Das Gelände gehört seit 1997 dem BUND

Luftaufnahme des BUND-Grundstücks am Tagebau Hambach

Bildquelle: WDR

Enteignung am Braunkohle-Tagebau BUND wehrt sich gegen OVG-Urteil

Stand:

Der Naturschutzbund soll ein Grundstück am Tagebau abgeben, damit RWE dort baggern kann. Jetzt wehrt er sich gegen das Urteil.

Die Umweltschützer vom BUND NRW wehren sich weiter gegen das Abbaggern ihres Grundstücks am Tagebau Hambach.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte Ende Juli entschieden, dass das Grundstück weichen muss, damit der Kohlekonzern RWE darunter Sand und Kies abbauen kann. Dafür sei auch eine Enteignung zulässig. Am Montag legte der BUND NRW nun Beschwerde ein gegen die Tatsache, dass das OVG zu dieser Entscheidung keine Revision zuließ.

Enteignung nicht für Kohlegewinnung

Das nur etwa 500 Quadratmeter große Grundstück liegt direkt an der Abbaukante am Tagebau Hambach, der noch vergrößert werden soll.

Der Fall ist besonders. Denn das deutsche Bergrecht sieht zwar eindeutig vor, dass Enteignungen für die Kohlegewinnung gerechtfertigt sind. Jedoch soll, nachdem der Braunkohle-Ausstieg im Rheinischen Revier vorgezogen wurde, unter dem BUND-Grundstück gar keine Kohle mehr gefördert werden.

Stattdessen will RWE dort Erdmassen gewinnen, um sie an anderer Stelle im Tagebau Hambach aufzuschütten. So sollen stabile Böschungen für den künftigen See gebaut werden, der im Tagebau-Loch entstehen soll.

Gericht: Enteignungszweck "nicht aufgegeben"

Der BUND ist der Ansicht, dass eine Enteignung lediglich für Kies und Sand nicht zulässig ist. Das OVG hatte anders entschieden: Der Enteignungszweck sei durch den Verzicht auf Kohlegewinnung "nicht aufgegeben worden", führte der Vorsitzende des 21. Senats aus. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Landes-Bergbehörde.

Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung für das deutsche Bergrecht. Falls der BUND Recht bekäme, sei das ein Präzedenzfall, hatte Professor Walter Frenz vor dem OVG-Urteil eingeordnet. Er leitet an der RWTH Aachen den Bereich Berg- und Umweltrecht. Der BUND ist entschlossen, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen: Er kündigte an, im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

Gang bis nach Karlsruhe?

Das wäre jedoch nur der letzte Schritt. Zunächst muss das OVG die Beschwerde nun selbst prüfen, danach kann der Fall dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt werden.

Unsere Quellen:

  • BUND NRW
  • Eigene Recherche

BUND wehrt sich gegen Enteignung am Tagebau Hambach

WDR Studios NRW 31.08.2026 53 Sek. Verfügbar bis 30.08.2028 WDR Online

Sendung: WDR.de, BUND wehrt sich gegen Enteignung am Tagebau Hambach, 31.08.2026, 15:11 Uhr

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