Dass der ehemals Tatverdächtige einen 40 Jahre alten Mitbewohner im Schlafzimmer einer Gemeinschaftsunterkunft mit dem Messer angegriffen hatte, konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Das Opfer hatte damals eine schwere Stichverletzung davongetragen.
Landgericht Siegen: Zeugenaussagen nicht eindeutig
Es sei vieles rund um die Tat im Dunkeln geblieben, so das Gericht. Die Zeugenaussagen der drei Männer, die zur Tatzeit mit in dem Gemeinschaftsraum waren, seien widersprüchlich gewesen und hätten zur Klärung nicht ausreichend beitragen können.
Angeklagter bekommt Entschädigung wegen U-Haft
Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat betrunken gewesen und konnte selbst keine Angaben zum Tathergang machen. Der jetzt freie Mann saß seit November vergangenen Jahres bis zum Prozess am Donnerstag in der JVA in Attendorn in Untersuchungshaft. Für diese Zeit kann er nun eine Entschädigung erwarten.
Opfer leidet unter Messerattacke
Das Opfer wurde durch das Messer schwer am Hals verletzt. Der Mann lag nach dem Angriff drei Wochen lang im Koma. Er soll noch heute unter den Folgen des Angriffs leiden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess für diese Tat eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert.
Unsere Quellen:
- Pressestelle Landgericht Siegen
Sendung: WDR.de, Freispruch nach Siegener Messerattacke, 21.08.2026, 14:19 Uhr