Özlem Zengin-Zeytin und ihr Ehemann Rusen fühlen sich beim Hauskauf diskriminiert.
Bildquelle: WDR"Keine Ausländer gewünscht" : Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
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Eine Wohnung mieten, ein Haus kaufen, das ist auf dem angespannten Wohnungsmarkt ohnehin schon schwierig. Mit einem ausländisch klingenden Nachnamen ist die Suche noch einmal deutlich schwieriger. Das zeigt ein Fall aus Neuss.
Özlem Zengin-Zeytin und ihr Ehemann Rusen haben vor wenigen Monaten einen Sohn bekommen. Die Wohnung ist jetzt zu klein, sie wollen sich vergrößern, ein Haus kaufen. "Mit Garten, sodass der Kleine draußen spielen kann", sagt Zengin-Zeytin.
"Keine Ausländer gewünscht"
Bei der Suche auf Internetplattformen stießen sie auf einen Bungalow im Neusser Stadionviertel. Eine ruhige Wohngegend, Einfamilienhäuser mit Garten, perfekt für Familien. Aber auf die Frage nach einem Besichtigungstermin kam vom Eigentümer eine Antwort, mit der die beiden nicht gerechnet hatten: In der Siedlung seien "keine Ausländer gewünscht". Der Mailverkehr liegt dem WDR vor.
Betroffene können sich wehren
Der Grund für die Diskriminierung ist offenbar der türkisch klingende Nachname des Paares. "Wir sind immer noch schockiert, jedes Mal, wenn ich auch darüber nachdenke, ist es auch traurig, irgendwie schäme ich mich sogar dafür", erklärt die Frau, die in Deutschland geboren wurde und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. "Seitdem ich einen Sohn habe, habe ich Angst, dass mein Sohn vielleicht auch damit konfrontiert werden könnte, und dass ich ihn stark genug erziehen muss, dass er nicht darunter leidet."
Der WDR hat versucht, den Eigentümer des Hauses zu erreichen, ohne Erfolg. Regina Hermanns von den Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit ADA NRW berät Menschen, die wegen ihres Nachnamens bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus, egal ob zur Miete oder zum Kauf, diskriminiert werden. Sie empfiehlt der Familie, sich Hilfe zu suchen.
"Nur die Spitze des Eisberges"
Regina Hermanns von der Dortmunder Antidiskriminierungsstelle
Bildquelle: WDRMöglich ist das auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das vor Benachteiligung im Alltag zum Beispiel aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung schützen soll. "Sie können eine Beschwerde formulieren und dort klarmachen, dass hier eine Diskriminierung in dem Fall wirklich sehr eindeutig mit dieser Aussage stattgefunden hat", erklärt Hermanns, "ich denke, das könnte auch von Erfolg gekrönt sein."
Diskriminierung bei der Wohnungssuche gibt es häufig. Aber nicht immer ist das so offensichtlich wie im Fall der Neusser Familie. "Wir sehen immer nur die Spitze des Eisberges, weil Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sehr häufig subtil abläuft, sprich: die Betroffenen merken es in erster Linie gar nicht." Die Verkäufer oder Makler sagen in solchen Fällen zum Beispiel, die Wohnung sei schon vergeben, obwohl das nicht stimme.
Wegweisendes Urteil stärkt die Position von Betroffenen
Immerhin, Anfang des Jahres hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Position von Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft unter Diskriminierung bei der Wohnungssuche leiden, gestärkt. In dem Fall hatte eine Frau mit pakistanischem Namen geklagt. Ein Makler hat ihr eine Absage erteilt. Aber als sie mit deutsch klingendem Namen erneut anfragte, erhielt sie mehrere Zusagen.
Genau die gleiche Erfahrung hat auch Özlem Zengin-Zeytin gemacht. "Ich habe letztens unter einem deutschen Namen angerufen, bezüglich eines Exposés, und habe das tatsächlich bekommen, was ich mit meinem Namen nicht bekommen hab."
Aller Diskriminierung zum Trotz, sie und ihr Ehemann sind sich sicher, früher oder später werden sie ihr Traumhaus finden.
Unsere Quellen:
- Interview mit Özlem Zengin-Zeytin
- Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit (ADA NRW)
Sendung: WDR.de, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, 14.09.2026, 6 Uhr
