Polizei Düsseldorf: Geschlecht gewechselt für Beförderung? | WDR aktuell
Bildquelle: WDR/ Dominik Adem Orlati00:29 Min.. Verfügbar bis 11.11.2027.
Geschlechtseintrag ändern: Wie das geht - und missbraucht werden könnte
Stand:
Seit einem Jahr ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Seit der erleichterten Änderung des Geschlechtseintrags wird diskutiert, ob es zu einem Missbrauch der Regelung kommt. Auch in einem aktuellen Fall in NRW steht dieser Vorwurf im Raum. Wie leicht ist es wirklich, das offizielle Geschlecht ändern zu lassen? Ein Überblick.
Ein aktueller Fall bei der Polizei in Düsseldorf heizt die Diskussion über den Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes an. Wie am Dienstag bekannt wurde, steht dort eine Polizistin unter dem Verdacht, dass sie ihren männlichen Geschlechtseintrag nur ändern ließ, um schneller befördert zu werden. Der Anwalt der Polizistin wirft dem Polizeipräsidium eine queerfeindliche Haltung vor.
Wie steht es um das Selbstbestimmungsgesetz? Wie oft haben Menschen in NRW schon ihr eingetragenes Geschlecht ändern lassen? Und wie oft kommen dabei Vorwürfe auf, das Gesetz zu missbrauchen? Fragen und Antworten:
Wie leicht lässt sich ein Geschlechtseintrag wirklich ändern?
Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Zuvor war es deutlich komplizierter, beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Es gab ein langwieriges Verfahren mit psychologischem Gutachten und gerichtlicher Entscheidung. Heutzutage kann praktisch jeder Mensch ohne großen Aufwand frei über seinen Geschlechtseintrag entscheiden.
Mögliche Geschlechtseinträge:
- männlich
- weiblich
- divers
- ohne Angabe
So läuft die Änderung des Geschlechtseintrags ab:
- Wer seinen Geschlechtseintrag ändern will, gibt dafür beim Standesamt eine "Erklärung mit Eigenversicherung" ab.
- Die Erklärung muss drei Monate vorher beantragt werden. In dem Moment muss man aber noch nicht entschieden haben, zu welchem Geschlecht man wechselt und welchen Vornamen man annimmt. "Die dreimonatige Wartefrist hat unter anderem den Zweck, der erklärenden Person diese Bedenkzeit zu geben", heißt es beim Bundesfamilienministerium.
- Bei Minderjährigen gelten besondere Regelungen. Zum Beispiel brauchen Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind, die Zustimmung der Eltern oder anderer gesetzlicher Vertreter. Bei Unter-14-Jährigen geben die Erziehungsberechtigten die Erklärung ab.
- Nach der Erklärung nimmt das Standesamt die Änderungen vor - gemeinsam mit dem Standesamt des Ortes, wo die Person geboren wurde.
- Nach Eintragung eines anderen Geschlechts und Vornamens verlieren die alten Ausweisdokumente ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zur Änderung des Geschlechtseintrags gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums:
Wie viele Menschen in NRW haben ihren Geschlechtseintrag schon ändern lassen?
Endgültige Zahlen gibt es bislang nur für das vergangene Jahr. Auch das Landesamt für Statistik (IT.NRW) hat noch keine neueren Daten gesammelt, wie es auf WDR-Anfrage mitteilt.
In NRW gab es 2024 diese Änderungen von Geschlechtseinträgen:
- 1.916 Änderungen insgesamt
- 858 Änderungen von weiblich zu männlich
- 645 Änderungen von männlich zu weiblich
- 413 sonstige Änderungen (unter anderem zu divers)
Die Zahlen für ganz Deutschland zeigen, dass es nach dem 1. November 2024 die meisten Änderungen von Geschlechtseinträgen gegeben hat - also nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Das gilt im vergangenen Jahr auch für NRW. Für die Zeit vor 2024 kann das Statistische Bundesamt keine Zahlen liefern.
Wie häufig kommt es zum Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes?
Seit den erleichterten Änderungen von Geschlechtseinträgen kommt es immer wieder zum Vorwurf eines Missbrauchs der Regelung. Ob es auch in NRW solche Fälle gibt und wie viele - dazu äußerte sich das Landesjustizministerim auf WDR-Anfrage nicht.
Aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen heißt es, dass es solche Fälle in allen drei Bundesländern gebe - "allerdings im unteren einstelligen Bereich". Das berichtet der MDR unter Berufung auf Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger. Sie und ihre Kolleginnen aus den beiden anderen Ländern fordern den Bund daher dazu auf, zu prüfen, wie sich ein Missbrauch der Regelung verhindern lässt.
Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich
Bildquelle: dpa/ Sebastian WillnowOb es wirklich zu einem Missbrauch der Regelung kommt, lässt sich allerdings nur schwer überprüfen. Das zeigt der bekannte Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich. Früher noch eingetragen unter dem Namen Sven Liebich, verurteilte ein Gericht Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe. 2024 wurde das Urteil rechtskräftig.
Wenige Monate später - nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes - ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und gilt seitdem offiziell als weiblich. Die Motive für die Änderung ließ Liebich offen. Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten den Verdacht, dass es sich um eine rechtsextremistische Provokation gegen das Selbstbestimmungsgesetz handeln könnte.
Liebich hätte die Haftstrafe im August dieses Jahres im Frauengefängnis Chemnitz antreten müssen. Dazu kam es jedoch nicht. Liebich ist seitdem auf der Flucht.
Muss das Selbstbestimmungsgesetz vor Missbrauch geschützt werden?
Constanze Geiert (CDU), Justizministerin in Sachsen
Bildquelle: dpa/Robert MichaelDas Selbstbestimmungsgesetz müsse geändert werden, um es gegen Missbrauch schützen, fordern die CDU-Justizministerinnen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das jetzige Gesetz biete insbesondere für Mitgefangene in den Strafvollzugsanstalten Gefahren und sorge für Störungen im Gefängnisalltag, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert im Oktober. Vor allem Frauen müssten im Strafvollzug geschützt werden - vor biologischen Männern, die den Geschlechtseintrag aus missbräuchlichen Gründen ändern lassen.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert eine Änderung der jetzigen Regelung. Zum Fall Liebich sagte er dem "Stern": "Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes." Genau davor sei immer gewarnt worden.
Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister in NRW
Bildquelle: IMAGO/Political-MomentsDas von Benjamin Limbach (Grüne) geführte NRW-Justizministerium teilte am Mittwoch auf WDR-Anfrage mit: "Für die Justiz sehen wir gegenwärtig keinen Änderungsbedarf." Das Selbstbestimmungsgesetz sei "ein wichtiger Schritt hin zu mehr Freiheit, Würde und Gleichbehandlung". "Damit hat Deutschland ein deutliches Zeichen für Respekt, Vielfalt und die Anerkennung individueller Lebensrealitäten gesetzt."
Auch der Bundesverband Trans* verteidigt die jetzige Regelung: In der politischen Debatte rund um das Gesetz sei "wiederholt ein vermeintlicher Konflikt zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Frauen und Kindern konstruiert" worden, erklärte der Verband vor wenigen Tagen, als sich das Selbstbestimmungsgesetz zum ersten Mal jährte.
Mit Blick auf andere Länder in der Welt, in denen es ein ähnliches Selbstbestimmungsgesetz gibt, zeige sich: Dort sei es nirgendwo zu "entsprechenden systematischen Problemen" gekommen, so der Verband. "Das Gesetz hat sich bewährt." Es trage zur Entstigmatisierung und gesellschaftlichen Teilhabe bei.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli kommenden Jahres zu überprüfen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heißt es schon jetzt, nach dieser Evaluierung müsse ernsthaft über eine Neuregelung gesprochen werden.
Unsere Quellen:
- Selbstbestimmungsgesetz
- Bundesfamilienministerium: Fragen und Antworten zum Selbstbestimmungsgesetz
- Statistisches Bundesamt und IT.NRW zu Änderungen von Geschlechtseinträgen
- Statement des NRW-Justizministeriums auf WDR-Anfrage
- MDR zur Initiative der Justizministerinnen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Selbstbestimmungsgesetz
- Mitteilung des Bundesverbands Trans*
- Pressestelle Polizei Düsseldorf
- WDR-Gespräch mit Christoph Arnold, betroffene Polizistin aus Düsseldorf
- Kölner Stadt-Anzeiger zum Fall bei der Polizei Düsseldorf
- Nachrichtenagenturen dpa und KNA
- Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD
Über dieses Thema berichtet der WDR im Fernsehen: WDR aktuell, 11. November 2025, 16 Uhr, und bei WDR 2: Lokalzeit Rhein-Ruhr, 11. November 2025, 8.30 Uhr.
