Das Bild zeigt ein Dach mit Solaranlage.

Geld verdienen mit Solarstrom ändert sich

Bildquelle: picture alliance / Zoonar

Neue Änderungen geplant So vermarkte ich meinen eigenen Solar-Strom

Stand:

Die Bundesregierung will die fixe Vergütung von selbsterzeugtem Solarstrom Stück für Stück beenden. Wie du bald deinen eigenen Strom verkaufen kannst - und das sogar lukrativer als jetzt.

Von Nina Magoley

Ein Bürgerwindpark im Kreis Borken droht zu Scheitern, weil die Region plötzlich auf dem Papier an der Nordseeküste liegt. Grund ist eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die Bundesregierung. Die soll zum 01. Januar 2027 gelten. Durch die Änderung werden die Anteilseigner dann weniger Geld mit ihrem Strom erzielen.

Nicht nur für Bürgerwindparks wird es dann Neuerungen geben. Auch für Solaranlagen auf dem eigenen Hausdach oder für Balkonkraftwerke gelten künftig andere Förderbedingungen.

Weniger Förderung, mehr "Marktanreize"

Das Bundeskabinett hat die Reform Ende Juli beschlossen. Ziel soll sein, den Ausbau von Wind- und Solarenergie stärker an den tatsächlich vorhandenen Bedingungen auszurichten. Es soll dort gebaut werden, "wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind", hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dazu gesagt. 

Laut Regierungsentwurf soll das Geschäft mit Wind- und Solarenergie "effizienter" werden: Betreiber neuer Anlagen müssen ihren Strom künftig eigenverantwortlich vermarkten. Förderungen für solche Anlagen werden heruntergefahren, stattdessen sollen "Marktmechanismen" zum Anreiz werden, Sonne und Wind zu Geld zu machen.

Das sind die wichtigsten Punkte, die Verbraucher betreffen

  • Die Einspeisevergütung für Wind- und Solarstrom wird schrittweise abgeschafft: Bislang bekommen Besitzer von Solaranlagen einen garantierten Fixpreis für jede Kilowattstunde Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb genommen wurden, gilt auch weiterhin eine für 20 Jahre garantierte Vergütung. Wer aber eine Solaranlage besitzt, die älter als 20 Jahre ist oder erst noch gebaut wird, muss sich künftig selber um die Vermarktung seines Stroms kümmern. Während einer Übergangsphase von 36 Monaten gibt es aber in solchen Fällen noch eine geringere Vergütung.
  • Kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt, zum Beispiel auf dem Dach eines Einfamilienhaus, werden nach der Übergangsphase nicht mehr gefördert. Sie sind nach Auffassung der Bundesregierung oft auch ohne Förderung und Einspeisevergütung wirtschaftlich.
  • Die Stromeinspeisung von kleinen und mittleren PV-Dachanlagen ist künftig auf 50 Prozent limitiert. Damit sollen Mittagsspitzen vermieden und ein Anreiz zum Bau von Speichern gesetzt werden.

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.

Weniger Profit mit Balkonkraftwerk?

Bildquelle: WDR / picture alliance/dpa/Stefan Sauer

Statt eines garantierten Fixpreises für die Kilowattstunde Strom müssen viele Besitzer einer Solaranlage auf dem Dach ihren Strom künftig selber verkaufen - zum aktuellen Börsenstrompreis. Wer ab 2027 eine neue PV-Anlage installiert, bekommt noch für drei Jahre eine feste Einspeisevergütung als Übergangszahlung. 

Schon jetzt werben diverse Anbieter damit, ab 2027 die Vermarktung gegen eine monatliche Gebühr zu übernehmen. Apps soll es dafür auch geben.

Einer dieser Anbieter, die Firma SpotmyEnergy, sitzt in Köln. Hier ist man zuversichtlich, dass Solardach-Besitzer künftig durchaus auch mehr Geld mit ihrem überschüssigen Strom verdienen können, als über die noch festgelegte Vergütung. Denn der Strompreis an der Börse unterliege großen Schwankungen - abhängig von Sonne, Wind und aktueller Nachfrage. Ist der Preis gerade sehr hoch, sei auch für Normalverbraucher mehr Gewinn zu erwarten. Das, sagt ein Sprecher, sei aber abhängig davon, wie das Gesetz künftig genau ausgestaltet werde.

Neue Regeln für Solarstrom ab 2027

WDR 10.09.2026 2 Min. 12 Sek. Verfügbar bis 09.09.2028 WDR Online

Alternative: "Energy Sharing"

Allerdings ist die Menge an überschüssigem Strom, der ins Netz darf, künftig auf 50 Prozent der maximal möglichen Leistung gedeckelt. Das heißt zum Beispiel: Eine Anlage kann bis zu 7 kW produzieren, von denen aber nur maximal 3,5 kW ins Netz eingespeist werden dürfen.

Alternativ kann man seinen nicht verbrauchten Strom auch an Nachbarn abgeben: "Energy Sharing" ist seit Juni 2026 offiziell möglich. Dazu müssen alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, sogenannten "Smart Meter", ausgestattet sein. Die Verbraucherzentrale informiert ausführlich darüber, wie das geht.

Lohnt sich das Ganze denn noch?

Eigenen Strom aus Solarenergie zu erzeugen, bleibe auch für Verbraucher immer noch interessant, sagt Erik Butterbrodt, Sprecher beim Landesverband Erneuerbare Energien NRW. Es komme aber auf den Einzelfall an. Besonders interessant sei die Eigennutzung nach wie vor in Kombination mit Wärmepumpe, Wallbox und Strom-Speicher. Aber: "Wir erwarten einen längeren Abwägungsprozess, bevor sich der Kunde für die Installation der Solaranlage entscheidet." In Anbetracht der Klimaziele, die sich die Bundesregierung gegeben hat, sehe man als Verband die Gefahr, dass der Solarausbau dadurch an Tempo verliere.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR.de, Neue Regeln für Solarstrom ab 2027, 10.09.2026, 17:59 Uhr

Hinweis der Redaktion, 11.09.26, 18:50 Uhr:
Für die erste Version unseres Textes hatten wir vom Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) eine Beispielrechnung bekommen, die nicht korrekt war. Diese haben wir in Absprache mit dem Verband korrigiert.

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