So soll die Rentenreform aussehen

Aktuelle Stunde 23.06.2026 40:14 Min. UT Verfügbar bis 23.06.2028 WDR

Empfehlungen zur Rentenreform Rente mit 63 soll abgeschafft werden

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Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihr Reformpaket für eine neue gesetzliche Rente fertig. Das sind die Details.

Von Stefan Haase und Sabine Schmitt

Im Reformpaket stehen insgesamt 33 Vorschläge, um die Renten in Deutschland auch über die nächsten Jahrzehnte stabil zu halten. Der Fokus liegt dabei auf höheren Beiträgen, mehr Einzahlenden und einem steigenden Rentenalter. Ein knappes halbes Jahr hat die Kommission an dem Paket gearbeitet. Am Dienstagmorgen hat sie ihren 80-seitigen Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Jetzt muss die Bundesregierung über das weitere Vorgehen abstimmen.

Rentenkommission legt Bericht vor: Bundeskanzler Friedrich Merz (l, CDU) und Bärbel Bas (r, SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, mit den Kommissionsvorsitzenden Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise

Merz (links) bei der Pressekonferenz zu den Vorschlägen der Rentenkommission

Friedrich Merz sagte, er wolle die Renten-Vorschläge vollständig umsetzen. Ziel sei es, dass das Rentenniveau steigt und die Beiträge sinken. Lasten sollen auf alle gleichmäßig verteilt werden. Es sei höchste Zeit zu handeln, Grund ist der demografische Wandel: "Immer weniger Beitragszahler müssen Renten für immer mehr Rentner erbringen." Rentenkürzungen werde es nicht geben. Auch Beamte und Selbstständige sollen langfristig in die gesetzliche Rente einzahlen.

Die Vorschläge orientieren sich an skandinavischen Ländern, sagte Merz. Die Rede ist auch immer wieder vom Schwedischen Modell. Hier findet ihr Erklärungen dazu und die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Ein Teil der Rentenbeiträge soll in Zukunft am Aktienmarkt angelegt werden. Konkret heißt das: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen einen Anteil vom Lohn ein. Am Anfang beträgt der Anteil noch 0,5 Prozent. Nach den Plänen der Kommission soll der in Zukunft auf bis zu 2 Prozent anwachsen. Das Modell heißt deshalb "Schwedisches Modell", weil in Schweden ein ähnliches Modell bereits seit den Neunzigern gilt. Schweden müssen dort 2,5 Prozent ihrer Einkünfte in Aktienfonds einzahlen.

Diese kapitalgedeckte Zusatzrente soll von einem Staatsfonds verwaltet werden und verpflichtend sein, also sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten den Anteil einzahlen. Mit den erhofften Erträgen will die Kommission das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil halten. Langfristig soll das Sicherungsniveau – einschließlich der neuen Kapitalrente – nicht unter das heutige Niveau fallen und wieder über den aktuellen Wert hinaus steigen, heißt es in dem Papier.

Das Rentenniveau ist eine statistische Rechengröße. Es zeigt das Verhältnis zwischen der Höhe einer Standardrente und dem durchschnittlichen Einkommen aller Arbeitnehmer. Das gesetzliche Rentenniveau liegt in Deutschland aktuell bei 48 Prozent.

Die Kommission denkt die Altersvorsorge dabei in drei Säulen:

  • die gesetzliche Rente (erste Säule)
  • die betriebliche Altersversorgung (zweite Säule)
  • die private, staatlich geförderte Vorsorge (dritte Säule)

Als politisches Gesamtziel empfiehlt die Kommission, dass das gesamte Alterseinkommen aus allen drei Säulen im Durchschnitt mindestens 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens ersetzen soll.

Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter den Empfehlungen nach schrittweise "moderat" steigen - und zwar mit der Lebenserwartung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Beschäftigte 2041 erst mit 67,5 Jahren und 2051 mit 68 in Rente gehen könnten. Die Berechnung soll aber regelmäßig überprüft werden. Unklar ist, ob bei der Lebenserwartung nach den Geschlechtern getrennt wird.

Dass man abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen kann – auch bekannt als "Rente mit 63" – soll nach den neuen Plänen komplett wegfallen. Die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen soll außerdem nicht mehr ab 63, sondern erst ab 64 Jahren möglich sein; später soll diese Grenze wie die Regelaltersgrenze mitsteigen, sodass der Abstand von drei Jahren erhalten bleibt.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung errechnet, dass eine Abschaffung der "Rente mit 63" nicht nur bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr sparen könnte, sondern auch rund 125.000 Arbeitskräfte erhalten bleiben würden.

Ergänzend ist geplant, neue Regelungen für Menschen mit "belastenden Arbeitsbiografien" auszuarbeiten. Also für diejenigen Lösungen zu finden, die in körperlich sehr anstrengenden Jobs wie zum Beispiel im Bau-Sektor oder in der Pflege arbeiten. Für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren langjährigen Beruf nicht mehr ausüben können, soll es nach ärztlicher Prüfung eine frühere Rente geben – bis zu zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge und bis zu drei weitere Jahre davor mit Abschlägen.

Die Kommission will die Regeln für Altersteilzeit deutlich strenger machen. Bisher gibt es Altersteilzeit im sogenannten Blockmodell - das bedeutet: erst Vollzeit arbeiten, danach komplett freigestellt sein. Das soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll nur noch echte Teilzeit bis zur Rente möglich sein.

Außerdem schlägt die Kommission vor, die Altersgrenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Wer Altersteilzeit nutzt, soll also laut Empfehlung näher an der späteren Rentengrenze sein, und die Teilzeitphase soll direkt in den Rentenbeginn übergehen.

Ja. Auch Politikerinnen und Politiker sollen bald in die Rentenkasse einzahlen, das war bislang nicht der Fall. Das wären zum Beispiel Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landtagen. Eingeführt werden soll nach jahrelangen Ankündigungen auch die Einbindung der Selbstständigen in die gesetzliche Rente.

Beamtinnen und Beamten müssten weiterhin erstmal nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, es sollen aber Schritte dorthin entwickelt werden. Das Pensionsniveau soll beispielsweise abgeschmolzen werden. Dazu sollen Rückstellungen der Länder für die Pensionen verpflichtend und bald weniger Menschen verbeamtet werden.

Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und "frei von Weisungen". Aber das Gremium tagt nicht im luftleeren Raum. Es sitzen darin neben Wissenschaftlern auch Vertreter der drei Regierungsparteien CDU, CSU und SPD.

Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. Dass schon jetzt ein einvernehmliches Vorschlagspaket mit 33 Punkten vorliegt, gilt als sehr schnell.

Ja. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr bereits eine neue Art der privaten Vorsorge beschlossen, welche die Riester-Rente ablöst. Ab dem 1. Januar 2027 können auch Selbstständige in dieses neue, staatlich geförderte Vorsorgemodell einzahlen.

Die Bundesregierung will ein leicht verständliches Standardprodukt einführen, das jeder Anbieter - also Banken, Sparkassen und Versicherungen - im Portfolio haben muss und das den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll. Von den Änderungen bei der staatlichen Zulage profitieren vor allem Menschen, die sich nur geringe Einzahlungen leisten können.

Die Grundzulage, die jeder Sparer und jede Sparerin bekommt, liegt aktuell bei 175 Euro pro Jahr und soll mit der Reform durch eine proportionale Zulage abgelöst werden. Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu, bis zu einer Höhe von 360 Euro.

Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.

Die Kommission empfiehlt, die Wirkung dieser neuen privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge genau zu beobachten und die Regeln bei Bedarf nachzuschärfen. Außerdem soll die neue private Vorsorge nach Vorstellung der Kommission möglichst eng mit der gesetzlichen Kapitalrente und der geplanten Frühstart-Rente verzahnt werden. Das soll verhindern, dass Doppelstrukturen bei Kontenführung und Standardfonds entstehen.

Unsere Quellen:

  • Friedrich Merz bei der Pressekonferenz am 23.06.2026
  • Empfehlungen der Alterssicherungskommission (2026)
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Interview des ARD-Hauptstadtstudios mit Ines Schwerdtner
  • WDR-Interview mit Marcel Fratzscher
  • Gesamtverband der Versicherer
  • IG Metall

Sendung: WDR 2, Nachrichten, 21.06.2026, 11:00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 23.06.2026, 18:45 Uhr

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