Hier fehlt Kindern der Ganztagsplatz | WDR aktuell

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WDR 2 Min. 41 Sek. Verfügbar bis 11.03.2037

Exklusive WDR-Umfrage Hier fehlt Kindern der Ganztagsplatz

Stand:

Seit Schuljahresbeginn haben Eltern von Erstklässlern den Rechtsanspruch, ihre Kinder acht Stunden in der Schule betreuen zu lassen. NRW setzt dabei vor allem auf Offene Ganztagsgrundschulen (OGS). Für die Bereitstellung der Plätze sind die Kommunen als Schulträger zuständig. Doch laut WDR-Umfrage gibt es in mindestens acht Kommunen Eltern, die für ihr Kind einen OGS-Platz beantragt hatten und nicht bekamen.

Von Martina Koch, Moritz Börner, Julian Budjan

Der WDR hat Anfang September alle 396 Städte und Gemeinden in NRW dazu befragt. 252 haben geantwortet. Das sind etwas mehr als 63 Prozent. Ergebnis: Nicht überall kann der Rechtsanspruch erfüllt werden, auch wenn es die meisten geschafft haben. So gibt es in acht Kommunen Eltern, die für ihr I-Dötzchen einen OGS-Platz beantragt hatten und nun leer ausgegangen sind, insgesamt 227 Kinder. Besonders viele leben in Wuppertal. Dort gibt es derzeit nur für rund die Hälfte aller Grundschulkinder einen OGS-Platz, wie die Stadt dem WDR-Magazin Westpol schriftlich mitteilt.

Eltern können ihr Recht einklagen

Bekommen Eltern keinen OGS-Platz für ihre Erstklässler, können sie ihr Recht beim Träger der örtlichen Jugendhilfe einklagen. Das sind die kreisfreien Städte und Kreise. Um das zu verhindern, haben zahlreiche Kommunen zu Beginn des neuen Schuljahres vorrangig Erstklässlern OGS-Plätze gegeben. "Da nicht mehr jedem Kind ein Platz zur Verfügung stand, wurden Kinder ohne Rechtsanspruch leider abgewiesen", schreibt die Stadt Moers dem WDR. Das heißt: Eltern von 21 Kindern der Klassen zwei bis vier haben dort keinen OGS-Vertrag bekommen.

2.228 ältere Grundschulkinder auf Warteliste

Insgesamt sind in mindestens 15 Prozent aller Kommunen Kinder bei der Vergabe der OGS-Plätze leer ausgegangen. Meistens handelt es sich um Kinder, die bisher noch nicht in der Ganztagsbetreuung waren. Ob mancherorts Betreuungsverträge gekündigt wurden, um Erstklässler unterzubringen, lässt sich nur vermuten. Das haben die Kommunen offen gelassen oder es ausdrücklich ausgeschlossen, wie Mönchengladbach zum Beispiel.

Betreuung hängt vom Wohnort ab

In Großstädten wie Duisburg mit 733 Kindern der höheren Grundschulklassen oder Köln mit 217 sind die Wartelisten am längsten. Aber auch in kleineren Gemeinden auf dem Land wie in Steinfurt mit zwei Erstklässlern und 34 älteren Kindern oder in Bad Salzuflen mit 24 kann der Bedarf nicht gedeckt werden. Die Ergebnisse der WDR-Abfrage zeigen einen Flickenteppich. Da der Ganztags-Rechtsanspruch bis 2029 stufenweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet wird, sehen sich viele Kommunen weiterhin vor großen Herausforderungen. Südlohn zum Beispiel fordert deshalb "eine auskömmliche, verlässliche und dauerhaft planbare Finanzierung durch das Land."

Die Betreuungsquote für Erstklässler ist extrem unterschiedlich: Sie reicht von 94 Prozent in Geldern und Köln bis zu 13 Prozent in Straelen. Offenbar haben Eltern nicht überall den gleichen Bedarf. Zahlreiche Kommunen berichten auch, dass eine Übermittagsbetreuung bis 13:00 Uhr oder 14:00 Uhr beliebter sei, zum Beispiel in Velbert.

Klappt das mit dem OGS-Rechtsanspruch?

WDR Studios NRW 24.09.2026 41 Sek. Verfügbar bis 23.09.2028 WDR Online

In Monheim gibt es die höchste OGS-Quote mit 94 Prozent. Dort kann im Prinzip jedes Kind betreut werden. Düsseldorf erreicht 91 Prozent, gefolgt von Köln. Aber auch kleine Gemeinden wie Holzwickede haben bereits eine OGS-Quote von 81 Prozent. Da nicht alle Eltern diese Betreuungsform für ihre Kinder wünschen, gehen Land und Kommunen davon aus, dass perspektivisch eine Betreuungsquote von 80 Prozent ausreichen wird, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Aufwachsend mit jedem neuen Schuljahr gilt der Ganztags-Rechtsanspruch ab 2029 für alle Grundschulkinder.

OGS-Platz bedeutet acht Stunden in der Schule

Wer einen OGS-Vertrag unterschreibt, muss sein Kind in der Regel von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Schule lassen. Das verlangen die Schulträger, weil daran die Zuschüsse vom Land gebunden sind. Es gibt Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Spielmöglichkeiten und Sport- oder Musikangebote. Dennoch wollen Eltern, die nicht darauf angewiesen sind, ihre Kinder auch mal früher abholen können, heißt es aus zahlreichen Kommunen. "Die derzeit starren Rahmenbedingungen, insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme bis mindestens 15:00 Uhr, passen nicht immer zur Lebenswirklichkeit der Familie", schreibt Kempen dem WDR. Deshalb wünschen sich acht Prozent der Kommunen, die dem WDR Forderungen an das Land genannt haben, flexiblere Betreuungszeiten.

Kommunen erwarten mehr Geld vom Land

37 Prozent dieser Kommunen erwarten von der Landesregierung einheitliche Qualitätsstandards für die OGS und Personalvorgaben oder ein Ausführungsgesetz zum Rechtsanspruch. Das hatten CDU und Grüne im Koalitionsvertrag versprochen, aber dann doch abgelehnt. Hintergrund ist der Streit um die Finanzen. Mit einer gesetzlichen Vorgabe müsste das Land nach dem Konnexitätsprinzip für die gesamten Kosten aufkommen.

Städte klagen wegen Kosten der Ganztagsbetreuung

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Westpol 14.12.2025 23 Min. 2 Sek. UT DGS Verfügbar bis 14.12.2030 WDR

Bislang jedoch erhalten die Kommunen zwar Förder-Gelder für den Ausbau der Plätze und einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten, doch das reicht den meisten nicht. Deshalb fordern 190 Kommunen eine höhere, auskömmliche Finanzierung vom Land. Beispiel Ochtrup:

"Die Personal- und Sachaufwendungen je OGS-Platz liegen bei rd. 3.500 €/Kind/Jahr, das Land NRW beteiligt sich daran aber für Kinder ohne Förderbedarf mit rd. 1.500 €/Kind/Jahr und für Kinder mit (perspektivischem) Förderbedarf rd. 2.500 €/Kind/Jahr. Das steht in keinem Verhältnis zu der von der Kommune verlangten Pflichtaufgabe." Stadt Ochtrup

Erst mit Stichtag 15. Oktober wird das Land die aktuellen Schülerzahlen und OGS-Plätze erfassen. Deshalb sahen einige Kommunen keine Möglichkeit, schon jetzt an unserer Befragung zu der Situation an Grundschulen im Land teilzunehmen. Erstklässler, die eine Förderschule besuchen, haben auch einen Ganztags-Rechtsanspruch. Aus methodischen Gründen wurden sie in dieser WDR-Umfrage nicht erfasst.

Klappt das mit dem OGS-Rechtsanspruch?

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Unsere Quellen:

  • WDR-Abfrage bei 396 Kommunen
  • eigene Recherche, Gespräche mit Kommunen, Schulen, Eltern

Sendung: WDR.de 04:58 Uhr, Aktuelle Stunde, 25.09.2026, 18:45 Uhr.
Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 26.09.2026, 12:45 Uhr

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