Kabinett beschließt Grundsicherung

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Aktuelle Stunde 17.12.2025 37 Min. 34 Sek. UT Verfügbar bis 17.12.2027 WDR Von Oliver Schöndube

Bürgergeld-Reform 2026: Das ändert sich mit der Grundsicherung

Stand:

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Reform des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Es soll jetzt Grundsicherung heißen. Was geplant ist.

Das Bürgergeld ist bald Geschichte: Die Bundesregierung hat heute eine Reform auf den Weg gebracht, die strengere Regeln für einen Teil der Bürgergeld-Empfänger vorsieht. Arbeitslose, die Jobs ablehnen, sollen in Zukunft härter sanktioniert werden. Und das Vermögen von Betroffenen wird schneller als bisher angerechnet.

Das Bürgergeld gibt es seit 1. Januar 2023. Es hat das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz 4, abgelöst. Das Wort Bürgergeld soll künftig wegfallen, stattdessen soll die Leistung dann "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen.

Der geplanten Bürgergeld-Reform muss jetzt noch der Bundestag zustimmen.

Das Gesetz soll künftig mehr Menschen in Arbeit bringen. Kerstin Bruckmeier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hält die Reform für grundsätzlich geeignet, Beschäftigungsmaßnahmen zu beschleunigen: "Es ist schon ein ausdifferenzierteres Gesetz, das durchaus Förderbedarf und Unterstützungsbedarfe in der Grundsicherung anerkennt. Die Zuverdienständerung wäre ein Teil davon. Aber das hängt natürlich stark von der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes ab", sagte die Volkswirtschaftlerin im WDR.

Im Kern sieht die Reform strengere Sanktionen für diejenigen vor, die sich nicht an Regeln halten oder Termine versäumen. Die Leistung kann bei Pflichtverletzungen gekürzt werden. Als Pflichtverletzung gelten beispielsweise das Nicht-Erscheinen bei Terminen im Jobcenter, die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Weiterbildung oder sich nicht zu melden. Das alles kann Sanktionen nach sich ziehen.

Bürgergeld-Reform

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Bürgergeld-Reform: "Betont Vermittlung in Arbeit“

WDR 5 Morgenecho - Interview 17.12.2025 5 Min. 31 Sek. Verfügbar bis 17.12.2026 WDR 5

Schreibt künftig ein Arbeitsloser zum Beispiel keine Bewerbungen oder lehnt er einen Förderkurs ab, soll das neue Grundsicherungsgeld sofort für drei Monate um spürbare 30 Prozent gemindert werden können – rund 150 Euro im Monat. Bisher waren solche Kürzungen deutlich milder. Bei versäumten Terminen soll gelten: Die 30-Prozent-Kürzung greift für einen Monat bei zwei Versäumnissen. Eine komplette Streichung soll bei drei Versäumnissen folgen. Betroffene gelten dann als nicht erreichbar. Auch der Verlust der Übernahme der Wohnkosten droht.

Vorher soll das Jobcenter den Fall aber prüfen müssen. Zunächst per Brief mit der Möglichkeit einer Antwort. Neu ausgehandelt wurde innerhalb der Regierung die Formulierung, dass die Behörde den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben muss – etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch. Damit will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verhindern, dass Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder aus Angst vor Behörden einen Termin versäumen, bestraft werden.

Kommt die neue Grundsicherung wie geplant, bringt sie auch Veränderungen für alleinerziehende Eltern. Grundsätzlich sollen Eltern nicht lange arbeitslos bleiben. Damit sie wirtschaftlich unabhängig werden, sollen sie früh beraten und in Arbeit gebracht werden. Für Alleinerziehende bedeutet dies: Ist das Kind ein Jahr alt und besteht eine Betreuungsmöglichkeit, gilt eine Arbeit als zumutbar. Auch die Kosten der Unterkunft werden mit der Reform dann strenger geprüft.

Verfassungsrichter in roten Roben

Richter am Bundesverfassungsgericht

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Schon 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht den Sanktionen Grenzen gesetzt: Es erklärte Kürzungen der Bezüge von 60 Prozent beim zweiten Pflichtverstoß pro Jahr für unzumutbar. Reduzierungen um 30 Prozent weniger blieben hingegen erlaubt. Vorübergehend wurden die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt.

Der vollständige Wegfall sei "auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar", heißt es in dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe von damals. "Es liegen keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern."

Grundsätzlich heißt es in dem Urteil aber auch: "Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen sein."

Der Staat will künftig auch ans Vermögen der Betroffenen ran. Heißt konkret: Betroffene werden erst mal zur Kasse gebeten: Der Gesetzentwurf sieht nämlich die Abschaffung einer festen Karenzzeit für die Schonung von Vermögen vor.

Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung gewährt wird. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach dem Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

In den vergangenen Jahren immer mehr. 2024 lagen die Kosten bei einem Höchstwert von 51,7 Milliarden Euro. Dabei entfielen 29,2 Milliarden Euro auf die Zahlung der Regelsätze, 12,4 Milliarden Euro auf Miet- und Heizkosten und 3,7 Milliarden Euro auf Leistungen zur Arbeitsintegration. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten. Für 2025 wird mit ähnlichen Kosten gerechnet.

2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit 86 Millionen Euro eingespart werden, dann 70 Millionen. Dagegen sollen in den Folgejahren sogar elf beziehungsweise neun Millionen Euro mehr anfallen.

Bürgergeld erhält, wer in Deutschland lebt und in der Lage ist zu arbeiten, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen oder Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag decken kann.

Das können zum Beispiel Menschen sein, die keine bezahlte Arbeit annehmen können, weil sie unbezahlte Tätigkeiten leisten müssen wie Kinder erziehen, Angehörige pflegen, noch zur Schule gehen oder krank sind. Daneben gibt es die sogenannten Aufstocker. Sie arbeiten zwar, haben aber Anspruch auf Bürgergeld, weil ihr Lohn zum Beispiel zu niedrig ist, um die Familie zu versorgen.

Wer seine Arbeit verliert, erhält ein Jahr Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Wer das Rentenalter erreicht hat, bekommt kein Bürgergeld, sondern die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Aktuell beziehen in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld - ungefähr sechs bis sieben Prozent der Bevölkerung. Die Zahl schwankt von Monat zu Monat. Rund 3,99 Millionen davon gelten als erwerbsfähige Personen, etwa 1,51 Millionen als nicht erwerbsfähige Personen - dazu gehören auch Kinder und Jugendliche. 

Das Bürgergeld setzt sich aus diesen vier Komponenten zusammen:

  • Der Regelsatz

  • Kosten für Unterkunft und Heizung: "Angemessene" Miet- und Heizkosten werden übernommen. Die Höhe ist regional unterschiedlich, da sie von den lokalen Mietspiegeln abhängt.
  • Zusätzlicher Bedarf: Für Menschen, die in besonderen Lebenssituationen sind - zum Beispiel Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Einschränkungen
  • Einmalige Ausgaben: Für Erstausstattungen - zum Beispiel in einer neuen Wohnung oder nach der Geburt eines Babys.

Unsere Quellen:

  • Sendung: WDR 5, Nachrichten, 17.12.2025, 8 Uhr
  • Sendung: WDR 5, Morgenecho, 17.12.2025, 7.05 Uhr

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