Gegen Machtmissbrauch : Landtag verabschiedet neues Hochschulgesetz
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Nachdem in den letzten Jahren mehrere Fälle von missbräuchlichem Verhalten durch Professoren an NRW-Hochschulen öffentlich geworden waren, hat der Landtag ein Gesetz beschlossen, das Studierende und Mitarbeitende besser schützen soll. Daran gibt es aber auch Kritik.
"Nordrhein-Westfalen bekommt heute das mit Abstand modernste Hochschulrecht in Deutschland". Mit dieser Ankündigung trat NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) am Mittwochabend ans Rednerpult im Landtag. Der anschließenden Abstimmung über das Hochschulstärkungsgesetz war ein langes Ringen vorangegangen. Einen ersten Gesetzentwurf hatte Brandes im Herbst 2024 vorgestellt. Schon damals entzündete sich Kritik vor allem an geplanten Klauseln zum Thema Machtmissbrauch.
In dem aktuellen Gesetz wurden zahlreiche Bestimmungen angepasst. Geblieben ist die Grundidee. Die Hochschulen sollen neue Instrumente an die Hand bekommen, "um angemessen auf Fälle von Machtmissbrauch und Verstöße gegen die wissenschaftliche Redlichkeit und Integrität reagieren zu können", so das Wissenschaftsministerium. Studierende, Doktoranden oder Mitarbeitende sollen besser geschützt werden. Betroffene seien in der Vergangenheit zu oft allein gelassen worden, stellte Raphael Tigges (CDU) in seiner Landtagsrede heraus.
Die Absicht, Betroffene zu schützen, war bei einer vorherigen Sachverständigenanhörung vielfach gelobt loben. Auch Angela Freimuth von der FDP betonte in ihrer Rede vor dem Plenum, dass die Liberalen die Ziele, "wie den Schutz vor Machtmissbrauch, Übergriffigkeit, Antisemitismus und anderen Diskriminierungen, die Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit" teilten.
Mehr Informationsrechte für mutmaßliche Opfer
Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Schutzmaßnahmen vor: Mutmaßliche Opfer bekommen zum Beispiel das Recht auf einen Beistand. Außerdem können sie über den Stand des Verfahrens informiert werden. Das Gesetz umfasst ebenso Sanktionen gegen Beschuldigte wie zum Beispiel die Kürzung der Bezüge oder Rückstufungen. Es können auch Betretungsverbote für bestimmte Bereiche des Campus verhängt werden.
Problematisch wird vor allem gesehen, dass die Maßnahmen gegen die Beschuldigten schon vor Abschluss des Verfahrens eingeleitet werden können. Das wird mit der Gefahrenabwehr und dem Schutz der mutmaßlichen Opfer begründet. So weitreichende Klauseln hat bisher kein Bundesland in seinem Hochschulgesetz verankert. Die FDP zum Beispiel prophezeit "Misstrauen, Detailsteuerung, zusätzliche Bürokratie und unklare rechtsstaatliche Verantwortlichkeiten" durch ein Nebeneinander von verschiedenen Regelungen, um Fehlverhalten zu ahnden.
Studierende sitzen auf Wiese
Die Landesregierung reagiert mit den neuen Klauseln auch auf das erhebliche Machtgefälle an Hochschulen. "Immer, wenn es Machtasymmetrien gibt, gibt es auch schnell Machtmissbrauch", bestätigte Bastian Hartman (SPD) in seiner Rede vor dem Landtag. Seine Fraktion stimmte - trotz ihrer Oppositionsrolle - Teilen des Gesetzes zu.
Hochschullehrer haben eine besondere Stellung
Hochschullehrer sind dank der grundgesetzlich verbrieften Wissenschaftsfreiheit sehr frei in ihren Entscheidungen. Das geht über die reine Benotung von Arbeiten hinaus und umfasst Fragen wie: Wie werden Gelder und Ressourcen an einem Lehrstuhl verteilt? Wessen befristeter Vertrag wird verlängert? So bestimmen Professorinnen und Professoren mitunter über ganze Lebensentwürfe und Karrierewege.
Neben den Bestimmungen zum Thema Machtmissbrauch hat auch diese Passage Kritik nach sich gezogen:
Zur Steuerung des Hochschulwesens entwickelt das Land verbindliche, strategische Ziele und kommt damit seiner Verantwortung für ein angemessenes Angebot an Hochschulleistungen nach. Hochschulstärkungsgesetz
Dieser Abschnitt stand fast wortgleich im alten Gesetz, neu ist lediglich das Wort "verbindliche". Kritiker fürchten, dass das Land darüber versuchen könnte, Einfluss auf die Hochschulen zu nehmen.
Wissenschaftsfreiheit angekratzt?
In der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf im Frühjahr appelierte die Landesrektorenkonferenz (LRK) vor dem Hintergrund der andernorts zu beobachtenden "Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit", den Passus in seiner alten Form beizubehalten. In der Landtagsdebatte am Mittwoch teilte auch die AfD diese Bedenken, das Gesetz drohe, die Hochschulautonomie "gravierend einzuschränken", warnte Hartmut Beucker. Das NRW-Wissenschaftsministerium weist den Vorwurf der staatlichen Einflussnahme von sich.
Es gehört zu den Zielen des Hochschulstärkungsgesetzes, gemeinsam mit den Hochschulen ein Verständnis darüber herzustellen, in welchen Bereichen wir schon heute führend sind, um diese Stärken weiter auszubauen. NRW-Wissenschaftsministerium
Das Wort "verbindlich" solle die Bedeutung des gemeinsamen Verständnisses unterstreichen, um daraus strategische Ziele für die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen abzuleiten.
Strategische Ziele sind demnach unter anderem die Bekämpfung der Volkskrankheit Krebs oder neurodegenerativer Erkrankungen, KI sowie Cybersicherheit. Das Ministerium betont außerdem, dass die Hochschulen frei seien, zu entscheiden, wie sie die die Ziele umsetzen, um den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken. Ebenso könnten sie eigene Ziele setzen.
Hochschulstärkungsgesetz setzt Rahmen für KI
Das alte Hochschulgesetz stammt aus dem Jahr 2019. Mit der Novellierung will die NRW-Landesregierung die Hochschullandschaft insgesamt modernisieren und flexibilisieren. Es sieht zum Beispiel auch einen Regelungen für KI, die Digitalisierung und Cybersicherheit vor. Außerdem sollen kürzere, flexiblere Weiterbildungsformate zum Beispiel für Berufstätige die Idee des lebenslangen Lernens unterstützen
Am Ende wurde das Gesetz am Mittwoch angenommen. CDU und Grüne stimmten dafür, die oppositionelle SPD stimmte Teilen des Gesetzes zu, während FDP und AfD dagegen stimmten.
Unsere Quellen:
- Gesetzentwurf NRW-Landesregierung
- Plenarsitzung Landtag 15.07.2026
- eigene Recherche
- NRW-Wissenschaftsministerium
- Landesrektorenkonferenz
Sendung: WDR.de / Hochschulstärkungsgesetz im Landtag, 15.07.2026, 21 Uhr
