Das dafür entscheidende Gesetz, das sogenannte Krisenbewältigungsgesetz, ist mit der Landesverfassung vereinbar. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstagmorgen entschieden. Er hat damit eine Klage von SPD- und FDP-Fraktionen im Landtag abgewiesen.
Dezember 2022: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine läuft seit zehn Monaten. Viele Menschen fliehen aus der Ukraine, auch nach NRW. Steigende Energiekosten belasten Kommunen und die Wirtschaft. In dieser Situation beschließt der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen das Krisenbewältigungsgesetz. Es ist Grundlage für das sogenannte "Sondervermögen Ukraine".
Damit erlaubte der Landtag der Landesregierung, bis zu fünf Milliarden Euro zusätzliche Schulden in einem Sondervermögen zu verwalten. Das ist eine Art gesonderte Abrechnung, neben dem eigentlichen Landeshaushalt. Eine Sorge ist daher, dass dadurch der Landtag mit seinem Budgetrecht umgangen wird und die Transparenz leide könnte. Sondervermögen sollen daher eine Ausnahme sein.
Geld für 102 Einzelprojekte
Das Geld aus dem Ukraine-Sondervermögen ging zum Beispiel an Hochschulen und Unternehmen, die mit gestiegenen Energiepreisen kämpften. Außerdem investierte das Land in die Krisenvorsorge, schaffte etwa Satellitentelefone für das Kultur- und Wissenschaftsministerium an. Insgesamt finanzierte das Land aus dem Sondervermögen über 100 Einzelprojekte.
Für das Ukraine-Sondervermögen wurde Geld aus Krediten verwendet, also Geld aus Schulden. Dazu hatte der Landtag die Regierung im Haushalt ermächtigt. Dieses Geld wurde dann nicht im normalen Haushalt, sondern im Sondervermögen verwaltet. Von den vorgesehenen fünf Milliarden Euro gab das Land am Ende rund drei Milliarden Euro aus.
Verfassungsgericht formuliert Leitplanken für künftige Sondervermögen
In dem konkreten Gerichtsverfahren in Münster ging es nur darum, ob diese Verwaltung in einem Sondervermögen in Ordnung war. Es ging aber nicht direkt darum, ob das Land diese Schulden trotz der Schuldenbremse hätte aufnehmen dürfen, sondern um das Konstrukt des Sondervermögens.
Das Gericht hat sich zum ersten Mal mit den Rahmenbedingungen dafür auseinandergesetzt und in seinem Urteil Anforderungen formuliert. Die sind quasi Leitplanken für künftige Sondervermögen.
Finanzminister freut sich über Bestätigung aus Münster
Konkret hebt das Gericht hervor, dass der Landtag einen weiten Spielraum hat, wie er die Gelder verwaltet und ob er sich für ein Sondervermögen entscheidet. Wenn es so eins gebe, müsse es dafür unter anderem einen Sachgrund geben. Der Landtag müsse auch einen hinreichenden Einfluss behalten - etwa, wie Gelder für das Sondervermögen beschafft und ausgegeben werden.
Landesfinanzminister Optendrenk (re) begrüßt Entscheidung
Die Anforderungen hätten Landtag und Landesregierung beim Ukraine-Sondervermögen eingehalten, so die Richter. Für Landesfinanzminister Marcus Optendrenk ein Erfolg: "Wir sind sehr froh, dass das Gericht uns heute die Kriterien bestätigt hat, die wir schon beim Vorschlag an den Landtag zugrundegelegt haben", so der CDU-Minister in Münster.
FDP will sich im Landtag für schärfere Anforderungen einsetzen
Die Opposition von SPD und FDP bleibt auch nach dem Urteil kritisch. Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, hält es für einen Freifahrtsschein für künftige Landesregierungen. Sie könnten mit entsprechender Begründung Sondervermögen errichten.
Die FDP will im Landtag die Kriterien nachschärfen. "Jedes Sondervermögen durchlöchert den Grundsatz der Haushaltseinheit und deshalb ist das ein Problem", sagt Dirk Wedel von der FDP.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Mündliche Urteilsbegründung im Verfahren VerfGH 33/23
- WDR-Interview mit Marcus Optendrenk, Christian Dahm, Dirk Wedel
Sendung: WDR.de, Ukraine-Sondervermögen in NRW war rechtmäßig, 30.06.2026, 13:00 Uhr
