Sabine P. war 27, als sie an aggressivem Brustkrebs erkrankte. Sie überlebte. Der Krebs konnte geheilt werden. Doch vorbei war die Krankheit für sie trotzdem nicht. Kinder konnte sie nicht mehr bekommen, auch ein Adoptionsantrag scheiterte, weil ihr ein "lebensverkürzendes Risiko" zugeschrieben wurde. So schildert es die Patientenorganisation "yeswecan!cer". Später wollte Sabine P. eine eigene Wohnung finanzieren, doch auch der Kredit scheiterte laut der Patientenorganisation wegen der früheren Krebserkrankung.
Sabine P. ist kein Einzelfall. Wer jung an Krebs erkrankt, kann Jahre später noch Nachteile haben - genau in der Lebensphase, in der andere eine Ausbildung abschließen, eine Familie planen, sich selbstständig machen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder eine Wohnung kaufen.
Wann zählt Heilung auch rechtlich?
Wann gilt ein Mensch nach Krebs nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich und gesellschaftlich als geheilt? Diese Frage ist auch in der Politik angekommen. In NRW fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein starkes "Recht auf Vergessenwerden" einzusetzen. Im NRW-Gesundheitsausschuss gab es dazu Anfang Juli eine Expertenanhörung.
Jetzt bekräftigt die SPD auf Bundesebene die Forderung nochmal auf höchster Ebene: SPD-Chef Lars Klingbeil und SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig setzen sich gegenüber der Funke-Mediengruppe für ein solches "Recht auf Vergessen" ein - beide haben selbst eine Krebserkrankung überstanden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage soll demnach am 3. August im SPD-Präsidium beschlossen werden.
Gemeint ist mit "Vergessenwerden" nicht, dass künftig medizinische Akten gelöscht werden sollen. Es bedeutet vielmehr, dass eine überstandene Krebserkrankung nach einer bestimmten Frist nicht mehr pauschal gegen Betroffene verwendet werden darf.
Verbände fordern einklagbares Recht
Neben kurzen Fristen für das "Vergessenwerden" fordert die Landes-SPD außerdem eigene Regeln für NRW, etwa Leitlinien für Amtsärzte bei Verbeamtungen, Vorgaben für Adoptions- und Pflegekinderverfahren, Beratung für Betroffene und einen Kodex für diskriminierungsfreie Zugänge zu Finanzprodukten.
Betroffenenverbände gehen noch weiter. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung, die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und "Survivor Deutschland" fordern ein einklagbares Recht auf Vergessenwerden spätestens nach fünf Jahren Heilungsbewährung. Nach dieser Frist sollen Fragen nach einer früheren Krebserkrankung unzulässig sein. Wenn sie trotzdem gestellt werden, soll eine Nichtangabe keine Nachteile haben dürfen - also keine Anfechtung eines Vertrags, keine Leistungsverweigerung, keine nachträgliche Prämienerhöhung.
Warum 15 Jahre umstritten sind
Auf EU-Ebene gibt es bereits Vorgaben. Die Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bei bestimmten Kredit- und Versicherungsfragen ein Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende vorzusehen. Deutschland hat die Richtlinie inzwischen umgesetzt. Die neuen Vorgaben gelten spätestens ab November 2026.
Doch das reicht aus Sicht der Verbände nicht aus. Sie kritisieren vor allem, dass der Schutz im Kredit- und Versicherungskontext zu eng sei und eine Frist von bis zu 15 Jahren nach Behandlungsende zulasse. Gefordert werden stattdessen fünf Jahre, wie auch in mehreren anderen europäischen Ländern.
Mülheimer Vater startet Petition
Tobias Burggraf fürchtet solche Nachteile nicht für sich, sondern für seine Tochter. Mit nur zweieinhalb Jahren erkrankte sie an Krebs. Sie hat die Krankheit zwar überlebt, Burggraf fürchtet aber, dass sie aufgrund ihrer früheren Erkrankung später kein selbstbestimmtes Leben wird führen können.
"Wer den Krebs überlebt hat, verdient ein Leben und keine neuen Hürden." Tobias Burggraf in schriftlicher Stellungnahme
Der Familienvater aus Mülheim hat deshalb eine Petition gestartet, die sich für das Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter einsetzt. 53.000 Menschen haben die Petition seinen Angaben nach bereits unterstützt. "Wir fordern keine Bevorzugung. Wir fordern eine Gleichberechtigung. Mehr nicht", erklärte Burggraf im Ausschuss.
Versicherer warnen vor pauschalen Regeln
Die Versicherungswirtschaft stellt sich nicht grundsätzlich gegen ein Recht auf Vergessenwerden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt aber vor starren Fristen. Private Personenversicherungen müssten Risiken kalkulieren können, argumentiert der Verband. Wenn relevante Gesundheitsrisiken nicht mehr berücksichtigt werden dürften, könnten höhere Kosten am Ende auf alle Versicherten umgelegt werden.
Aus Sicht des GDV sollten Fristen wissenschaftlich überprüft werden; außerdem müsse es um die tatsächliche Risikolage gehen, nicht allein um den Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren.
Das Land NRW kann das Versicherungsrecht zwar nicht allein ändern. Aber es kann etwa bei Verbeamtungen, Adoptionsverfahren oder Finanzvorgängen ansetzen und Hürden abbauen.
Unsere Quellen:
- Schriftliche Stellungnahmen der Verbände
- Anhörung im Düsseldorfer Landtag
Sendung: WDR.de, Geheilte Krebspatienten fordern "Recht auf Vergessen", 01.07.2026, 16:35 Uhr
Sendung: WDR 5, Wetblick, 01.07.2026, 17:05 Uhr
