Diskussion um AfD-Verbot Wie würde ein Verbotsverfahren ablaufen?

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Hendrik Wüst will den Umgang mit der AfD prüfen. Den Ablauf eines AfD-Verbotsverfahrens erklärt WDR-Rechtsexperte Philip Raillon.

Wer entscheidet über ein AfD-Verbot?

Nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann darüber entscheiden und eine Partei verbieten. Das steht so im Grundgesetz. Beim Gericht sind dafür die Richter des Zweiten Senats zuständig. Ob das Gericht sich überhaupt mit einem möglichen Verbot der AfD beschäftigt, kann es aber nicht selbst entscheiden. Nötig ist ein Antrag auf ein solches Verbotsverfahren.

Wer kann ein AfD-Verbot beantragen?

Ein Verfahren können die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag beantragen. Wenn Henrik Wüst sich nun offener für ein Verbotsverfahren zeigt und eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit der AfD fordert, können er oder die Arbeitsgruppe so ein Verfahren also nicht beantragen.

Wüst könnte aber sein politisches Gewicht dafür einbringen. Zum Beispiel könnte die NRW-Landesregierung eine Initiative im Bundesrat starten, der dann – wenn sich im Bundesrat dafür eine Mehrheit findet – das Verfahren beantragt.

Wie läuft ein AfD-Verbotsverfahren ab?

Wenn ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingeht, prüft das Gericht, ob er zulässig und genügend begründet ist. Das findet im sogenannten Vorverfahren statt. Wenn der Antrag in Ordnung ist, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Wenn die Richter der Auffassung sind, dass eine Partei verfassungswidrig ist, stellen sie das in ihrem Urteil fest.

Außerdem erklären sie die Auflösung der Partei und verbieten, dass die Mitglieder Ersatzorganisationen bilden. Daneben kann das Gericht urteilen, dass das Vermögen der Partei eingezogen wird. Von den acht Richtern im Senat müssen zwei Drittel dafür stimmen, dass die Partei verfassungswidrig ist.

Wie würde ein AfD-Verbotsverfahren ablaufen?

WDR Studios NRW 08.09.2026 1 Min. 25 Sek. Verfügbar bis 07.09.2028 WDR Online

Wie lange dauert ein AfD-Verbotsverfahren?

Ein Verfahren müsste erstmal beantragt werden. Und dann würde es wohl noch mehrere Jahre dauern. Seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts 1951 gab es nur vier solcher Verbotsverfahren. Zuletzt urteilte das Gericht 2017 über ein mögliches Verbot der damaligen NPD, heute die Partei „Die Heimat“ – und entschied gegen ein Verbot.

Das Gericht urteilte zwar, dass das Konzept der NPD auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet sei, die Partei dies aber nicht politisch durchsetzen könne. Die Richter hielten die Partei also für politisch zu schwach. Das Verfahren dauerte damals vom Antrag bis zum Urteil dreieinhalb Jahre.

Wie wahrscheinlich ist ein AfD-Verbotsverfahren?

Es ist eine politische Frage, ob es zu einem Verbotsverfahren kommt. Dafür müsste sich mindestens Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat aussprechen. Hendrik Wüst ist nicht der erste Politiker, der sich zu einem Verfahren äußert. Ende August sprachen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) für ein Verbotsverfahren aus.

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz

Auch gibt es solche Forderungen immer wieder aus der Zivilgesellschaft, unter anderem von über 1000 Juristen Anfang August. Im Bundestag gab es ebenfalls bereits eine Initiative für ein Verfahren. Die scheiterte aber Anfang 2025. Hinter den Vorschlag einiger Abgeordneten um den damaligen CDU-Parlamentarier Marco Wanderwitz stellten sich nur rund 120 Abgeordnete – zu wenig für einen Beschluss.

Gleichzeitig sprechen sich regelmäßig Politiker gegen ein Verbotsverfahren aus, erst heute wieder CSU-Ministerpräsident Markus Söder. Forderungen gibt es also regelmäßig, bislang scheinen diese aber noch weit von den nötigen Mehrheiten entfernt zu sein.

Könnten auch nur einzelne AfD-Landesverbände verboten werden?

Ob ein Antrag nur für einzelne Landesverbände gestellt werden kann, ist unter Juristen etwas umstritten. Einiges spricht aber dafür, dass das möglich wäre. Das entscheidende Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht so einen Teilantrag zwar nicht vor, ermöglicht aber ein Teilverbot.

"Was geurteilt werden kann, muss auch beantragt werden können“, sagt Markus Ogorek, Jura-Professor an der Uni Köln. Alternativ könnte der Bundestag das maßgebliche Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern und ausdrücklich beschließen, dass auch Anträge auf Teilverbote zulässig sind. So eine Gesetzesänderung wäre mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag möglich.

Welche Erfolgschancen hätte ein Antrag?

"Ein Risiko gibt es bei so einem Verfahren immer. Denn am Ende entscheidet das Verfassungsgericht“, sagt Rechtswissenschaftler Markus Ogorek. Entscheidend ist laut Artikel 21 des Grundgesetzes, ob Parteien "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Diese Anforderungen hat das Bundesverfassungsgericht in den bisherigen Parteiverbotsverfahren weiter ausgearbeitet und konkretisiert.

Wie ein Verfahren zur AfD ausgehen würde, ist schwer absehbar. Viel beachtet wurde ein Gutachten der Organisation "Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF). Das kam im Sommer zum Ergebnis, die AfD sei verfassungswidrig und ein Verfahren habe mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln hat hingegen im Frühjahr in einem Eilverfahren entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Einstufung der AfD als "gesichert extremistische Bestrebung“ unzulässig ist. Dabei ging es um die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

"Die Entscheidung steht also in einem Widerspruch zum Gutachten der GFF“, sagt Markus Ogorek. Am Ende sei es weniger eine rechtliche Frage als eine der Beweisbarkeit. Denn die vielen Einzeldokumente und Belege, wie Äußerungen von AfD-Politikern, müssten die Gesamtpartei prägen. Und zwar so stark, dass die AfD insgesamt eine verfassungsfeindliche Grundtendenz hat. „Sollte die AfD nun in Sachsen-Anhalt in die Regierung kommen, könnte sie dort weitere Belege liefern“, sagt Markus Ogorek.

Welche aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgericht gab es schon zur AfD?

Bislang gibt es keine Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die AfD verfassungsfeindlich ist. Relevant sind aber die Gerichtsentscheidungen zur Einstufung der AfD als extremistischen Verdachtsfall oder als gesichert extremistische Bestrebung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einstufung als Verdachtsfall 2024 bestätigt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Hochstufung als gesichert extremistische Bestrebung hingegen im Eilverfahren Anfang des Jahres nicht bestätigt. Das Hauptsacheverfahren dazu läuft noch.

Unsere Quellen:

  • Art. 21 GG und Bundesverfassungsgerichtsgesetz
  • Erläuterungen des Bundesverfassungsgerichts
  • WDR-Interview mit Markus Ogorek

Sendung: wdr.de, Wie würde ein AfD-Verbotsverfahren ablaufen?, 08.09.2026, 15:00 Uhr

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