Streit nach geplanter Donbass-Reise
Einen Namen nennt das Gericht nicht. Allerdings beschreibt es, dass der Antragsteller sich nach einer Russland-Reise und geplanten Weiterreise in den Donbass gegen seinen Fraktionsausschuss wehre. Er sehe seine verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordneter verletzt.
Christian Blex wollte sich auf WDR-Anfrage nicht zu der Sache äußern.