Außenansicht Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz

AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz Keine Verhandlungen mehr in NRW?

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Gerichtsverfahren zu Einstufungen durch den Verfassungsschutz, etwa der AfD, finden bislang in Köln statt. Das soll sich ändern.

Rund zwei Jahre ist es her, dass Hauptstadtpresse und Bundespolitik nach Münster schauten: Das Oberverwaltungsgericht verhandelte damals, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "extremistischen Verdachtsfall" behandeln darf.

Am Ende hieß es: Ja, der Verfassungsschutz darf die Partei so einstufen. Das OVG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts (VG) Köln. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu. Dagegen legte die AfD Beschwerde ein - ohne Erfolg.

Momentan ist es so: Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz etwa eine Partei als "extremistischen Verdachtsfall" oder als "gesichert extremistische Bestrebung" einstuft und darüber die Öffentlichkeit informiert, kann sich die Partei vor Gericht dagegen wehren. Dafür ist dann das VG Köln zuständig. Der Grund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in Köln seinen Dienstsitz.

Bundesinnenministerium will Verfahren beschleunigen

Legt eine Partei gegen eine Entscheidung des VG ein Rechtsmittel ein, kommt das Verfahren zum OVG nach Münster. So war es auch bei der AfD-Verhandlung vor zwei Jahren.

Das Bundesinnenministerium schlägt nun vor, das zu ändern. Für solche Verfahren soll künftig direkt und allein das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig sein. So wird es in einem aktuellen Gesetzesentwurf zum Thema Nachrichtendienste angedeutet. Der Entwurf stammt aus dem Haus von CSU-Minister Alexander Dobrindt.

Der Grund: Die Verfahren dauern dem Bundesinnenministerium insgesamt zu lang. Es möchte diesen so genannten Instanzenzug stark verkürzen. Das politische Deutschland würde dann in solchen Verfahren nicht mehr nach Köln und Münster schauen, sondern nur noch nach Leipzig.

Vorschlag: Künftig nur noch eine statt drei Instanzen

"Die bisherige Eingangszuständigkeit des Verwaltungsgerichts führte unter Umständen über den Instanzenzug zu einer sehr langen Verfahrensdauer bis zum rechtskräftigen Abschluss", erklärt eine Sprecherin auf WDR-Anfrage und bestätigt die Pläne.

Tatsächlich dauern die Verfahren mehrere Jahre. Das VG Köln musste schon mehrfach zur Bundes-AfD entscheiden. Das beschriebene Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall begann mit der Klage der AfD im Jahr 2021. Es dauerte bis Juli 2025, als das BVerwG die Revision nicht zuließ - insgesamt also rund vier Jahre.

Ein zweites Beispiel: Aktuell geht es beim VG Köln um die Einstufung der AfD als "gesichert extremistische Bestrebung". Das VG Köln hat bislang nur im Eilverfahren entschieden, das dauerte zehn Monate. Ginge das nicht schneller?

Richter in Köln urteilen auch über aufwändige Datenschutzverfahren

Für die Verfahren ist in Köln die 13. Kammer zuständig. Sie behandelt unter anderem auch Verfahren gegen Maßnahmen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Diese sind ebenfalls oft sehr aufwändig und brauchen viel Zeit.

Das wird auch in der Statistik zu den sogenannten Verfahrenslaufzeiten deutlich: Die 13. Kammer braucht im Schnitt 26,5 Monate, bis sie eine Klage abgearbeitet hat. Zum Vergleich: Am gesamten VG Köln mit seinen insgesamt 28 Kammern wurden Klagen zuletzt in rund zwölf Monaten erledigt. Einen Vorwurf kann man der 13. Kammer aber angesichts der komplexen Verfahren wohl nicht machen.

Stärkere Geheimdienste - Kürzerer Prozess

WDR 5 Westblick - aktuell 10.08.2026 5 Min. 53 Sek. Verfügbar bis 10.08.2027 WDR 5

13. Kammer bereits entlastet

Das Präsidium habe die 13. Kammer schon entlastet, um Kapazitäten für die aktuellen AfD-Verfahren zu schaffen, so ein Pressesprecher des Gerichts. Trotzdem dauert es dem Bundesinnenministerium offenbar zu lang.

Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts hätte Vorteile: "Rechtssicherheit wird deutlich beschleunigt erreicht", so eine Sprecherin des Bundinnenministeriums. Heißt: Es gibt schneller Klarheit.

Verwaltungsrichtervereinigung begrüßt Reformvorschlag

Das NRW-Justizministerium möchte sich auf Anfrage noch nicht zum Vorschlag äußern. Man sei noch in politischer Koordinierung. Das VG und das OVG Münster wollten den Vorschlag auf WDR-Anfrage ebenfalls nicht bewerten. Vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) heißt es: "Die erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG kommt nur ausnahmsweise in Betracht und bedarf einer sachlichen Begründung".

Bei der Einstufung von Parteien gebe es aber solche gewichtige sachliche Gründe. "Es handelt sich dabei um Maßnahmen einer Bundesoberbehörde, denen regelmäßig überregionale Bedeutung zukommt und für die ein Bedarf nach einer raschen endgültigen Klärung besteht", sagt die Richterin und BDVR-Vorsitzende Karoline Bülow.

Falls der Bundestag am Ende den neuen Instanzenzug beschließt, gilt der erst für künftige Verfahren. Die laufende AfD-Klage gegen die Einstufung als extremistische Bestrebung würde weiter in Köln verhandelt - und die Berufung in Münster.

Unsere Quellen:

  • Referentenentwurf des BMI für ein "Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts" vom 5.7.2026
  • WDR-Anfragen an das VG Köln, das OVG Münster, das Justizministerium NRW und den BDVR

Sendung: WDR5 Westblick, Stärkere Geheimdienste - Kürzerer Prozess, 10.08.2026, 17:05 Uhr

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