Keine drei Monate nach dem mörderischen Anschlag auf das Stadtfest in Solingen setzte der Landtag am 14. November 2024 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Der Beschluss fiel mit den Stimmen aller Fraktionen, was im Landtag nicht allzu häufig vorkommt. Ungewöhnlich auch: Das politische Aufklärungsgremium wurde von den Regierungsfraktionen selbst angeregt.
Damit wollten CDU und Grüne wohl auch der Opposition den Wind aus den Segeln nehmen, denn die hatte die damalige Fluchtministerin Josefine Paul von den Grünen bereits kurz nach der Tat politisch heftig unter Beschuss genommen.
Paul kam allerdings nie richtig aus der Defensive: Anfang 2026 trat sie schließlich zurück. Daran hatte auch die detektivische Puzzlearbeit der Opposition im Ausschuss ihren Anteil. Neben möglichen Fehlern der Landesregierung im Vorfeld der Tat und bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit nach dem Anschlag ging es in den bisher 39 Sitzungen im Ausschuss vor allem um die zuvor gescheiterte Abschiebung des Attentäters und dessen Radikalisierung.
Wie die Abschiebung scheiterte
Bereits bei seiner Festnahme war den Behörden bekannt, dass der Syrer Issa al H. nur aufgrund dieser gescheiterten Abschiebung überhaupt noch in Deutschland war. Als sogenannter Dublin-Fall sollte er im Juni 2023, also mehr als ein Jahr vor dem Anschlag, nach Bulgarien zurückgeführt werden. Doch als die Außendienstmitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld ihn am frühen Morgen in seiner damaligen Unterkunft in Paderborn abholen wollten, war er nicht auf seinem Zimmer. Die Behörden mussten unverrichteter Dinge wieder abrücken, einen weiteren Abschiebeversuch unternahmen sie nicht.
Issa al H. vor Gericht
Bildquelle: dpa/Federico GambariniNur wenige Wochen später war die Frist für eine mögliche Rückführung nach Bulgarien verstrichen und Deutschland wurde offiziell zuständig für das Asylverfahren. Die Behörden gewährten Issa al H. als Bürgerkriegsflüchtling subsidiären Schutz.
Die Frage, welche Verantwortung die Behörden in NRW an dieser gescheiterten Abschiebung tragen, stand früh im Fokus der Aufklärung. Fluchtministerin Paul sah die Schuld vor allem in den europäischen Verfahrensregeln, die es Ländern wie Bulgarien ermöglichen, komplizierte Vorgaben zu machen und nur eng begrenzte Zeitfenster für die tatsächliche Überstellung zu setzen. Das System sei "dysfunktional" klagte Paul seit dem Anschlag bei jeder Gelegenheit.
Allerdings stellte sich schon kurz nach dem Anschlag heraus, dass ihr eigenes Ministerium sich mit den Überstellungsmodalitäten noch gar nicht im Detail befasst zu haben schien. Auch auf eine Reform des Dublin-Systems, das sie so dysfunktional fand, hatte die Ministerin vor dem Anschlag nicht gedrängt.
Dazu kam zumindest ein klarer Fehler der Akteure vor Ort, den Paul als "Versäumnis" bezeichnete: Schon zwei Monate vor der geplanten Abschiebung hatte Issa al H. die Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes in Paderborn für mehrere Tage verlassen. Weil zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass er vollziehbar ausreisepflichtig war, hätte die Landeseinrichtung dessen längere Abwesenheit an die für die Abschiebung zuständige Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld melden müssen. Doch das geschah nicht.
Ein Fehler mit Folgen: Längere Abwesenheiten können von den Ausländerbehörden auch ins Feld geführt werden, um Personen für die Nacht der geplanten Abschiebung die Anwesenheit auf dem Zimmer vorzuschreiben. Diese Möglichkeit war den NRW Behörden wegen der versäumten Meldung genommen.
Weitere Versäumnisse
Nancy Faeser (SPD), zum Zeitpunkt des Anschlags Bundesinnenministerin, bemängelte bei ihrer Zeugenvernehmung im Mai 2025 ein weiteres Versäumnis: Faeser betonte im Ausschuss, dass die NRW-Behörden sich bewusst dagegen entschieden hatten, Issa al H. seinen Abschiebetermin anzukündigen. Auch deshalb galt er, trotz seiner Abwesenheit, offiziell nicht als flüchtig. Anders wäre es bei einer angekündigten Abschiebung gewesen. Und dann hätte sich die Frist für eine Überstellung nach Bulgarien automatisch um weitere zwölf Monate verlängert: "Das sind Dinge, die in solchen Fällen hilfreich sein können", sagte Faeser.
Zum Zeitpunkt der gescheiterten Abschiebung hatten die Zentralen Ausländerbehörden in NRW zudem keinen Zugriff auf die Anwesenheitslisten der Flüchtlingsunterkünfte. Ein entsprechender Erlass wurde vom Fluchtministerium erst kurz nach dem Anschlag herausgegeben, obwohl die Ausländerbehörden eine entsprechende Möglichkeit bereits mehrfach bei der Landesregierung eingefordert hatten. Auch das musste Paul auf Nachfragen der Opposition im Frühjahr 2025 einräumen.
Übrigens: Eine Durchsuchung weiterer Zimmer in der Unterkunft war im Juni 2023 noch verboten. Sie ist erst seit dem im Januar 2024 verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung erlaubt. Außendienstmitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld schilderten allerdings im Herbst 2025 als Zeugen im Ausschuss, sie würden diese Möglichkeit bis heute nicht nutzten: "Ansonsten muss man jeden Tag das Haus auf den Kopf stellen." Das gelte vor allem in großen Unterkünften: "Ich kann bei 400 Bewohnern schlecht jedes Zimmer abklappern".
Warum die Ministerin zurücktrat
Es waren allerdings weder die gescheiterte Abschiebung noch die Übernahme der politischen Verantwortung für das Handeln der ihr unterstellten Ausländerbehörden und Fachleute im Ministerium, die Paul zum - späten - Rücktritt veranlassten. Stattdessen scheiterte die Grüne Fluchtministerin am Ende, wie so viele unter Druck geratene Politiker, wohl an ihrer Kommunikation und ihrem Krisenmanagement.
Anders als Innenminister Herbert Reul, Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) und seine Grüne Stellvertrerin Mona Neubaur ließ sich Paul nach dem Anschlag nicht in Solingen blicken. Am Tatwochenende selbst war sie auf einer Dienstreise in Frankreich unterwegs, wo bei einer Gedenkveranstaltung an Nazi-Greueltaten erinnert wurde. Erst am Sonntagmittag brach sie die Reise ab. Und es dauerte zwei weitere Tage, bis Paul am Dienstag erstmals zu den ausländerrechtlichen Fragen vor die Presse trat.
Zu zögerlich, findet bis heute die Opposition, die minutiös das Kommunikationsverhalten der Ministerin und den Kenntnisstand in ihrem Ministerium am Tatwochenende herausgearbeitet hat. Demnach war Paul selbst für die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) und NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bis Sonntagmittag nicht erreichbar.
Paul versuchte sich stets damit zu rechtfertigen, dass es bis Sonntagmorgen gar keine "gesicherten Erkenntnisse" über den Tatverdächtigen und die Betroffenheit ihres Hauses gegeben habe. Eine Verteidigungslinie, die mit jedem neu bekannt gewordenen Detail immer schwerer zu halten war. Zumal die SPD parallel lautstark beklagen konnte, dass relevante Chats und Emails dem Ausschuss nur zögerlich oder gar nicht vorgelegt würden. Ein entsprechender Beweisbeschluss wurde von CDU und Grünen als Mehrheit im Ausschuss blockiert. Die Oppostion klagte dagegen erfolgreich vor dem NRW Verfassungsgericht.
Politischer Druck und juristische Begleitmusik, die Paul Ende Januar 2026 den Notausgang nehmen ließen.
"Ich gehe diesen Schritt, da die zunehmende politische Polarisierung im Untersuchungsausschuss um meine Person eine Dimension angenommen hat, die das eigentliche Ziel überlagert." Josefine Paul (Grüne), damalige Fluchtministerin
Dieses Ziel sei "eine sorgfältige und unvoreingenommene Aufklärung" des Terroranschlags in Solingen mit drei Toten "im Sinne der Opfer", ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen.
Zweifel an der Einzeltäterschaft
Seit Pauls Rücktritt hat sich der Fokus tatsächlich verlagert. Zunächst gerieten Ministerpräsident Wüst und seine Staatskanzlei in den Blick, weil sie das Fluchtministerium bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen der Opposition ausgebremst hatten. Entsprechende Vorwürfe ließ Wüst bei seiner Zeugenbefragung im Ausschuss allerdings abperlen.
In Wüsts Befragung rückte die SPD dann allerdings noch einen anderen Aspekt in den Vordergrund: War Issa al H. wirklich ein Einzeltäter, der den Behörden vor der Tat nicht auffallen konnte oder hatte er doch Mitwisser oder gar Komplizen in NRW?
Hintergrund sind Dokumente aus den Ermittlungen gegen Issa al. H, die dem Ausschuss vorliegen. Demnach hatte er Kontakt zu zwei Männern, die als islamistische Gefährder eingestuft sind. Innenminister Reul verwies bei seiner Zeugenvernehmung in der letzten Ausschusssitzung kurz vor der Sommerpause allerdings darauf, es gebe weiter keine Hinweise auf ein islamistisches Netzwerk in Deutschland, in das der Solingen-Attentäter eingebunden gewesen sein könnte. Auch seine Radikalisierung sei, nach allem was die Behörden wüssten, vor allem Online erfolgt. Auch die Strafverfahren haben bisher keine anderen Erkenntnisse ergeben.
Offen blieb dagegen bis zuletzt, ob die Warnung eines Zimmernachbarn in Solingen die Behörden erreicht hat, oder ob diese ignoriert wurde. Der Mitbewohner hatte angegeben, Issa al H. habe auf seinem Handy lautstark IS-verherrlichende Videos geschaut. Er habe später aus Angst um ein anderes Zimmer gebeten und weitere Beobachtungen einer Sozialarbeiterin gemeldet, die sich wiederum an die Polizei wenden wollte. Reul konnte im Ausschuss nicht beantworten, ob diese Meldung tatsächlich erfolgt ist, versprach aber dem nachzugehen. Dem Untersuchungsausschuss liegen dazu bisher keine Akten vor.
Unsere Quellen:
- Reporter in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses
Sendung: WDR.de, Wie die Politik den Anschlag von Solingen aufgearbeitet hat, 23.08.2026, 5:00 Uhr
