Bei häuslicher Gewalt soll künftig schneller gehandelt werden können. Der Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf "zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen" beschlossen. Den Gerichten soll es dadurch ermöglicht werden, die Gewaltspirale bei häuslicher Gewalt schneller zu durchbrechen und frühzeitig Haft für gefährliche Wiederholungstäter anzuordnen.
Limbach: "Wichtiges Zeichen"
Bildquelle: WDRDie Initiative für den Gesetzentwurf geht auf NRW zurück. "Der Schutz vor Hochrisikotätern kann bei häuslicher Gewalt nur funktionieren, wenn wir schnell und konsequent handeln", erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach. "Wer Frauen schlägt muss wissen, dass er schnell in Haft kommen kann. Der heute vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf setzt dieses wichtige Zeichen."
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Außerdem sollen Familiengerichte bereits bei Antragstellung die Polizei informieren, um ein präventives Eingreifen zu ermöglichen. Bei Wiederholungsgefahr soll zudem Untersuchungshaft möglich sein, zudem sollen Opfer besseren Zugang zu Hilfsangeboten erhalten.
Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundesrat muss sich nun der Bundestag damit beschäftigen. Feste Fristen, wann er darüber beraten muss, gibt es laut Bundesrat nicht.
Unsere Quellen:
- Landesregierung NRW
- Veröffentlichung des Bundesrats
Über dieses Thema berichten wir am Freitag (17.10.) auch in den Hörfunknachrichten.