Ein Samstagvormittag Ende März, die Osterferien haben gerade begonnen. In Witten soll ein Mann auf seine Familie eingestochen und dabei seinen Sohn getötet haben. Im Familienauto. Die Tat sorgt für einen Großeinsatz der Rettungskräfte. Jetzt hat das Landgericht Bochum die Anklage zugelassen und den Prozessbeginn terminiert.
Das Schwurgericht verhandelt die Tat ab Mitte September. Die Staatsanwaltschaft werfe dem Wittener Familienvater unter anderem Mord sowie zweifachen versuchten Mord vor, so das Gericht. Die Familie soll damals gerade auf dem Weg in den Osterurlaub gewesen sein, als die Tat geschah.
Löste ein banaler Streit die Bluttat aus?
Der Auslöser soll ein Streit gewesen sein, der banal klingt. Die Eheleute hätten diskutiert, wer von ihnen Fährtickets einpacken sollte - und das offenbar nicht getan hatte. Frau und Kinder seien dann schon raus gegangen und ins Auto gestiegen, der Mann habe die Tickets holen wollen. Doch stattdessen habe er sich mit einem Tuch vermummt und sei mit einem Küchenmesser zum Auto gekommen.
"Die Frau soll ihn erst gar nicht erkannt und für einen Dritten gehalten haben", sagt Katja Nagel, Pressesprecherin des Landgerichts Bochum. Laut Anklage habe der Mann dann erst mehrfach auf seine Frau eingstochen, die auf dem Beifahrersitz saß. Danach habe er einmal auf den 13-jährigen Sohn eingestochen und dabei direkt dessen Herz getroffen.
Angeklagter soll sich erniedrigt gefühlt und Geldprobleme gehabt haben
Die neunjährige Tochter soll wieder ins Haus gerannt sein. Im Hausflur habe der Vater sie abgefangen und auch sie mit dem Messer schwer verletzt. Der Sohn starb noch vor Ort, Frau und Tochter mussten auf der Intensivstation betreut werden.
Laut Gericht gehe die Staatsanwaltschaft von mehreren Motiven aus. Der Mann habe einerseits das Gefühl gehabt, häufig von seiner Frau schlecht behandelt zu werden. "Er soll sich erniedrigt und zu unrecht beschuldigt gefühlt haben", beschreibt Katja Nagel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Mit der Tat habe er seine Frau bestrafen wollen.
Außerdem habe der Wittener Geldprobleme gehabt und seine Familie als finanzielle Belastung wahrgenommen. Davon habe er sich mit der Tat befreien wollen.
Keine Hinweise auf mögliche Trennung als Tatmotiv
Im Frühjahr hatten Medien berichtet, dass auch eine mögliche Trennung bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnte. Das scheint sich nicht bestätigt zu haben. Zumindest spielt es laut Landgericht Bochum in der Anklage keine Rolle.
Das Schwurgericht beim Landgericht hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess beginnt Mitte September. Opfer und Angeklagter sind deutsche Staatsbürger.
Nach dem tödlichen Messerangriff in Witten gedenken die Menschen des Opfers.
Die Tat sorgte im März für große Anteilnahme in der Wittener Stadtbevölkerung und darüber hinaus. Viele Menschen hatten sich auch an einer großen Spendenaktion beteiligt.
Unsere Quellen:
- WDR-Gespräch mit dem Landgericht Bochum
Sendung: WDR.de, Landgericht verhandelt Wittener Tötungsdelikt, 24.07.2026, 11:20 Uhr
