Richter am Verfassungsgerichtshof

Verfassungsänderung Fraktionen wollen NRW-Verfassungsgericht absichern

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Bis zur kommenden Landtagswahl soll die NRW-Verfassung geändert werden. Darauf haben sich vier Fraktionen verständigt.

Die NRW-Verfassung soll fitter für Krisenzeiten werden. Dafür haben sich Vertreter von vier Fraktionen (CDU, SPD, Grüne und FDP ) über einige Änderungen geeinigt. Die zugehörigen Fraktionen haben nun auch jeweils zugestimmt. Schon nächste Woche soll der Vorschlag im Landtag beraten werden.

Die Fraktionen hatten über mögliche Änderungen monatelang diskutiert. Nach WDR-Informationen waren die Gespräche zwischenzeitlich ins Stocken geraten, was für Kritik sorgte. Nun gab es aber offenbar den entscheidenden Durchbruch. Und das Ergebnis sei keine Reaktion auf die Wahl in Sachsen-Anhalt, betonen die vier Fraktionen.

Fraktionen planen Verfassungsänderungen an zwei Stellen

Ziel der Änderungen sei es, Missbrauchsmöglichkeiten in der Landesverfassung zu schließen, damit zum Beispiel autoritär-populistische Parteien diese nicht ausnutzen oder Abläufe blockieren könnten. Das so etwas möglich wäre, zeigte die AfD zum Beispiel in Thüringen 2025. Bei der Eröffnung des neuen Landtags stellte sie den Alterspräsidenten. Als ein Streit über seine Rechte und Pflichten ausbrach, musste das Landesverfassungsgericht eingreifen.

In NRW wollen die Fraktionen jetzt an zwei Stellen nachschärfen: Erstens beim Verfassungsgerichtshof und zweitens beim besagten Alterspräsidenten des Landtags. "Damit sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger auf diese Institutionen verlassen können“, erklären die vier Fraktionsvorsitzenden.

Beim Verfassungsgerichtshof wollen sie die Richterwahl absichern. Die findet im Landtag statt. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit. Bislang fehlt aber eine Regelung für den Fall einer Wahlblockade, wenn sich der Landtag also nicht auf neue Richter einigen kann.

Fraktionen entscheiden sich für neuartigen Ausfallmechanismus

Wenn die Amtszeit der Richter dann nach zehn Jahren endet, Nachfolger aber nicht gewählt würden, "befinden wir uns in einer Situation, die die Verfassung am Ende letztlich gar nicht vorgesehen hat, in einer verfassungswidrigen Situation“, analysiert Philipp Overkamp für den WDR. Er ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum.

Er und andere Juristen schlagen daher einen Ausfallmechanismus vor, der eine Blockade auflösen könnte. Auf so einen haben sich nun auch CDU, SPD, Grüne und FDP im Landtag geeinigt, haben sich dafür aber einen neuen, eigenen Weg überlegt.

Der sieht so aus: Einigen sich ein Jahr lang nicht zwei Drittel der Abgeordneten auf einen neuen Richter, kann mit einfacher Mehrheit der Stellvertreter des betroffenen Richters zum ordentlichen Richter gewählt werden.

Weil dann aber der Stellvertreter fehlt, soll das nur so lange möglich sein, bis es insgesamt weniger als acht Richter (und Stellvertreter) am Gericht gibt. Denn dann sei das Gericht nicht mehr arbeitsfähig. Erst dann soll der Landtag ganz neue Richter wählen – und zwar mit einfacher Mehrheit statt mit der sonst üblichen Zweidrittelmehrheit.

Juristen hatten andere Wege vorgeschlagen. Zum Beispiel könnten die amtierenden Richter Nachfolger vorschlagen und die Parlamentarier aus diesen Vorschlägen mit einfacher Mehrheit auswählen. Die vier NRW-Fraktionen überzeugte das aber offenbar nicht.

Der neue Landtag soll künftig vom Erfahrensten eröffnet werden

Die zweite geplante Änderung betrifft den Alterspräsidenten. Dieser eröffnet, wie in Thüringen, auch in Düsseldorf die erste Landtagssitzung nach einer Landtagswahl. "Das ist eher ein symbolisches Amt“, erklärt Rechtswissenschaftler Philipp Overkamp. Alterspräsident ist in NRW bislang der oder die lebensälteste Abgeordnete. Künftig soll es die Person mit der längsten Parlamentserfahrung sein.

So soll dafür gesorgt werden, dass "die konstituierende Sitzung eines neuen Landtags geordnet verläuft und nicht zum Schauplatz politischer Inszenierungen“ wird, heißt es von den vier Fraktionsvorsitzenden, Thorsten Schick (CDU), Jochen Ott (SPD), Wibke Brems (GRÜNE) und Henning Höne (FDP).

Fraktionen wollen NRW-Verfassungsgericht absichern

WDR Studios NRW 09.09.2026 4 Min. 1 Sek. Verfügbar bis 08.09.2028 WDR Online

AfD-Fraktion lehnt Änderungen ab

Die AfD kritisiert eine solche Änderung als "gezielter und durchsichtiger Versuch, die AfD systematisch auszuschließen.“ Sie lehne derartige Verfassungsänderungen als politisch motivierten Versuch ab, eine erstarkende demokratische Opposition auszuschalten. Die anderen Fraktionen hatten die Gespräche ohne die AfD geführt.

Änderungen problematischer Stellen hatte hingegen die Amadeu Antonio Stiftung gefordert. Sie engagiert sich - teils aktivistisch - gegen Rechtsextremismus. Ohne sinnvolle Änderungen wäre "der Schaden für die Demokratie am Ende erheblich größer", so Geschäftsführer Timo Reinfrank im WDR-Interview.

Juristen hatten weitere Problemstellen identifiziert

Gegenüber dem WDR hatten mehrere Juristen weitere Problemstellen in der Verfassung identifiziert. Zum Beispiel bei der Ernennung gewöhnlicher Richter oder beim Notstandsrecht.

Rheinland-Pfalz hat außerdem seine Verfassung so geändert, dass für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mehr Abgeordnete stimmen müssen. Dort sind nun nicht mehr zwanzig Prozent der Parlamentarier, sondern ein Viertel nötig. Das kann aber Oppositionsrechte insgesamt beeinträchtigen, wird mitunter kritisiert. In NRW sind bislang und künftig weiter nur 20 Prozent nötig.

Auf Änderungen zu diesen anderen Themenbereichen haben sich die Fraktionen in NRW nun nicht einigen können. Sie wollen die beiden Aspekte – die Wahl der Verfassungsrichter und den Alterspräsidenten – noch bis zur NRW-Landtagswahl im April in die Verfassung einfügen. Die dafür nötige Zweidrittelmehrheit haben die vier Fraktionen im derzeitigen Landtag.

Unsere Quellen:

  • WDR-Recherche
  • WDR-Interviews mit Philipp Overkamp, Juliana Talg (Verfassungsblog) und Fabian Wittreck (Prof. Uni Münster) und Timo Reinfrank (Antonio Amadeu Stiftung)
  • Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne und FDP vom 08.09.2026
  • WDR-Anfrage an die AfD-Fraktion

Sendung: WDR.de, Fraktionen wollen NRW-Verfassungsgericht absichern, 09.09.2026, 16:00 Uhr

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