen und habe die Wandbilder/Murals bestaunt. Mit Hilfe von der Stadt Wuppertal zur Verfügung gestellte App war es mir/uns möglich einige Werke zu betrachten. Es würde nun der Stadt etwas fehlen. Wuppertal ist ja nicht nur Schwebebahn.