Wenn Bürgerinnen und Bürger herausfinden wollen, wie die Planungen zum öffentlichen Bauprojekt in der Nachbarschaft abgelaufen sind, gibt es dafür ein praktisches Werkzeug: Einen Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitgesetz (IFG). In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür das landeseigene IFG.
Auf das können sich Bürger und Journalisten stützen, wenn sie zum Beispiel von Ministerien, von Staatsanwaltschaften oder auch von Kommunen - also von der Verwaltung vor Ort - Informationen und Unterlagen wollen. Sie müssen dann einen Antrag bei der jeweiligen Behörde stellen.
IFG-Anfragen in NRW ohne Begründung und kostenlos möglich
Das geht einfach schriftlich, per Mail oder mündlich, also zum Beispiel am Telefon. Sie brauchen nicht mal eine Begründung. Das Ganze ist dann grundsätzlich kostenlos. Nur wenn es um eine aufwändige Auskunft geht, kann die Behörde eine Gebühr verlangen. Die ist in NRW laut der Landesinformationsbeauftragten Bettina Gayk auf 1000 Euro gedeckelt. Dass Behörden die konkreten Gebühren im Vorfeld nennen, sei nicht explizit geregelt.
Die angefragten Behörden müssen aber nicht alle Informationen herausgeben. Es gibt einige Ausschlussgründe. Zum Beispiel, wenn es um persönliche Daten geht oder um Informationen, die sicherheitsrelevant sind - etwa bestimmte Informationen der Polizei oder des Landeskriminalamtes.
Falls eine Behörde zu langsam oder gar nicht reagiert, können Antragsteller sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Die übernimmt dann einen Vermittlungsversuch. Alternativ können Antragsteller direkt beim Verwaltungsgericht klagen.
IFG NRW betrifft nur Behörden im Bundesland, nicht die des Bundes
Das IFG NRW ist in großen Teilen sehr ähnlich zu dem des Bundes. Allerdings bekommen Antragsteller mit dem Bundes-IFG nur Infos von Bundesbehörden, mit dem Gesetz des Landes nur aus NRW. Das heißt: Wenn die Koalition das Bundes-IFG wie geplant reformiert, bliebe der Anspruch gegenüber den NRW-Behörden unberührt.
Die Überlegungen im Bund sorgen in NRW für Kritik. "Das ist einer modernen Demokratie nicht würdig und schafft Informationsfreiheit im Bund faktisch ab", so Bettina Gayk kürzlich. "Schon heute sind zur Durchsetzung von IFG-Ansprüchen teilweise jahrelange Gerichtsverfahren notwendig – das sollte nicht noch verschärft werden", kritisiert auch Thomas Nückel, medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.
FDP will IFG NRW zum Transparenzgesetz ausweiten
Das IFG NRW sei mal ein Vorreiter gewesen, mittlerweile aber in die Jahre gekommen. Die FDP möchte das Gesetz zu einem Transparenzgesetz ausweiten. Unterstützung dafür kommt auch von Bettina Gayk. "Ich glaube, das auch die Verwaltung in der politischen Diskussion sehr viel besser da stehen könnte, wenn sie aktiv durch die Bereitstellung von Dokumenten aus ihrer unmittelbaren Arbeit informieren würde", so die Landesbeauftragte.
Ein Transparenzgesetz würde die Behörden verpflichten, bestimmte Dokumente selbst und aktiv online zu stellen - und nicht nur auf Anfrage, wie das IFG es ermöglicht. Bisherige Landesregierungen hätten andere Koalitionsziele vorrangig behandelt und das Transparenzgesetz am Ende nicht umgesetzt, bemängelt Gayk.
NRW-Grüne zeigen sich offen für Transparenzgesetz
Ein solches fordern die Landes-Grünen für den Bund und können es sich für NRW offenbar zumindest vorstellen. "Transparenz und ein Recht auf Open Data stärken das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in den Staat und ermöglichen neue digitale Geschäftsmodelle", so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Eisentraut. Einen konkreten Zeitplan nennt die Fraktion aber nicht.
Mehr Informationen für Bürger, fordern auch SPD und AfD im Landtag. "Der voraussetzungslose Zugang muss erhalten und gestärkt statt geschwächt werden. Wir brauchen mehr Transparenz und engere Ausnahmegründe, keine neuen Hürden", so der medienpolitische Sprecher der AfD, Sven Tritschler.
Unsere Quellen:
- WDR-eigene Analyse des IFG NRW
- Medienmitteilung des Koalitionsausschuss zu Reformplänen vom 2.7.2026
- WDR-Anfragen an die LDI und alle NRW-Landtagsfraktionen
Sendung: WDR 5, Morgenecho, 27.07.2026, 06:05 Uhr
