Es war ein Streit, der bis vor das Oberverwaltungsgericht gegangen ist: Darf die Uniklinik Essen noch uneingeschränkt Herztransplantationen durchführen? Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte sie im Rahmen des Krankenhausplans der Uniklinik noch zugewiesen, allerdings nur eingeschränkt.
Gericht konnte Argumente nicht nachvollziehen
Durch die Krankenhausreform für NRW sollte die Uniklinik ab April nur noch kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen durchführen dürfen und dann auch nur noch in Zusammenarbeit mit anderen Kliniken. Warum so eine Versorgung besser sein sollte als aus einer Hand, konnten die Richter nicht nachvollziehen.
Die Klinik habe außerdem als einzige in NRW viel Erfahrung auf dem Gebiet. Und es gebe kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen so selten, dass man damit alleine nicht die nötige OP-Routine bekommen würde, hieß es vom Oberverwaltungsgericht Münster weiter.
Die Klinik hatte bereits vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht bekommen. Am Mittwoch (25.03.2026) hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht Münster dieses Urteil bestätigt.
Unsere Quellen:
- Oberverwaltungsgericht Münster
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 26.03.2026, 7:31 Uhr