Künftig können Windenergieanlagen auch auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden. Der Erlass gilt allerdings nicht in waldarmen Gemeinden, auf Naturschutzflächen sowie in Laub- und Laubmischwäldern.
"Deutlich vergrößert" werden nach Angaben des Wirtschafts- und Energieministerium auch die planerisch möglichen Flächen für Solarenergie-Anlagen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen. Auch in "Bereichen für industrielle Nutzungen" sind künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden Freiflächen-Solarenergieanlagen möglich.
In NRW entfallen laut Erlass und Stand Ende 2021 bisher nur rund fünf Prozent der installierten Photovoltaik-Leistung auf Freiflächenanlagen. Zudem wird die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Energieerzeugung erleichtert. Bei Biogasanlagen werden außerdem "angemessene räumliche Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte" ermöglicht.
"Mit dem Erlass schaffen wir sofort Freiräume für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen und kommen auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft voran", sagte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur von den Grünen. Parallel arbeite die Landesregierung weiter "mit Hochdruck" an der Änderung des Landesentwicklungsplans, um das zwei Prozent-Flächenziel des Bundes für die Windenergie schnellstmöglich umzusetzen.
NRW ist laut Bundesgesetz verpflichtet, 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 als Windenergiebereiche auszuweisen. Der jetzige Erlass ist nur ein erster Schritt beim geplanten Ausbau der Windkraft. Der neue Landesentwicklungsplan mit Flächenvorgaben für sechs Regionen soll im Frühjahr 2024 fertig sein.
Der jetzige für die Behörden verbindliche Erlass soll laut Ministerium als Handlungsleitfaden in der Übergangszeit dienen. Nach dem schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in den kommenden fünf Jahren in NRW mindestens eintausend zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden.