Es waren nur wenige Sätze, die Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) im April 2020 vor Journalisten verlas. Doch die Auswirkungen sind erheblich: Bis heute beschäftigen sie ein Landgericht, die Staatskasse und den Landtag.
Stahlbauteile fehlerhaft
"Der Landesbetrieb hat heute den Vertrag über wesentliche Bauleistungen beim Neubau der Leverkusener Rheinbrücke gekündigt", trug Wüst damals vor. Der Grund: Fehlerhafte Stahlbauteile, "die so weder der deutschen Norm noch den vereinbarten Vertragsregelungen entsprechen".
"Es geht um ein Bauwerk von nationaler Bedeutung. Es dürfen bei Qualität und Sicherheit keine Mängel akzeptiert werden." Hendrik Wüst (CDU) am 24. April 2020
Dass das Bauunternehmen Porr das nicht einfach hinnehmen würde, ahnte der Jurist Wüst schon an diesem Tag. Tatsächlich klagte der Konzern wenig später gegen die Kündigung, entschieden ist der Rechtsstreit bis heute nicht.
Mehr als sechs Jahre später, am Montagnachmittag, muss sich Wüst zu eben dieser Kündigung im zuständigen Untersuchungsausschuss des Landtags befragen lassen. Er ist inzwischen nicht mehr Verkehrsminister, sondern Ministerpräsident der schwarz-grünen Landesregierung.
Wer muss zahlen: Porr oder der Staat?
Im Kern geht es um die Frage, wer auf den Kosten der Kündigung sitzen bleibt: Die Staatskasse und damit der Steuerzahler? Oder die Baufirma Porr? Der Auftrag hatte ein Volumen von 300 Millionen Euro, wegen entsprechender Gegenforderungen geht es vor Gericht jedoch um weit mehr: Mindestens 600 Millionen Euro, plus Zinsen. Die SPD-Opposition spricht von einem Streitwert von bis zu einer Milliarde.
Die Landesregierung wollte schon damals dafür Sorge tragen, dass Porr die hohen Kosten der Kündigung tragen muss. Deshalb sprach der Landesbetrieb "Straßen NRW" der Baufirma eine "Kündigung aus wichtigem Grund" aus, mit Rückendeckung von Verkehrsminister Wüst. Der erklärte Ende April 2020 im Landtag die Hintergründe.
"Es gibt die freie Kündigung, wenn man einfach irgendwie nicht mehr will. Dann muss man selber die Kosten tragen. Und es gibt die Kündigung aus wichtigem Grund. Diesen Grund muss man nicht nur haben und sich dieses Grundes sicher sein, sondern man muss ihn auch glasklar beweisen können." Hendrik Wüst (CDU) am 29. April 2020
Wenn das Land also den "wichtigen Grund" für die Kündigung nachweisen kann, dann muss der Staat nicht zahlen. Und nur dann. In dem Fall bliebe Porr auf den Kosten sitzen. Andererseits: Wäre die "Kündigung aus wichtigem Grund" durch "Straßen NRW" nicht rechtmäßig, dann müsste der Steuerzahler die Kosten übernehmen. Darum dreht sich der Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln.
War die Kündigung rechtens?
Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses haben inzwischen gezeigt, dass eine Kündigung in Wüsts Verkehrsministerium über ein Jahr lang vorbereitet wurde. Bereits im Dezember 2018 kursierte das Szenario in seinem Haus auf Ebene seines Staatssekretärs. Ab dem Frühjahr 2019 befasste man sich genauer mit den Voraussetzungen für eine "Kündigung aus wichtigem Grund".
Schließlich konzentrierte man sich auf die Brücken-Bauteile, die Porr aus China liefern ließ. Dass die fehlerhaft waren, steht außer Frage. Porr jedoch vertritt den Standpunkt: Diese Fehler waren zu reparieren. Das Land dagegen ist überzeugt, dass das nicht möglich war, und begründete damit auch die Kündigung.
Unregelmäßigkeiten bei Land und Bund
Reparierbar oder nicht? Über diese entscheidende Frage gibt es eine Vielzahl von Gutachten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Eins davon hat Professor Markus Kattenbusch im Auftrag von Porr verfasst. Er sagt am Mittag ebenfalls im Untersuchungsausschuss aus, noch bevor Wüst vernommen wird.
In seinem Gutachten, das dem WDR vorliegt, listet Kattenbusch viele "Versäumnisse und Unzulänglichkeiten" bei der Auftragsvergabe auf, die das Land verantwortete. Auf die habe Porr "frühzeitig, mehrfach und immer wieder" hingewiesen. Weil das Land beispielsweise die Bauflächen nicht von Kampfmitteln befreit und sie nicht im vereinbarten Zustand übergeben habe, seien erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten entstanden. Das NRW-Verkehrsministerium widerspricht dieser Darstellung.
Die Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Leverkusener Brücke hat seit Jahresbeginn mehrere Unregelmäßigkeiten zu Tage gefördert, die Fragen an das Vorgehen von Bund und Land aufwerfen:
- Wie der WDR enthüllte, hat sich ein zu absoluter Unabhängigkeit verpflichteter Prüfingenieur eine Stellungnahme vor Veröffentlichung vom Bundesverkehrsministerium überarbeiten lassen und diese zurückdatiert.
- Die nach dem Gutachterstreit in Auftrag gegebene Schiedsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die kaputten Porr-Stahlbauteile reparierbar waren.
- Im laufenden Verfahren zur Neuvergabe des Brückenbaus wurden Informationen vom Auftraggeber "Straßen NRW" an den Mitarbeiter einer Baufirma durchgestochen. Diese bekam letztlich auch den Zuschlag für den Neubau der Brücke.
Gericht muss entscheiden, Wüst kann aufklären
Politisch stellt sich also einerseits die Frage, ob die Landesregierung mit ihrer vehementen Kritik an den Stahlbauteilen von eigenen Fehlern ablenken wollte; andererseits, ob der Steuerzahler auf den Kosten der Kündigung sitzen bleibt, weil die womöglich nicht rechtens war.
Über Letzteres wird das Kölner Landgericht juristisch entscheiden, allerdings erst in mehreren Monaten oder gar Jahren. Dem Vernehmen nach könnte ein erster Verhandlungstermin für Oktober angesetzt werden. Schon heute könnte aber der frühere Verkehrsminister und heutige Ministerpräsident zur Aufklärung beitragen.
Unsere Quellen:
- eigene Recherche
- Gutachtliche Stellungnahme Prof. Kattenbusch
- Landtags-Protokoll 29.04.2020
- Aussagen Wüst vor Journalisten am 24.04.2020
Sendung: WDR.de, Wüst im Untersuchungsausschuss zur Leverkusener Brücke, 29.06.2026, 05:00 Uhr
