Ein Mann liegt an einem Hotelpool auf einer Sonnenliege und schaut auf sein Smartphone

Müssen Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sein?

Arbeiten im Urlaub Wie viel Erreichbarkeit darf es sein?

Stand:

Die Mehrheit der Berufstätigen sind auch im Urlaub dienstlich erreichbar - vor allem, um die Erwartungen anderer zu erfüllen. Doch was darf der Arbeitgeber verlangen?

Der Sommerurlaub steht an, die Koffer sind schon gepackt - aber im Gepäck dabei haben viele auch ihre Arbeit. Im Urlaub einfach mal komplett abschalten, das macht nur ein Drittel der Berufstätigen.

66 Prozent sind trotz Urlaub dienstlich ansprechbar. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervor. Für die aktuelle Erhebung wurden repräsentativ rund 1.000 Menschen ab 16 Jahren befragt, davon 358 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren.

Doch warum sind so viele Berufstätige auch im Urlaub erreichbar? Wird die Erreichbarkeit durch Homeoffice und neue digitale Tools noch verschärft? Und was darf der Arbeitgeber eigentlich verlangen?

Fragen und Antworten:

Rechtsanwalt Michael Felser, spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrechtler Michael Felser

Michael Felser ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Arbeitsrecht. Er sagt, dass man im Urlaub nicht erreichbar sein muss. "Urlaub ist Urlaub" sagt er. Und Urlaub sei vor allen Dingen die Nicht-Erreichbarkeit und die Weisungsfreiheit - "also dass man praktisch so lebt, als ob man keinen Job hätte". Bei Führungskräften gebe es da keine Ausnahme. Diese müssen ebenfalls nicht erreichbar sein.

In der aktuellen Umfrage gaben die meisten der Befragten an, sie seien erreichbar, um den Erwartungen anderer gerecht werden zu wollen.

53 Prozent meinten, ihre Kolleginnen und Kollegen würden es erwarten, 47 Prozent gaben an, dass der Vorgesetzte das erwarte. 34 Prozent, also rund ein Drittel der Befragten, meint, für Kundinnen und Kunden erreichbar sein zu müssen. 16 Prozent sagen, dass sie aus eigenem Antrieb im Urlaub für berufliche Anliegen verfügbar seien.

Felser sieht das Hauptproblem hier bei den Arbeitnehmern selbst, denn sie gehen davon aus, immer erreichbar sein zu müssen.

Das Beste, was man machen könne, sei im Urlaub einfach nicht erreichbar zu sein, meint Felser. Also keine E-Mails, kein Smartphone und kein dienstliches Gerät mit in Urlaub nehmen.

"Einfach Nicht-Erreichbarkeit ist ein super Trick. Wie früher." Michael Felser, Rechtanwalt für Arbeitsrecht

Wer jedoch vom Arbeitgeber dazu gedrängt wird im Urlaub erreichbar zu sein, der sollte den Betriebsrat darüber informieren. Das funktioniere meist gut, da es auch dem Gesundheitsschutz diene, seinen Urlaub ungestört verbringen zu können, erklärt Felser.

Theoretisch könne der Arbeitgeber versuchen, den Beschäftigten im Notfall zu erreichen, erklärt Felser. Doch auch hier gilt: Der Arbeitnehmer muss in seinem Urlaub nicht erreichbar sein.

Außerdem sei es schwer zu sagen, wann es sich um einen echten Notfall handele. "Also man muss auch sagen: Niemand ist unersetzlich", sagt Felser. Und laut dem Bundesarbeitsgericht, müsse der Arbeitgeber für solche Fälle Vorkehrungen treffen.

"Nein", sagt Felser. "Arbeitsrechtlich wäre das dann mindestens Rufbereitschaft." Wenn man dann arbeite, müsse das auch bezahlt werden.

Und auch wenn der Arbeitgeber dann sagt: "Das hat ja nur 10 Minuten gedauert" - es sei dann kein Urlaubstag mehr, so Felser.

Eine Frau sitzt mit Laptop am Wasser

Eine Frau arbeitet im Urlaub am Laptop

Sollte man doch an einem Tag im Urlaub arbeiten, muss man diesen Urlaubstag laut Felser auch wieder gut geschrieben bekommen.

Dabei zähle es schon als Arbeit, wenn der Arbeitgeber anruft und der Beschäftigte das Gespräch im Urlaub annimmt. Dann müsse der Urlaubstag wieder gutgeschrieben werden, wenn der Arbeitnehmer das fordert. "Das ist dann ein sehr teurer Anruf", sagt Felser.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht widerrufen oder verkürzen, erklärt Felser.

"Ist der Urlaub genehmigt, dann ist er fest." Michael Felser, Rechtanwalt für Arbeitsrecht

Sollte sich der Arbeitnehmer dennoch überreden lassen, den Urlaub abzubrechen, dann könne er Bedingungen stellen, so Felser. Der Arbeitgeber müsse dann beispielsweise die Stornierungskosten übernehmen. 

Laut der aktuellen Umfrage reagieren Berufstätige im Urlaub am häufigsten auf Kurznachrichten: 62 Prozent sind per Kurznachricht zu erreichen, 61 Prozent reagieren auf Anrufe. 22 Prozent sind per Mail ansprechbar, 14 Prozent nehmen Videocalls wahr und 7 Prozent lassen sich über Kollaborationstools wie Microsoft Teams kontaktieren.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mahnt in diesem Zusammenhang: "Möglichkeiten zum zeit- und ortsflexiblen Arbeiten dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte das Gefühl haben, auch im Urlaub ständig verfügbar sein zu müssen."

Felser meint jedoch, dass diese digitalen Tools beim Urlaub keine große Rolle spielen - weil man sie ja abschalten kann. Erst, wenn man freizeitmäßig am Laptop sitze und es andauernd bimmeln würde, bekomme man vielleicht das Gefühl, mal antworten zu müssen. Deswegen sei es das beste einfach konsequent Urlaub zu machen, sagt Felser. "Man sollte nicht nur selbst, sondern auch den Chef oder die Chefin abschalten."

Erreichbarkeit im Urlaub - Was darf der Arbeitgeber verlangen?

WDR 25.07.2026 01:39 Min. Verfügbar bis 24.07.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • Interview mit Michael Felser, Rechtanwalt für Arbeitsrecht
  • Umfrage von Bitkom
  • Nachrichtenagentur AFP

Sendung: WDR.de, Erreichbarkeit im Urlaub - Was darf der Arbeitgeber verlangen? 27.07.2026, 05:02 Uhr

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