In NRW war es wegen eines Fehlers der Landesregierung längere Zeit rechtswidrig, Falschparker und -parkerinnen nach dem Abschleppen ihrer Fahrzeuge zur Kasse zu bitten. Das stellte das Verwaltungsgericht Köln am 15. April fest.
Dieser Fehler wurde nun durch die Landesregierung "geheilt", wie ein Sprecher des NRW-Innenministeriums am Dienstagabend dem WDR mitteilte. Zuvor habe es einen entsprechenden Kabinettsbeschluss gegeben.
Was bedeutet das für Falschparker?
Kommunen können die Abschleppkosten den Haltern wieder rechtssicher in Rechnung stellen. Die Regel gelte ab sofort, hieß es aus dem Innenministerium. Wer sein Fahrzeug also verkehrsbehindernd oder gefährdend parkt, riskiert nicht nur das Abschleppen, sondern muss auch wieder die Zeche dafür zahlen.
Was wurde vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt?
Konkret ging es um zwei Parkverstöße in Köln im Jahr 2024: Ein Auto war in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, ein Motorroller auf einem Gehweg abgestellt, über dem Baumpflegearbeiten stattfinden sollten. Das Ordnungsamt ließ die beiden Fahrzeuge abschleppen und stellte den Haltern Kosten in Höhe von 200,55 Euro beziehungsweise 305,88 Euro in Rechnung.
Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln und haben Recht bekommen. Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen sei nach der aktuellen Rechtslage seit 2024 rechtswidrig. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wurde zugelassen.
Warum war das Erheben der Abschleppkosten rechtswidrig?
Im Kern geht es darum, dass die Landesregierung die Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Abschleppkosten geändert hatte und der Übergang nicht korrekt war. Jahrelang war die Rechtsgrundlage das Polizeigesetz NRW, die neue sollte das Gebührengesetz des Landes sein. Im August beschloss die Landesregierung den Wechsel und schuf die erforderlichen "Tarifstellen"; das ist der juristische Begriff für die konkreten Gebühren.
Doch das Polizeigesetz wurde vom Landtag erst vier Monate später Ende Dezember 2023 geändert. Die Landesregierung hat also dieser wichtigen rechtlichen Grundlage vorgegriffen. Und dieser Fehler wurde nicht einfach mit der Änderung des Polizeigesetzes aufgehoben, wie das VG Köln betonte. Einmal nichtig, weiter nichtig, ist hier das Prinzip. Darum war das Erheben der Abschleppgebühren bis Dienstag rechtswidrig.
Können Falschparker bereits gezahlte Abschleppkosten zurückfordern?
In der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Köln verwies der Richter auf die Möglichkeit, dass eine "rückwirkende Heilung" in Betracht kommt, wenn die Landesregierung die nichtigen Tarifstellen, also Gebühren, neu erlässt. Und genau das hat die NRW-Landesregierung nun gemacht.
"Heilung" ist übrigens ein gängiger Rechtsbegriff für die Überwindung von Formfehlern. Am heilsamsten für das Gemeinwesen ist natürlich, wenn alle ihre Fahrzeuge korrekt abstellen, ohne andere zu behindern oder zu gefährden.
Unsere Quelle:
- NRW-Innenministerium
- VG Köln
Sendung: WDR.de, Abschleppkosten dürfen wieder erhoben werden, 21.04.2026, 19:09 Uhr.
1 Kommentar
Kommentar 1: Martin Schmidt schreibt am 22.04.2026, 19:20 Uhr :
Gut so. Es wird allerhöchste Zeit, dass sehr viel öfter und sehr viel schneller abgeschleppt wird. Das Parkrowdytum in unseren Straßen ist völlig außer Kontrolle und jegliche Form von Nachsicht unangebracht